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Ermittlungsverfahren wegen Glücksspiel erfolgreich eingestellt mit Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater

Mehrere Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Teilnahme am unerlaubten Online-Glücksspiel eingestellt

Mehrere Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Teilnahme am unerlaubten Online-Glücksspiel eingestellt
Rechtsanwalt
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

News vom 05.12.2025

In den vergangenen Tagen konnten wir für mehrere Mandant:innen, denen eine Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel vorgeworfen wurde, eine Einstellung der Ermittlungsverfahren erreichen. Damit sind diese Verfahren beendet – ohne Hauptverhandlung und ohne strafrechtliche Eintragung.

Betroffen waren unter anderem folgende Verfahren:

  • 🟢 Staatsanwaltschaft Magdeburg– Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
  • 🟢 Staatsanwaltschaft Trier – Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
  • 🟢 Staatsanwaltschaft Potsdam – Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
  • 🟢 Staatsanwaltschaft Kiel – Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
  • 🟢 Generalstaatsanwaltschaft München - Verfügung Absehen von Einziehungsverfahren
  • 🟢 Amtsgericht Velbert – Einstellung Beschluss wegen Geringfügikeit, keine Einziehung von ca. 13.000 EUR keine Geldstrafe von ca. 3.000 EUR
  • Für die Betroffenen bedeutet das: Entlastung, Risikoreduktion und kein strafrechtlicher „Makel“ im weiteren Berufs- und Privatleben.

    Ermittlungen wegen Online-Glücksspiel – kein Einzelfall, sondern Trend

    Die Verfahren machen deutlich, dass der Vorwurf der Teilnahme an illegalem Online-Glücksspiel kein exotischer Ausnahmefall mehr ist, sondern sich zunehmend zu einem Massenphänomen entwickelt – mit teils erheblichen Folgen für Privatpersonen.

    Was steckt dahinter?

    • Staatsanwaltschaften prüfen bundesweit Fälle,
    • in denen Nutzer Online-Casinos, Sportwetten oder ähnliche Angebote verwendet haben,
    • obwohl die dahinterstehenden Betreiber keine deutsche Lizenz nach dem GlüStV 2021 besitzen.

    Wesentlich ist:
    Nicht nur der Betrieb eines unerlaubten Glücksspielangebots kann strafbar sein, sondern auch allein die Teilnahme. Rechtsgrundlage ist § 285 StGB. Das gilt ausdrücklich auch für:

    • rein online betriebene Angebote,
    • Plattformen mit Sitz im Ausland und
    • vermeintlich „professionelle“ Anbieter mit Hochglanz-Webauftritt.

    Hinzu kommt: Viele Ermittlungen werden erst angestoßen, weil Zahlungsströme (z. B. über Bankkonten, Kreditkarte oder PayPal) im Rahmen anderer Verfahren auffallen und anschließend ausgewertet werden. So geraten private Spieler:innen nachträglich ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

    Warum der Vorwurf ernst zu nehmen ist

    Ein Ermittlungsverfahren nach § 285 StGB ist kein „Formfehler“, den man ignorieren sollte. Bereits das laufende Verfahren kann deutliche Auswirkungen haben, etwa:

    • Eintrag im Bundeszentralregister (BZR)
    • arbeitsrechtliche Konflikte – insbesondere in sensiblen Branchen oder im öffentlichen Dienst
    • Schwierigkeiten bei Visa-, Aufenthalts- oder Einreiseverfahren
    • Probleme bei der Waffenbesitzkarte oder anderen Zuverlässigkeitsprüfungen
    • Fragen zur Gewerbe- und gaststättenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Weil es „nur um Spielen im Internet“ zu gehen scheint, wird die Situation von Betroffenen häufig unterschätzt. Wird falsch oder gar nicht reagiert, kann das im Ergebnis dauerhafte Nachteile nach sich ziehen.

    Unser Verteidigungsansatz: Fokus Glücksspielrecht & Regulierung

    In den oben genannten Verfahren war der Erfolgsfaktor klar: Schnelles, strukturiertes und spezialisiertes Agieren gegenüber der Staatsanwaltschaft.

    Unsere Arbeit umfasst in solchen Konstellationen typischerweise:

    • Prüfung der Lizenzlage nach GlüStV 2021
      – Welche Anbieter verfügen tatsächlich über eine deutsche Konzession?
      – Liegt ein nicht erlaubtes Glücksspielangebot vor?
    • Konkrete Einordnung des genutzten Portals
      – Domain- und Plattformanalyse,
      – Abgleich mit den regulatorischen Vorgaben und der behördlichen Praxis der Länder.
    • Entwicklung einer tragfähigen Verteidigungsstrategie
      – Argumentation für eine Einstellung gem. § 153 StPO (Geringfügigkeit, persönliche Umstände) oder
      – für eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (fehlender hinreichender Tatverdacht).
    • Berücksichtigung der individuellen Situation der Mandant:innen
      – mögliche Spielsucht,
      – unklare oder fehlende Vorsatzlage,
      – Einsatzhöhe, Dauer der Teilnahme,
      – etwaige Kompen­sations- oder Rückzahlungsleistungen.

    Erforderlich ist dabei ein kombinierter Blick auf:

    • Glücksspielrecht und GlüStV 2021,
    • die Strukturen internationaler Anbieter,
    • sowie die aktuelle Rechtsprechung zur Strafbarkeit von Spieler:innen.

    Was Betroffene jetzt tun sollten

    Wenn Ihnen die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel (§ 285 StGB) vorgeworfen wird, sind aus unserer Sicht drei Punkte zentral:

    1. Keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.
      Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis Ihre Verteidigung abgestimmt ist.
    2. Frühzeitig spezialisierte anwaltliche Unterstützung einbinden.
      Je eher der Sachverhalt sauber aufgearbeitet und rechtlich eingeordnet wird, desto besser stehen die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag.
    3. Akteneinsicht abwarten – dann strategisch reagieren.
      Wir beantragen Akteneinsicht, analysieren die Beweislage und formulieren anschließend eine zielgerichtete Einlassung, abgestimmt auf Ihre persönliche, berufliche und wirtschaftliche Situation.

    Sie haben Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei erhalten?

    Wenn Sie aktuell:

    • eine Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiels,
    • ein Anhörungsschreiben als Beschuldigter,
    • oder ein sonstiges Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Polizei im Kontext von Online-Glücksspiel bekommen haben,

    sollten Sie die nächsten Schritte strukturiert planen.

    Was wir für Sie tun können:

    • Unverbindliche, diskrete Ersteinschätzung Ihrer Situation,
    • Bewertung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens realistisch ist,
    • Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie – mit klarer Zielsetzung:
      Belastungen minimieren, Eintragungen vermeiden, Reputation schützen.

    👉 Senden Sie uns das Schreiben der Ermittlungsbehörde zu – gerne digital.

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