Anlagebetrug & Kryptobetrug: Ihr Anwalt für die Rückholung – zwei klare Angebote, ein ehrliches Ergebnis
Sie haben Geld an eine Trading-Plattform, einen angeblichen Broker oder ein Krypto-Investment verloren – und jetzt verspricht Ihnen jeder, es „garantiert” zurückzuholen. Wir machen das Gegenteil: Wir sagen Ihnen zu einem festen Preis, was in Ihrem Fall tatsächlich möglich ist, was es kostet und was sich nicht lohnt. Danach entscheiden Sie.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.
Themen in der Übersicht
Zwei Angebote, feste Preise
Erstberatung zum Fixpreis – Stand Juli 2026: 249,90 € brutto. Mündlich per Telefon oder Microsoft Teams, sofort online buchbar. Wir rekonstruieren Ihre Zahlungswege und benennen konkret Ihre Rückholwege (Chargeback, Bankhaftung, Empfängerkonten, Krypto-Tracing, Vermögensarrest), Ihre realistische Kosten-Nutzen-Rechnung und Ihre nächsten Schritte – klar benannt im Gespräch. Termin buchen
Rückholpaket – 2.495 € brutto pauschal. Der komplette erste Verfahrensabschnitt aus einer Hand: Strafanzeige und Strafantrag bei der zuständigen Ermittlungsbehörde (§ 158 StPO), Akteneinsicht als Verletztenvertreter (§ 406e StPO), kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und – nach Akteneinsicht – die schriftliche Prüfung, ob und gegen wen sich ein zivilrechtliches Vorgehen wirtschaftlich lohnt. Fester Preis, unabhängig vom Aufwand.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.
Nach Betrugstyp: Ihre Situation
[Spoke-Navigation als Kachelmodul:] Broker-Betrug: Geld zurück · Plattform zahlt nicht aus / verlangt „Steuern” · USDT-/Tether-Betrug · Pig Butchering & Love-Scam · WhatsApp- & Telegram-Trading-Gruppen · Krypto-Betrug erkennen · Festgeld-Fakes · KI-Trading-Betrug · Wallet gehackt · Schneeballsystem & Ponzi · Kleinanzeigen-Betrug · Recovery-Scam (Warnung) · Strafanzeige & Muster · Warnliste Betrugsplattformen · Glossar (100+ Begriffe)
Sofortmaßnahmen – bevor Sie irgendetwas anderes tun
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder Kautionen – das ist der letzte Akt der Masche. Sichern Sie sämtliche Unterlagen und Kommunikation (Belege, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots) und löschen Sie nichts. Informieren Sie umgehend Ihre Bank über die getätigten Zahlungen; Rückrufe und Sperrungen sind nur zeitnah möglich. Und handeln Sie schnell: Eine frühe Strafanzeige mit Akteneinsicht erhöht die Chance, Geldflüsse nachzuvollziehen und Konten zu sichern, erheblich.
Warnung: Die zweiten Betrüger warten schon
Betrugsopfer werden systematisch ein zweites Mal kontaktiert – von „Recovery-Agenturen”, angeblichen Behörden oder „Anwälten”, die gegen Vorkasse die Rückholung versprechen. Die BaFin warnt ausdrücklich vor solchen Anrufen und vor gefälschten Rückhol-Portalen. Kein seriöser Anwalt verspricht Ihnen ein Ergebnis.
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Häufige Fragen
Bei uns: die Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €), 2.495 € pauschal für den kompletten ersten Verfahrensabschnitt (Strafanzeige, Akteneinsicht, Deckungsanfrage, schriftliche Prüfung der Realisierungschancen). Weitere Schritte nur nach gesonderter Beauftragung zu vorab genannten Konditionen.
Das hängt vom Zahlungsweg, vom Zeitablauf und davon ab, wer greifbar ist – seriös lässt sich das erst nach Akteneinsicht bewerten. Genau deshalb ist die Prüfung nach Akteneinsicht Bestandteil des Pakets: Sie erhalten eine schriftliche, ehrliche Einschätzung, auch wenn sie „lohnt sich nicht” lautet.
Das prüfen wir für Sie – die Deckungsanfrage ist im Paket enthalten und kostenlos. Versicherungen erstatten regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren; darüber liegende Pauschalanteile tragen Sie selbst (§ 3a Abs. 1 Satz 3 RVG-Hinweis erfolgt in der Vergütungsvereinbarung).
Unterhalb von etwa 5.000 € Schaden ist das Pauschalpaket wirtschaftlich meist nicht sinnvoll – das sagen wir Ihnen in der Erstberatung offen. Dort zeigen wir Ihnen stattdessen die Schritte, die Sie selbst gehen können.
Nein. Die Täter sitzen im Ausland, aber die Geldflüsse liefen fast immer über inländische oder europäische Konten und regulierte Kryptobörsen. Dort setzen Ermittlungsverfahren und zivilrechtliche Ansprüche an.
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