Jetzt kontaktieren
Strafrecht

Vorladung oder Brief von der Polizei wegen illegalem Glücksspiel (§ 285 StGB)?

Der Vorwurf: Teilnahme illegales Glücksspiel – meist online, über Anbieter ohne deutsche Lizenz. Wir sind auf die Strafverteidigung bei illegalem Glücksspiel spezialisiert und haben bereits über 100 Verfahren nach § 285 StGB betreut – mit dem Ziel der Einstellung.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist – wir melden uns diskret zurück und sagen Ihnen, wie Ihr Fall wirklich steht.

Erstes Gespräch mit Strafverteidiger
Einschätzung Ihrer Situation und der nächsten Schritte
Formular mit Datenminimierung
Absolute Diskretion
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Brief von der Polizei wegen unerlaubtem Glücksspiel – was bedeutet das?

Ein unerwartetes Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft – ein Ermittlungsverfahren nach § 285 StGB – verunsichert verständlicherweise. Der Vorwurf: Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel, meist online über Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Viele Betroffene wussten gar nicht, dass ihre Online-Sportwetten, Casino- oder Lotto-Spiele strafbar sein könnten.

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, gilt zunächst:

  • Ruhe bewahren – ein Anfangsverdacht ist noch keine Verurteilung.
  • Nicht mit der Polizei sprechen und keinen Anhörungsbogen ausfüllen.
  • Anwaltliche Unterstützung holen und Akteneinsicht beantragen lassen.

Das wichtigste zusammengefasst

§ 285 StGB stellt die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel unter Strafe: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Auslöser ist fast immer eine Meldung Ihrer Bank nach § 43 GwG bei Zahlungen an nicht lizenzierte Anbieter.

Keine Aussage ohne Anwalt – zuerst Akteneinsicht beantragen lassen.

Häufig fehlt der Vorsatz (Tatbestandsirrtum, § 16 StGB) – das eröffnet gute Chancen auf eine Einstellung.

Die Tat verjährt nach drei Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).

Was ist illegales Glücksspiel?

Illegales – korrekt: unerlaubtes – Glücksspiel liegt vor, wenn ein Glücksspiel ohne die nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) erforderliche deutsche Erlaubnis veranstaltet, vermittelt oder gespielt wird. Tatbestandlich erforderlich ist:

  • ein Glücksspiel im Rechtssinne (der Zufall überwiegt),
  • das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis in Deutschland und
  • die Teilnahme im Wissen um die fehlende Erlaubnis (Vorsatz).

Ob ein Anbieter erlaubt ist, zeigt die offizielle Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Anbieter, die nicht auf dieser Liste stehen, gelten als unerlaubt – auch wenn sie im Ausland (z. B. Malta) über eine Lizenz verfügen. Für die Veranstalter gilt § 284 StGB (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe), für Spieler § 285 StGB.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Ist Online-Casino strafbar? Ist Online-Lotto (Lottohelden) strafbar?

Die Teilnahme an einem Online-Casino, an Sportwetten oder an Online-Lotto ohne deutsche Erlaubnis kann nach § 285 StGB strafbar sein.

Entscheidend sind zwei Fragen: Steht der Anbieter auf der Whitelist der GGL? Und haben Sie vorsätzlich gespielt, also im Wissen um die fehlende Erlaubnis? Gerade Letzteres ist der Ansatzpunkt der Verteidigung – viele Betroffene hielten ein deutschsprachiges, professionell wirkendes Angebot für legal.

Typische Konstellationen im Fokus der Ermittlungsbehörden:

  • Online-Lotto-Vermittler wie Lottohelden oder Lottoland,
  • Online-Casinos und Slots ohne deutsche Lizenz,
  • Sportwetten bei nicht lizenzierten Buchmachern.

Wie kommt es zum Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Glücksspiel?

In Deutschland laufen derzeit tausende Ermittlungsverfahren wegen Teilnahme am illegalen Glücksspiel – Tendenz steigend. Betroffen sind überwiegend Privatpersonen.

Die Verfahren kommen typischerweise auf drei Wegen ins Rollen:

  • Verdachtsmeldung der Bank nach § 43 GwG: Überweisungen an – oder Auszahlungen von – bekannten illegalen Anbietern werden gemeldet.
  • Auffälligkeiten bei Finanzämtern oder der FIU (Financial Intelligence Unit).
  • Kooperationen mit ausländischen Behörden und ausgewertete Anbieterdaten.

Häufig genügt bereits eine einzige Zahlung an oder von einem Anbieter im Ausland, um ins Visier zu geraten. Viele Betroffene erfahren davon erst durch einen Brief der Polizei oder eine Vorladung – oft völlig überraschend.

Illegales Glücksspiel – Teilnahme Strafe: Was droht mir nach § 285 StGB?

Der Strafrahmen des § 285 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. In der Praxis überwiegen – gerade bei Ersttätern – Geldstrafen; Freiheitsstrafen sind selten. Ein Tagessatz entspricht ungefähr Ihrem Netto-Tageseinkommen.

Wichtiger als die Strafe selbst sind oft die Nebenfolgen:

  • Eintrag ins Bundeszentralregister. In der Regel erscheint eine Verurteilung erst ab mehr als 90 Tagessätzen im Führungszeugnis.
  • mögliche Auswirkungen auf Beruf oder Verbeamtung,
  • die Einziehung von Gewinnen (§§ 73, 73c StGB).

In vielen Fällen wussten die Betroffenen nicht, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Fehlt der Vorsatz, kommt ein Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB in Betracht – ein zentraler Hebel der Verteidigung.

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten – was tun?

NICHT VOREILIG HANDELN Auch scheinbar harmlose Sätze wie „Ich wusste das nicht” oder „Ich habe das nur ausprobiert” können später gegen Sie verwendet werden.

  • Keine Aussage ohne Anwalt – machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
  • Akteneinsicht durch einen Verteidiger beantragen.
  • Spezialisierte Strafverteidigung mandatieren.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Vorladung wegen Geldwäsche statt Glücksspiel?

Nur online Lotto gespielt, aber eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten? Das kommt häufig vor. Banken sind verpflichtet, auffällige Transaktionen zur Geldwäscheprävention zu melden (§ 43 GwG). Stehen diese im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel, wird teils zusätzlich wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) ermittelt – in Einzelfällen wird sogar das Konto vorübergehend gesperrt.

Ist Lottohelden legal oder illegal? Ist Lottoland illegal?

Anbieter wie Lottohelden und Lottoland stehen immer wieder im Fokus der Aufsichtsbehörden. Soweit sie nicht auf der Whitelist der GGL geführt werden, ist die Teilnahme in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen – auch dann, wenn das Angebot im Ausland zulässig ist. Für viele Spieler heißt es deshalb am Ende „Lottohelden Polizei” statt Lottohelden-Gewinn.

Ob Ihr konkreter Anbieter erlaubt ist, prüfen Sie am sichersten direkt in der Whitelist der GGL.

Vermögensabschöpfung: Muss ich meine Gewinne zurückzahlen?

Im Rahmen eines Strafverfahrens wegen unerlaubtem Glücksspiel oder Geldwäsche kann der Staat eine Einziehung von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB anordnen und erlangte Gewinne – notfalls als Wertersatz – abschöpfen. Häufig lässt sich jedoch einwenden, dass unterm Strich Verluste entstanden sind oder die Voraussetzungen der Einziehung nicht vorliegen. Genau hier setzen wir an.

FRIST BEACHTEN Haben Sie einen Strafbefehl mit Geldstrafe und/oder Einziehung erhalten, läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Wann verjährt illegales Glücksspiel (§ 285 StGB)?

Die Verfolgungsverjährung richtet sich nach § 78 StGB. Da § 285 StGB im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorsieht, beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB drei Jahre.

Zu beachten ist: Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen können die Verjährung unterbrechen und neu in Gang setzen (§ 78c StGB). Ob in Ihrem Fall bereits Verjährung eingetreten ist, prüfen wir nach Akteneinsicht.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

So läuft Ihre Verteidigung bei illegalem Glücksspiel ab

  • Mandatsannahme: Sobald Sie uns beauftragen, beantragen wir Akteneinsicht.
  • Akteneinsicht: Wir prüfen die – oft mehrere hundert Seiten umfassende – Ermittlungsakte.
  • Verteidigungsstrategie: Je nachdem, ob Vorsatz nachweisbar ist, entwickeln wir die passende Strategie – Schweigen, Einlassung oder Antrag auf Einstellung.

Unser Ziel: die Einstellung des Verfahrens

‍

Was kostet ein Anwalt bei einem Verfahren wegen illegalem Glücksspiel?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens. Für das Ermittlungsverfahren rechnen wir grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab; in aufwändigen Einziehungsverfahren kann eine gesonderte Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir vorab die Kostenübernahme und stellen für Sie die Deckungsanfrage.

Die Kanzlei & Ihre Anwälte

tes rechtsanwälte steuerberater verfügt über umfangreiche Erfahrung im Glücksspielstrafrecht. Die Rechtsanwälte Jobst Ehrentraut und Julian Tietze haben über 100 Ermittlungsverfahren wegen Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) betreut und in zahlreichen Fällen eine Einstellung erreicht.

Sie sind glücksspielsüchtig? Hier finden Sie Hilfe

Glücksspiel kann zur Sucht werden – eine Krankheit, die Betroffene und Angehörige stark belastet. Tabuisieren Sie das Thema nicht: Je früher Sie darüber sprechen, desto besser. Erste Anlaufstellen:

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Häufige Fragen

Illegales (unerlaubtes) Glücksspiel liegt vor, wenn ein Glücksspiel ohne die nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) erforderliche deutsche Erlaubnis angeboten, vermittelt oder gespielt wird. Ob ein Anbieter erlaubt ist, zeigt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Steht ein Anbieter nicht darauf, gilt sein Angebot in Deutschland als unerlaubt – auch wenn er im Ausland eine Lizenz hat. Für Spieler ist § 285 StGB einschlägig.

Die Teilnahme an einem Online-Casino, an Sportwetten oder an Online-Lotto ohne deutsche Erlaubnis kann nach § 285 StGB strafbar sein. Entscheidend ist, ob der Anbieter auf der Whitelist der GGL steht und ob Sie vorsätzlich – im Wissen um die fehlende Erlaubnis – gespielt haben. Viele Betroffene hielten das Angebot für legal; dann kommt ein Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB in Betracht.

§ 285 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. In der Praxis überwiegen bei Ersttätern Geldstrafen; Freiheitsstrafen sind selten. Ein Tagessatz entspricht etwa Ihrem Netto-Tageseinkommen. Hinzu kommen können die Einziehung von Gewinnen (§§ 73, 73c StGB) und ein Eintrag ins Bundeszentralregister.

Auslöser ist meist eine Verdachtsmeldung Ihrer Bank nach § 43 GwG: Überweisungen an oder Auszahlungen von einem nicht lizenzierten Glücksspielanbieter werden gemeldet. Daraus leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein und verschickt eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Beschuldigter.

Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen und keine Angaben machen. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – nutzen Sie es und lassen Sie zuerst Akteneinsicht beantragen.

Möglich ist die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB – der Staat kann erlangte Gewinne abschöpfen, gegebenenfalls als Wertersatz. Häufig lässt sich jedoch einwenden, dass unterm Strich Verluste entstanden sind oder die Voraussetzungen nicht vorliegen. Erhalten Sie einen Strafbefehl mit Einziehung, läuft eine zweiwöchige Einspruchsfrist.

Banken melden auffällige Transaktionen zur Geldwäscheprävention (§ 43 GwG). Stehen diese im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel, wird teils zusätzlich wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) ermittelt; in Einzelfällen wird sogar das Konto vorübergehend gesperrt.

Anbieter wie Lottohelden oder Lottoland gelten in Deutschland als unerlaubt, soweit sie nicht auf der Whitelist der GGL stehen. Die Teilnahme kann daher als unerlaubtes Glücksspiel nach § 285 StGB eingestuft werden – auch wenn das Angebot im Ausland legal ist. Prüfen Sie den Anbieter am besten direkt in der offiziellen Whitelist der GGL.

Die Verfolgungsverjährung richtet sich nach § 78 StGB. Da § 285 StGB im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorsieht, beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB drei Jahre. Ermittlungsmaßnahmen können die Verjährung allerdings unterbrechen (§ 78c StGB).

Ein Straf-Rechtsschutz greift bei vielen Verträgen zumindest so lange, wie kein rechtskräftig festgestellter Vorsatz vorliegt. Wir prüfen Ihre Police und stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Für den Einstieg genügt die Vorladung beziehungsweise der Anhörungsbogen von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Alles Weitere – etwa Kontoauszüge – besprechen wir nach der Akteneinsicht.

In aller Regel nicht. Bei Ersttätern sind Freiheitsstrafen sehr selten; im Vordergrund stehen Geldstrafen – oft lässt sich sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
Jetzt kontaktieren

Kostenloser Erstkontakt

Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.

​
STANDORT FRANKFURT - tes legal - Rechtsbereich
​
STANDORT LIEDERBACH - tes tax - Steuerbereich

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Kontaktformular

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Unsere Standorte

Zwei Standorte in der Rhein-Main-Region — und für den Rest von
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt

Hauptniederlassung · Zentraler Standort
Telefon
Öffnungszeiten
Parken
+49 69 25 75 156 20
Mo – Fr, 9:00 – 18:00 Uhr
Tiefgarage im Haus verfügbar
Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main

Liederbach

Zweigstelle · Rhein-Main-Region
Telefon
Öffnungszeiten
ÖPNV
+49 6196 65 05 0
Mo – Do, 9:00 – 17:00 Uhr
S-Bahn S2, Haltestelle Liederbach
Höchster Straße 72, 65812 Liederbach

Aktuelles & Neuigkeiten

Alle Beiträge
Allgemein

Was kostet eine Erbschaftssteuererklärung beim Steuerberater?

Jetzt lesen
Allgemein

Tax Consultant Frankfurt: Expert Tax Advisory for English-Speaking Expats

Jetzt lesen