Hauptzollamt Berlin-Brandenburg – Smoke-Stop im Fokus: Ermittlungsverfahren wegen Tabakwaren
Das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg führt derzeit Ermittlungen gegen den Onlinehändler Smoke-Stop. Im Mittelpunkt stehen der Verdacht des Verkaufs und Versands unversteuerter Tabakwaren sowie mögliche Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz (TabStG) und die Abgabenordnung (§ 370 AO – Steuerhinterziehung, § 374 AO – Steuerhehlerei).
Betroffene Kunden, die bei Smoke-Stop bestellt haben, erhalten in diesen Fällen häufig Post vom Zoll oder eine Vorladung zur Polizei – oft mit dem Vorwurf, sie hätten unversteuerte Zigaretten, Shisha-Tabak oder HEETS erworben.
Warum der Kauf bei Smoke-Stop problematisch sein kann
Nach bisher bekannten Erkenntnissen soll Smoke-Stop Tabakwaren angeboten haben, bei denen keine deutsche Steuerbanderole angebracht war.
Käufer machen sich dadurch – unabhängig von ihrem Wissen oder ihrer Absicht – unter Umständen selbst strafbar:
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO), wenn der Käufer aktiv am Steuervergehen mitwirkt oder dieses veranlasst
- Steuerhehlerei (§ 374 AO), wenn bereits hinterzogene Ware übernommen oder weitergegeben wird
Auch der reine Besitz kann ausreichen, um Ermittlungen einzuleiten.
Vorgehensweise des Hauptzollamts
Das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg arbeitet in solchen Fällen eng mit der Zollfahndung und der Staatsanwaltschaft zusammen. Typischer Ablauf:
- Sicherstellung von Paketen bereits bei der Einfuhr oder im Postzentrum
- Auswertung von Kunden- und Zahlungsdaten nach Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen
- Anhörungsschreiben oder Vorladung an mutmaßliche Käufer
- Ermittlungsverfahren gegen Verkäufer und Käufer
Welche Strafen drohen?
Die Strafen hängen von der Menge und dem Steuerwert der bestellten Ware ab:
- Geldstrafe bei geringen Mengen und erstmaliger Tat
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bei Steuerhinterziehung
- Bis zu 10 Jahre bei besonders schweren Fällen (z. B. bandenmäßig oder gewerbsmäßig)
- Nachzahlung der Tabaksteuer plus Zinsen
- Einziehung der Tabakwaren
Ihre Rechte als Beschuldigter
- Schweigen ist Ihr gutes Recht – machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung
- Vorladung nicht ignorieren – aber keine unüberlegten Aussagen machen
- Akteneinsicht nur über Ihren Anwalt
- Frühzeitig Verteidigung sichern, um eine Einstellung oder milde Auflage zu erreichen
Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren – zumindest, bis ein vorsätzliches Handeln rechtskräftig festgestellt wird.
Wir bieten eine kostenlose Deckungsanfrage an. Dafür benötigen wir:
- Name und Vertragsnummer Ihrer Versicherung
- Kopie des Anhörungsschreibens oder der Vorladung
Ohne Versicherung richten sich die Anwaltskosten nach dem RVG und liegen in der Regel zwischen 700 € und 1.200 € brutto für das Ermittlungsverfahren.
Fazit
Wenn Sie bei Smoke-Stop bestellt haben und nun Post vom Hauptzollamt Berlin-Brandenburg erhalten, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Schweigen Sie, sichern Sie Beweise (Bestellbestätigung, Zahlungsbelege) und ziehen Sie sofort einen spezialisierten Anwalt hinzu.
Wir beraten bundesweit und setzen uns für eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst geringe Sanktion ein.