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Corona Soforthilfe

Urteil gegen Rückzahlung: Fortuna Düsseldorf muss Corona-Hilfe nicht erstatten – Was das für Unternehmer bedeutet

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Düsseldorf, 15. April 2025 – Der Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf muss 1,7 Millionen Euro Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Begründung: Die Rückforderung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot und die gesetzlich vorgeschriebene einheitliche Verwaltungspraxis.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – auch für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige, die derzeit Rückforderungsbescheide zu Corona-Hilfen erhalten. Der WDR berichtet.

Hintergrund: Behörde sah Umsatzrückgang nicht nur pandemiebedingt

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte von Fortuna die Rückzahlung der im Frühjahr 2020 erhaltenen Hilfen verlangt. Begründet wurde dies damit, dass der Umsatzrückgang nicht allein durch die Pandemie, sondern auch durch den sportlichen Abstieg in die 2. Bundesliga bedingt gewesen sei.

Das Gericht stellte jedoch klar: Die Rückforderung sei willkürlich, da andere Bezirksregierungen – etwa in Detmold oder Münster – bei ähnlichen Sachverhalten auf Rückforderungen verzichtet hätten. Eine solche Uneinheitlichkeit innerhalb der Verwaltung sei nicht hinnehmbar.

Signalwirkung für Unternehmen und Selbstständige

Das Urteil hat auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Viele Rückforderungsbescheide stützen sich auf ähnliche Argumentationen. Dabei wird oft pauschal angenommen, dass die wirtschaftliche Betroffenheit nicht ausschließlich coronabedingt sei – ohne den Einzelfall sauber zu prüfen.

Die Entscheidung zeigt, dass Rückforderungsbescheide keinesfalls immer rechtmäßig sind. Auch kleinere Unternehmen und Selbstständige sollten ihre Bescheide prüfen lassen. – tes rechtsanwälte steuerberater

Nur ein Monat Zeit für Widerspruch oder Klage

Wichtig für Betroffene: Rückforderungsbescheide enthalten in der Regel eine Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zustellung. Wer innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch einlegt oder klagt, muss den Bescheid in der Regel akzeptieren – selbst wenn er fehlerhaft ist.

Fazit

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen gesetzt: Nicht jede Rückforderung ist rechtens. Wer einen entsprechenden Bescheid erhalten hat, sollte ihn zeitnah juristisch prüfen lassen.

Die Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater steht bundesweit für eine kostenfreie Ersteinschätzung hinsichtlich Rechtsmittel und Fristverfügung zur Verfügung.

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