Datum: 26.05.2025
Immer mehr Menschen geraten ins Visier der Staatsanwaltschaft – oft ohne Vorsatz. Wer online spielt, geht meist davon aus, dass Angebote mit deutscher Sprache und europäischer Domain auch legal sind. Doch: Zahlreiche Portale – darunter auch vermeintlich seriöse Anbieter – verfügen nicht über eine gültige deutsche Lizenz. Die Teilnahme an solchen Spielen kann strafbar sein (§ 285 StGB).
📈 Ermittlungsverfahren nehmen massiv zu – Bayern ist nur ein Beispiel
Wie die ZEIT am 25. Mai 2025 berichtet, stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren in Bayern von 77 (2018) auf über 1.185 im Jahr 2024 – ein Anstieg um mehr als 1.400 %. Auch bundesweit zeigt sich ein dramatischer Trend. Immer mehr Menschen erhalten polizeiliche Vorladungen, weil sie bei Anbietern ohne deutsche Lizenz gespielt haben.
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🎯 Unsere Leistung: Spezialisierte Verteidigung bei § 285 StGB
tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & Partner mbB ist bundesweit tätig und hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigt, deren Glücksspielaktivitäten Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen wurden. Wir prüfen für Sie:
- Ob Vorsatz überhaupt nachweisbar ist
- Ob das Angebot nachweislich illegal war (Whitelist-Prüfung)
- Ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist – etwa mangels öffentlichem Interesse (§ 153 StPO)
- Ob Sie in einem Einziehungsverfahren (Strafrechtlicher Vermögensabschöpfung) betroffen sind
💼 Was kostet ein Anwalt im Glücksspiel-Verfahren?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Einzelfall – insbesondere dem Stand des Verfahrens und der Komplexität. Bei einem Ermittlungsverfahren ohne Anklage liegt die pauschale Vergütung typischerweise bei ca. 750 € brutto nach RVG, wenn eine Einstellung erreicht wird.
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