ubk-markets.com: BaFin warnt seit 26.06.2026 – was Anleger jetzt wissen und tun sollten
Wer über ubk-markets.com investiert hat oder gerade zur Einzahlung gedrängt wird, sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26.06.2026 eine amtliche Warnung veröffentlicht. Kern der Meldung: Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website ubk-markets(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Das Muster hinter dem Angebot
Die Angebote entsprechen dem Grundmuster des Plattform-Betrugs: Einzahlungen werden angenommen, das angezeigte „Handelskonto” ist Kulisse, gehandelt wird nicht – und die Auszahlung scheitert an immer neuen Bedingungen. Das vollständige Muster haben wir hier aufgeschlüsselt: Plattform zahlt nicht aus.
{{anlagebetrug="/component-reserver"}}
Sofortmaßnahmen
Keine weiteren Zahlungen – auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren, Kautionen oder zur „Freigabe” von Guthaben. Alles sichern: Chatverläufe, E-Mails, Zahlungsbelege, Screenshots des Kontos, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs, beworbene URLs – nichts löschen. Bank sofort informieren und den Rückruf der Überweisungen verlangen; das wirkt nur zeitnah. Strafanzeige mit Substanz: mit vollständigen Zahlungsdaten und der Anregung, Vermögenswerte zu sichern (Vermögensarrest, § 111e StPO) – Ablauf und Muster.
Ihre Rückholwege
Welche Rückholwege bestehen, entscheidet der Zahlungsweg: Kartenzahlungen können fristgebunden per Chargeback zurückgebucht werden; bei Überweisungen kommen der sofortige SEPA-Rückruf, Ansprüche gegen die Inhaber der Empfängerkonten und im Einzelfall die Bankhaftung in Betracht; bei Kryptozahlungen führt Krypto-Tracing zur Auszahlungsbörse. Den Zugang zu Kontodaten und Beteiligten liefert die Ermittlungsakte.
Was wir für Sie tun – zwei feste Preise. Erstberatung 249,90 €: Wir ordnen Ihren Fall ein und benennen Ihre Rückholwege, Fristen und die ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung. Rückholpaket 2.495 € pauschal: anwaltliche Strafanzeige, Strafantrag soweit erforderlich, Akteneinsicht (§ 406e StPO), kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und schriftliche Prüfung der Erfolgs- und Realisierungsaussichten nach Akteneinsicht.
FAQ
Ist ubk-markets.com seriös?
Nein – jedenfalls fehlt die erforderliche Erlaubnis: Die BaFin hat am 26.06.2026 amtlich vor dem Angebot gewarnt. Prüfen Sie Anbieter grundsätzlich selbst in der BaFin-Unternehmensdatenbank und in unserer laufend gepflegten Warnliste.
Bekomme ich mein Geld von ubk-markets.com zurück?
Das lässt sich seriös nur anhand Ihres Zahlungswegs und des Zeitablaufs beantworten – pauschale Versprechen wären unseriös. Die realistischen Wege (Chargeback, Bankansprüche, Empfängerkonten, Krypto-Tracing, Vermögensarrest) prüfen wir strukturiert; im Rückholpaket erhalten Sie das Prüfergebnis nach Akteneinsicht schriftlich.
ubk-markets.com verlangt Steuern oder Gebühren vor der Auszahlung – soll ich zahlen?
Nein, zahlen Sie nicht. Steuern auf Kapitalerträge werden in Deutschland nie an eine Plattform vorausgezahlt – die Forderung ist die letzte Stufe der Masche. Hintergrund: Plattform verlangt Steuern für die Auszahlung.
{{anlagebetrug="/component-reserver"}}
Hinweis: keine Rechtsberatung durch diese Seite; keine Erfolgsgarantien (§ 43b BRAO). Quelle der amtlichen Warnung: bafin.de (Meldung vom 26.06.2026).
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen

