Erbrecht & Steuerrecht: Jeder Erbfall hat zwei Rechnungen – die zivilrechtliche und die steuerliche
Erbfälle werden zweimal entschieden: zivilrechtlich zwischen den Beteiligten – und steuerlich gegenüber dem Finanzamt. Bei tes sitzen beide Seiten an einem Tisch: tes legal und tes tax aus einer Hand
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Erbfall und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
Zwei Rechnungen, ein Berater
Erbfälle werden zweimal entschieden: einmal zwischen den Beteiligten (Wer erbt? Wer bekommt den Pflichtteil? Wie kommt die Erbengemeinschaft auseinander?) – und einmal gegenüber dem Finanzamt (Erbschaftsteuer, Freibeträge, Bewertung, Fristen). Die meisten Kanzleien beherrschen eine der beiden Rechnungen; bei tes sitzen beide an einem Tisch: tes legal führt die erbrechtliche Auseinandersetzung, tes tax die steuerliche – vom Pflichtteilsstreit über das steueroptimierte Testament bis zur Erbschaftsteuererklärung. Das erspart Ihnen nicht nur den zweiten Berater, sondern die teuersten Fehler des Erbrechts: die zivilrechtlich brillante Lösung mit steuerlichem Eigentor.
Unsere Themen im Erbrecht
Beide Seiten des Erbfalls – mit klarer Rollenverteilung
Wir vertreten Pflichtteilsberechtigte, die ihren Anspruch durchsetzen, UND Erben, die überzogene Forderungen abwehren – Enterbte und Testamentsvollstrecker, weichende Geschwister und eingesetzte Alleinerben. Dieses Doppelwissen macht auf jeder Seite schärfer: Wer die Auskunftsstufen des § 2314 BGB für Berechtigte führt, weiß auch, wie Erben sie klug bedienen; wer Immobilienbewertungen angreift, weiß, wie man sie verteidigt. Selbstverständlich mit strikter Konfliktprüfung im Einzelfall (§ 43a Abs. 4 BRAO) – niemals beide Seiten desselben Erbfalls.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.
Der Frankfurt-Faktor: Nachlässe mit Immobilien
Im Rhein-Main-Gebiet ist fast jeder Nachlass ein Immobiliennachlass – und damit ein Bewertungsfall: Der Verkehrswert der Immobilie entscheidet Pflichtteilshöhe, Auseinandersetzungsquoten UND Erbschaftsteuer, und alle drei Fronten haben eigene Bewertungsregeln . Unsere Praxis: Sachverständigen-gestützte Wertarbeit, die auf allen drei Fronten konsistent ist – die Bewertung, die den Pflichtteil drückt, darf dem Finanzamt gegenüber nicht explodieren. Genau diese Konsistenz können nur Anwälte und Steuerberater liefern, die denselben Fall führen.
Vorsorge ist die halbe Nachlassplanung
Neben dem Testament gehören in jede Vorsorge-Mappe: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (ohne sie entscheidet im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer – nicht die Familie), Bankvollmachten über den Tod hinaus, geordnete Unterlagen (der „Notfallkoffer”), und bei größeren Vermögen die vorweggenommene Erbfolge: Schenkungen zu Lebzeiten nutzen die Freibeträge alle zehn Jahre neu – der wirksamste legale Steuerhebel des Erbrechts, den tes tax mit uns zusammen plant .
Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten
Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.
Weitere Ratgeber im Schwerpunkt
Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.
Häufige Fragen
Streitwertabhängig nach RVG oder nach Vereinbarung – transparent vorab; in Pflichtteilssachen trägt bei Erfolg häufig die Gegenseite wesentliche Kosten. Die Ersteinschätzung sagt Ihnen Anspruch, Weg und Preis, bevor Sie sich binden.
Gerade friedliche Erbfälle verschenken Geld: nicht genutzte Freibeträge, übersehene Pflichtteilslasten als Steuerabzug, Fristversäumnisse. Eine Stunde Ordnung am Anfang ist billiger als Jahre Reparatur – und erhält den Frieden oft erst.
Fälle, die für uns sprechen
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Unsere Standorte
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt















