Staatsanwaltschaft Antrag selbstständige Einziehung illegales Glücksspiel
Staatsanwaltschaften stellen Anträge auf selbstständige Einziehung nach illegalem Glücksspiel
Die Staatsanwaltschaften gehen verstärkt gegen Teilnehmer von illegalem Glücksspiel vor – unabhängig davon, ob die ursprünglichen Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO (Einstellung wegen Geringfügigkeit) oder § 170 Abs. 2 StPO (Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts) eingestellt wurden.
Es werden verstärkt Antragsschriften wegen der Beteiligung an einem öffentlichen Glücksspiel nach § 285 StGB verschickt. Die Behörden argumentieren, dass die Betroffenen durch die Teilnahme etwas erlangt haben, sodass die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB in Betracht kommt.
Einziehung des Erlangten gemäß § 73 Abs. 1 StGB
Die Staatsanwaltschaften stützen ihre Begründung auf § 73c S. 1 StGB. Demnach seien die erlangten Geldbeträge – oft in Form von Buchgeld – auf das Kontokorrent der jeweiligen Konten eingestellt worden.
Besonders auffällig: Die Staatsanwaltschaften beziehen sich bei der Berechnung des Einziehungsbetrages ausschließlich auf die ausgezahlten Gewinne und lassen Verluste aus dem illegalen Glücksspiel unberücksichtigt.
Keine Anwendung der Differenzhypothese
Normalerweise kommt bei Rückforderungen die Differenzhypothese zur Anwendung, bei der Gewinne und Verluste gegeneinander aufgerechnet werden. Das stellt sicher, dass nur der Nettoertrag zurückgefordert wird.
In den aktuellen Verfahren wird diese Herangehensweise jedoch bewusst nicht angewandt. Die Behörden konzentrieren sich ausschließlich auf die Gewinne, ohne Verluste zu berücksichtigen – der Einziehungsbetrag fällt dadurch oft deutlich höher aus.
Antrag auf selbstständige Einziehung nach § 76a StGB
Auf dieser Grundlage haben die Staatsanwaltschaften bei den zuständigen Gerichten Anträge auf selbstständige Einziehung nach § 76a StGB gestellt. Diese Vorschrift ermöglicht es, Taterträge unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung einzuziehen – auch wenn das eigentliche Strafverfahren eingestellt wurde.
Fazit und Ausblick
Die jüngste Vorgehensweise wirft rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Berücksichtigung von Verlusten. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte auf diese Anträge reagieren.
Für Teilnehmer illegaler Glücksspiele dürfte diese Entwicklung ein ernstes Risiko darstellen, auch dann, wenn das Ermittlungsverfahren gegen sie bereits eingestellt wurde. Sollten Sie selbst betroffen sein, empfehlen wir dringend eine rechtliche Beratung.
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