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Anlagebetrug

Die Plattform zahlt nicht aus und verlangt „Steuern” oder „Gebühren”? Stoppen Sie jede Zahlung – sofort.

Wenn eine Trading- oder Krypto-Plattform Ihre Auszahlung von einer vorherigen Zahlung abhängig macht – „Kapitalertragsteuer”, „AML-Gebühr”, „Wallet-Verifizierung”, „Versicherung”, „Kaution” –, dann erleben Sie gerade die letzte Stufe der Betrugsmasche. Es gibt keine Auszahlung. Es gab sie nie. Jeder weitere Euro ist verloren.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.

Rekonstruktion Ihrer Zahlungswege
Konkrete Rückholwege: Chargeback, Bankhaftung, Krypto-Tracing
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Keine Vorkasse-„Recovery"-Masche – zugelassene Rechtsanwälte
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Warum die „Steuer-Forderung” der sichere Betrugsbeweis ist

In Deutschland werden Steuern auf Kapitalerträge niemals vorab an einen Broker oder eine Plattform gezahlt. Inländische Banken führen die Abgeltungsteuer direkt ab; bei ausländischen Anbietern erklären Sie Erträge in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt – niemals gegenüber der Plattform.

Dasselbe gilt für „AML-Gebühren”, „Freigabe-Kautionen” oder „Liquiditätsnachweise”: Solche Zahlungen vor Auszahlung existieren im regulierten Finanzwesen nicht. Die BaFin warnt laufend vor Plattformen, die Auszahlungen blockieren und immer neue Nachzahlungen fordern – das Muster ist immer dasselbe.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Betroffene, deren Trading- oder Krypto-Plattform die Auszahlung verweigert oder Vorabzahlungen wie "Steuern" oder "Gebühren" verlangt

Kernaussage: Solche Forderungen sind der sichere Beweis für Betrug – in Deutschland werden Steuern auf Kapitalerträge niemals vorab an eine Plattform gezahlt, weder direkt noch als "AML-Gebühr" oder "Kaution"

Psychologisches Muster: Die Forderung kommt genau dann, wenn der angezeigte "Kontostand" am höchsten ist – der scheinbar rationale Tausch (kleine Zahlung gegen große Auszahlung) ist Teil der Täuschung; oft folgen weitere Forderungen

Sofortmaßnahmen in klarer Reihenfolge: Keine weitere Zahlung leisten, nichts löschen (Chats/Belege sichern), Bank informieren für zeitnahe Rückrufe, nicht mit der Plattform verhandeln, substantiierte Strafanzeige mit Vermögensarrest-Anregung stellen

Bisherige Einzahlungen nicht automatisch verloren: Je nach Zahlungsweg kommen Chargeback, Bankhaftung, Vorgehen gegen Empfängerkonten oder Krypto-Tracing infrage

Warnung vor der zweiten Betrugswelle: Opfer werden auf weiterverkauften Listen erneut von angeblichen "Recovery-Agenturen" oder Behörden kontaktiert, die gegen Vorkasse Rückholung versprechen – ein neuer Betrug auf altem Schaden

Wichtiger Praxishinweis: Eine Klage direkt gegen die Plattform ist meist wirtschaftlich sinnlos, da kein greifbarer Vertragspartner existiert – der sinnvolle Weg führt über die tatsächlichen Geldflüsse

Die Psychologie dahinter – und warum so viele zahlen

Die Forderung kommt in dem Moment, in dem Ihr „Kontostand” am höchsten ist. Die Täter rechnen vor: „Sie zahlen 8.000€ Steuer und erhalten 92.000 € ausgezahlt.” Das wirkt wie ein rationaler Tausch – ist aber die Fortsetzung der Täuschung mit dem angezeigten Scheinguthaben als Köder. Häufig folgt nach der ersten Zahlung eine zweite Forderung („Ihre Zahlung kam aus dem Ausland, jetzt fällt eine Prüfgebühr an”), dann eine dritte. Es endet erst, wenn Sie aufhören zu zahlen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Was Sie jetzt tun sollten – in dieser Reihenfolge

1. Keine weitere Zahlung. Auch nicht „ein letztes Mal”, auch nicht in Krypto, auch nicht über Bekannte.

2. Nichts löschen. Sichern Sie den kompletten Chat- und E-Mail-Verlauf, Screenshots des Handelskontos, alle Zahlungsbelege. Der Verlauf mit der Steuer-Forderung ist eines der stärksten Beweismittel.

3. Bank informieren. Melden Sie Ihrer Bank alle bisherigen Zahlungen als Betrugsfall – Rückrufe (SEPA-Recall) und Empfängerkonto-Meldungen wirken nur zeitnah.

4. Nicht mit der Plattform verhandeln. Jede Diskussion liefert den Tätern nur Ansatzpunkte für neue Forderungen.

5. Strafanzeige mit Substanz. Eine anwaltliche Anzeige mit Arrest-Anregung sichert Vermögenswerte, bevor sie verschwinden. → Strafanzeige bei Anlagebetrug

Ihr bisher eingezahltes Geld: die Rückholwege

Dass die Plattform nicht auszahlt, heißt nicht, dass Ihre bisherigen Einzahlungen verloren sind. Je nach Zahlungsweg kommen Chargeback, Bankhaftung, Ansprüche gegen Empfängerkontoinhaber und Krypto-Tracing in Betracht – im Detail: Broker-Betrug: Geld zurück – die fünf Wege.

Vorsicht: Jetzt kommen die zweiten Betrüger

Wer auf einer Betrugsplattform Geld verloren hat, steht auf Opferlisten, die weiterverkauft werden. Es melden sich „Recovery-Agenturen”, angebliche Behörden oder „Anwälte”, die gegen Vorkasse die Rückholung versprechen – die zweite Welle derselben Industrie. → Recovery-Scam erkennen

Was wir für Sie tun

Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €): Bevor Sie irgendetwas zahlen – ein Termin, ein ehrliches Ergebnis, Ihre Rückholwege schriftlich.

Rückholpaket 2.495 € pauschal: Strafanzeige, Akteneinsicht (§ 406e StPO), Deckungsanfrage, schriftliche Chancen-Prüfung.

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Häufige Fragen

Prüfen Sie den Anbieter ausschließlich selbst in der BaFin-Unternehmensdatenbank. Gefälschte Lizenz-PDFs und Klone echter Firmen sind Standard; auch eine bloße Namensähnlichkeit mit regulierten Unternehmen belegt nichts.

Nein, aber zahlen Sie keinesfalls weiter. Auch die „Steuer”-Zahlung ist eine Betrugszahlung mit denselben Rückholwegen wie Ihre Einzahlungen – und ihr Zahlungsweg liefert oft frische, noch verfolgbare Spuren.

Theoretisch ja, praktisch fast nie sinnvoll: Es gibt regelmäßig keinen greifbaren Vertragspartner, das angezeigte Guthaben existiert nicht. Der wirtschaftlich sinnvolle Weg läuft über die realen Geldflüsse.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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