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Anlagebetrug

Kleinanzeigen-Betrug: So holen Sie Ihr Geld zurück – und wann sich welcher Schritt lohnt

Der Klassiker unter den Alltagsbetrügereien: Sie haben auf Kleinanzeigen bezahlt, die Ware kommt nie – oder Sie haben verkauft und verschickt, das "Geld" war ein gefälschter Zahlungsbeleg oder eine Phishing-Falle über einen angeblichen Käuferschutz-Link. Anders als beim Anlagebetrug geht es meist um drei- bis vierstellige Beträge – umso wichtiger ist, dass die Rückholschritte zum Schaden passen.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.

Rekonstruktion Ihrer Zahlungswege
Konkrete Rückholwege: Chargeback, Bankhaftung, Krypto-Tracing
Ehrliche Kosten-Nutzen-Einschätzung
Keine Vorkasse-„Recovery"-Masche – zugelassene Rechtsanwälte
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Schritt 1: Zahlungsweg prüfen – er entscheidet fast alles

Überweisung: Sofort die eigene Bank anrufen, Betrugsfall melden, Rückruf (SEPA-Recall) verlangen – funktioniert nur, solange das Empfängerkonto Deckung hat, also in Stunden und Tagen denken.

‍PayPal „Waren und Dienstleistungen”: Käuferschutzfall öffnen – die stärkste Position im Kleinanzeigen-Kontext; Fristen beachten.

‍PayPal „Freunde und Familie”: kein Käuferschutz – genau deshalb bestehen Betrüger darauf; es bleiben die Wege unten.

‍Kreditkarte: Chargeback über die kartenausgebende Bank.

‍Bargeld/Gutscheinkarten: faktisch nur der strafrechtliche Weg.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Kleinanzeigen-Betrug (Käufer, die nicht liefern, oder Verkäufer, die auf Phishing-Links hereinfallen)

Grundprinzip: Anders als beim Anlagebetrug geht es meist um drei- bis vierstellige Beträge – die Rückholschritte sollten zum Schaden passen

Zahlungsweg entscheidet fast alles: Überweisung (sofortiger SEPA-Rückruf, nur wirksam bei noch gedecktem Konto), PayPal "Waren und Dienstleistungen" (Käuferschutz nutzen), PayPal "Freunde und Familie" (kein Käuferschutz), Kreditkarte (Chargeback), Bargeld/Gutscheinkarten (nur strafrechtlicher Weg möglich)

Wichtigste Ermittlungsdaten für die Anzeige: Empfänger-IBAN oder PayPal-Adresse als wichtigster Ansatzpunkt, führt oft zu einem greifbaren, zahlungsfähigen Finanzagenten

Zivilrechtlicher Weg: Über Akteneinsicht lassen sich Name und Anschrift des Kontoinhabers ermitteln – bei inländischen Konten praktisch durchsetzbar per Mahnbescheid oder Klage

Kosten-Nutzen-Faustregel: Unter ca. 1.000 € lohnt meist nur Eigenregie (Bankrückruf, Käuferschutz, Online-Anzeige); zwischen 1.000-5.000 € Erstberatung sinnvoll; darüber oder bei organisierten Strukturen der volle anwaltliche Instrumentenkasten

Verkäufer-Falle: Gefälschte "Käuferschutz"-Links, die Bankdaten abphishen – hier gilt das Phishing-Regime mit sofortiger Bankmeldung und Erstattungsanspruch nach § 675u BGB

Schritt 2: Anzeige erstatten – mit den richtigen Daten

Erstatten Sie Strafanzeige (Onlinewache genügt bei kleinen Beträgen) und liefern Sie das, was Ermittler tatsächlich verwerten können: Empfänger-IBAN oder PayPal-Adresse, Anzeigen-URL und Screenshots, Nutzername, Telefonnummer, kompletter Chatverlauf.

Die IBAN ist der wichtigste Ermittlungsansatz: Sie führt zum Kontoinhaber – oft einem Finanzagenten, der greifbar und zahlungsfähig ist.

Unser kostenloses Muster für die Strafanzeige strukturiert genau diese Angaben.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Schritt 3: Zivilrechtlich gegen den Kontoinhaber

Über die Akteneinsicht im Strafverfahren lassen sich Name und Anschrift des Empfängerkonto-Inhabers ermitteln – gegen ihn bestehen Rückzahlungsansprüche, die sich bei inländischen Konten auch praktisch durchsetzen lassen (Mahnbescheid, Klage vor dem Amtsgericht). Bei dreistelligen Schäden lohnt der anwaltliche Vollausbau selten; bei vierstelligen Beträgen und erst recht bei Serien-Schäden (mehrere Zahlungen, „Ratenkauf”-Maschen) regelmäßig schon.

Ehrliche Kosten-Nutzen-Regel

Unter ca. 1.000 € Schaden: Eigenregie – Bank-Rückruf, Käuferschutz, Online-Anzeige mit Muster; anwaltliche Kosten stünden außer Verhältnis.

1.000 bis 5.000 €: Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – wir sagen Ihnen in einem Termin, ob Ihr Fall die Durchsetzung trägt (greifbares Inlandskonto? Beweislage?).

Darüber bzw. bei Verdacht auf organisierte Strukturen: der volle Instrumentenkasten inklusive Rückholpaket.

Verkäufer-Falle: der gefälschte „Käuferschutz”-Link

Die derzeit häufigste Verkäufer-Masche: Der „Käufer” sendet einen Link („Sie haben eine Zahlung erhalten – hier bestätigen”), der Kartendaten oder Banklogin abphisht.

Hier gilt das Phishing-Regime: nicht autorisierte Abbuchungen unverzüglich der Bank melden – der Erstattungsanspruch aus § 675u BGB ist Ihre stärkste Karte. → Bankhaftung

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Häufige Fragen

Regelmäßig nein; die Plattform vermittelt nur den Kontakt. Melden Sie den Account trotzdem – Sperrungen schützen andere und die Meldedaten unterstützen Ermittlungen.

Wenn geliefert werden sollte und nur schlecht erfüllt wurde, ist es ein zivilrechtlicher Gewährleistungsfall. Betrug setzt Täuschungsabsicht von Anfang an voraus – Indizien: Fake-Profil, Verkäufer verschwindet, IBAN-Inhaber ist ein Dritter.

Bei bekannter Inlandsanschrift oft ja – er ist günstig und unterbricht die Verjährung. Ob dahinter Vollstreckungsmasse steht, klärt sich in der Erstberatung.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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