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Corona Soforthilfe – Rückzahlung gefordert? Bescheid jetzt prüfen lassen

Die Corona Soforthilfe (Frühjahr 2020) war als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Existenzsicherung gedacht. Jahre später prüfen die Bewilligungsstellen flächendeckend nach – und fordern die Hilfe ganz oder teilweise zurück. Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, bleibt Ihnen in der Regel ein Monat, um sich zu wehren. Ein fristgerechter Rechtsbehelf stoppt die Zahlungspflicht zunächst automatisch.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Das Wichtigste zur Corona Soforthilfe im Überblick

Zeitraum: Antragstellung ab Ende März 2020 zur Deckung dringenden Finanzbedarfs für etwa März bis Mai 2020.

Zielgruppe: Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler (in der Regel bis 10 Beschäftigte; einzelne Länder bis 50).

Voraussetzung: Ein coronabedingter betrieblicher Liquiditätsengpass – laufende betriebliche Ausgaben konnten wegen wegbrechender Einnahmen nicht gedeckt werden. Verwendung nur für betriebliche Kosten; Privatentnahmen waren ausgeschlossen.

Höhe: Einmalzahlung von bundesweit bis zu 9.000 € (bis 5 Mitarbeiter) bzw. 15.000 € (bis 10 Mitarbeiter); teils höhere Landesmittel.

Warum wird die Soforthilfe jetzt zurückgefordert?

Die Soforthilfe wurde 2020 als schnelle Nothilfe häufig ohne vertiefte Vorprüfung ausgezahlt. Erst später begannen Rückmeldeverfahren und Nachprüfungen: Die Behörden bewerten rückblickend, ob der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist oder eine Überkompensation vorliegt. War der Engpass geringer als angenommen, wird die Differenz zurückgefordert; lagen die Voraussetzungen ganz oder teilweise nicht vor, droht die vollständige Rückforderung.

Wichtig: Nicht jeder Bescheid ist rechtlich korrekt. Häufige Angriffspunkte sind die Berechnung des Liquiditätsengpasses, unklare oder nachträglich geänderte Förderbedingungen, Vertrauensschutz nach jahrelanger Untätigkeit der Behörde sowie Fragen der Verjährung. Welche Argumente in Ihrem Fall tragen, zeigt erst die Akteneinsicht.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Liquiditätsengpass richtig verstehen

Der Liquiditätsengpass ist der zentrale Begriff fast jeder Soforthilfe-Rückforderung. Gemeint ist – vereinfacht – die Differenz zwischen den fortlaufenden betrieblichen Einnahmen und den fortlaufenden betrieblichen Ausgaben im Förderzeitraum. Streit entsteht regelmäßig darüber, welche Positionen einzubeziehen sind (z. B. Personalkosten, kalkulatorischer Unternehmerlohn, gestundete Zahlungen) und welcher Betrachtungszeitraum gilt – die Handhabung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und hat sich teils während des Verfahrens geändert. Genau hier setzen Widerspruchs- und Klagebegründungen an.

Bescheid erhalten – so wehren Sie sich

  • Frist sichern: Ein Monat ab Bekanntgabe; Zustellung an den Steuerberater gilt als Zustellung an Sie. Rechtsbehelfsbelehrung lesen: Je nach Bundesland ist Widerspruch oder unmittelbar Klage statthaft.
  • Aufschiebende Wirkung nutzen: Widerspruch bzw. Anfechtungsklage setzen die Zahlungspflicht aus (§ 80 Abs. 1 VwGO); Vollstreckung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: die – seltene – behördlich angeordnete sofortige Vollziehung; dagegen ist Eilrechtsschutz möglich.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst die Verwaltungsakte zeigt Berechnungsgrundlagen und Prüfvermerke; die Begründung wird danach gezielt nachgereicht.

Corona Soforthilfe Rückzahlung Hessen

In Hessen ist gegen Rückforderungsbescheide kein Widerspruchsverfahren eröffnet; statthaft ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats. Für hessische Unternehmen prüfen wir kurzfristig Fristlage und Erfolgsaussichten – unsere Kanzlei sitzt in Frankfurt am Main und Liederbach.

Corona Soforthilfe Rückzahlung NRW

Nordrhein-Westfalen hat Empfänger über Rückmeldeverfahren zur Angabe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses verpflichtet; auf dieser Basis ergingen massenhaft Schlussbescheide. Die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht NRW haben zahlreiche dieser Bescheide beanstandet, woraufhin das Land Verfahren neu aufsetzte. Auch in NRW gilt: kein Widerspruchsverfahren, sondern Klage binnen eines Monats .

Corona Soforthilfe Rückzahlung Sachsen

In Sachsen wickelt die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Rückforderungen ab. Betroffene erhalten häufig zunächst Anhörungsschreiben – bereits in diesem Stadium lohnt eine rechtliche Prüfung, um Fehler in der Engpassberechnung frühzeitig zu adressieren.

Corona Soforthilfe Rückzahlung Bayern

Bayern hat für Härtefälle Entlastungen angekündigt: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer mit sehr geringem Jahreseinkommen können einen Erlass der Rückzahlung beantragen; daneben kommen zinslose Ratenzahlungen und Stundungen in Betracht .

Corona Soforthilfe Rückzahlung Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg (Bewilligung über die L-Bank) sind Musterverfahren zur Rückforderung der Soforthilfe anhängig; der VGH Baden-Württemberg hat noch nicht abschließend entschieden. Besonderheit: Wer bereits zurückgezahlt hat, kann je nach Fallkonstellation eine Rückerstattung prüfen lassen – ausführlich auf unserer Seite „Rückerstattung Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg“.

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Corona Soforthilfe Rückzahlung Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist die Investitions- und Strukturbank (ISB) zuständig. Auch hier gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Wer ist besonders betroffen?

Die Soforthilfe-Rückforderungen treffen die Kleinsten der Wirtschaft: Friseure und Kosmetikstudios (deren Initiativen wie „Friseure für Gerechtigkeit“ die Massenbetroffenheit sichtbar gemacht haben), Gastronomie und Imbissbetriebe, den inhabergeführten Einzelhandel, Taxi- und Kurierunternehmer, Künstler, Fotografen und andere Solo-Selbstständige. Für diese Gruppe bedeuten 7.000 bis 15.000 Euro Rückforderung häufig mehrere Monatseinkommen – und genau diese Gruppe hat die Anträge 2020 ohne Beratung unter existenzieller Anspannung gestellt. Beides gehört in die rechtliche Bewertung: an die Bestimmtheit der damaligen Bescheide und die Verhältnismäßigkeit der heutigen Rückforderung sind entsprechende Anforderungen zu stellen.

Häufige Fehler der Bewilligungsstellen

  • Nachträglich verschärfte Engpass-Definition: Bei der Rückforderung werden andere Berechnungsmaßstäbe angelegt als in den Bewilligungsbescheiden 2020 kommuniziert – exakt der Fehler, an dem die NRW-Schlussbescheide und frühe L-Bank-Widerrufe gescheitert sind.
  • Automatisierte Massenbescheide ohne Einzelfallwürdigung und teils ohne Rechtsgrundlage für den vollautomatischen Erlass (§ 35a VwVfG).
  • Nicht nachweisbare Zustellung: Schlussbescheide aus 2021, deren Bekanntgabe die Behörden Jahre später nicht belegen können – dann fehlt es an einer durchsetzbaren Forderung (ausführlich: „Mahnung ohne Bescheid“.
  • Ignorierte Positionen in der Engpass-Berechnung, etwa Personalkosten-Anteile oder der in einzelnen Ländern und Phasen anerkannte kalkulatorische Unternehmerlohn .

Mahnung oder Zahlungserinnerung erhalten – aber nie einen Bescheid?

Ein Massenphänomen, vor allem bei den NRW-Bezirksregierungen: Jahre nach der Auszahlung kommt eine Mahnung zu einem Schlussbescheid, der nie zugestellt wurde. Zahlen Sie in dieser Lage nicht vorschnell – ohne wirksam bekanntgegebenen Bescheid fehlt es regelmäßig an Fälligkeit und Vollstreckbarkeit, und je nach Konstellation ist die Forderung verjährt. Alle Details, das Prüfschema und die betroffenen Behörden: „Mahnung ohne Bescheid“.

Für Steuerberater: Rückzahlung buchen – und wann sich Gegenwehr lohnt

Als Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern werden wir häufig von Steuerberatern für deren Mandanten eingeschaltet. Zwei Hinweise aus der Praxis:

  • Buchung (SKR 03/04): Die Rückzahlung der Soforthilfe ist grundsätzlich spiegelbildlich zur seinerzeitigen Erfassung des Zuschusses als sonstiger betrieblicher Ertrag zu behandeln [PRÜFEN durch StB Enders: Kontierungsempfehlung und Periodenzuordnung ergänzen].
  • Vor der Zahlung prüfen: Wird gebucht und gezahlt, ohne die Rechtsmittelfrist zu prüfen, verschenken Mandanten häufig die aufschiebende Wirkung und mögliche Einwände. Empfehlung: Bescheid vor Zahlungsanweisung rechtlich prüfen lassen – die Ersteinschätzung ist kostenlos. Beachten Sie auch: Die Zustellung an Sie als Steuerberater setzt die Frist Ihres Mandanten in Gang.

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Häufige Fragen

Grundsätzlich niemand, dessen Angaben korrekt waren und bei dem der Liquiditätsengpass wie prognostiziert eingetreten ist. Eine Rückzahlung droht vor allem bei Überkompensation oder wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen. Ergibt die Prüfung eine Überzahlung, wird regelmäßig die Differenz zurückgefordert.

Die Nachprüfungen begannen erst Jahre nach der Auszahlung. Die späte Rückforderung kann im Einzelfall als Vertrauensschutz-Argument dienen; grundsätzlich bleibt sie aber möglich, solange keine Verjährung eingetreten ist – auch das lassen wir prüfen.

Häufig ja: Gerichte haben Rückforderungsbescheide zur Soforthilfe vielfach aufgehoben oder deren Vollziehung gestoppt – etwa wegen fehlerhafter Engpassberechnung, unklarer Förderbedingungen oder Vertrauensschutzes. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung; eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Der Bescheid wird bestandskräftig. Dann prüfen wir Ratenzahlung, Stundung oder Erlass – in Härtefällen bestehen je nach Bundesland besondere Erlassmöglichkeiten.

Nein. Mit fristgerechtem Widerspruch bzw. fristgerechter Klage ist die Zahlungspflicht ausgesetzt (aufschiebende Wirkung, § 80 VwGO). Nur bei ausdrücklich angeordneter sofortiger Vollziehung gilt anderes – dagegen ist Eilrechtsschutz möglich.

Ein Monat ab Zustellung bzw. Bekanntgabe des Bescheids – auch wenn der Bescheid nur Ihrem Steuerberater zugegangen ist. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung.

Je nach Bundesland und Fallgruppe möglicherweise ja. In Baden-Württemberg eröffnen die VGH-Musterurteile je nach Konstellation Rückerstattungsansätze („Rückerstattung Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg“). In anderen Ländern hängt es an Bestandskraft, Bescheidlage und Verjährung – eine kurzfristige Prüfung lohnt, bevor Fristen ablaufen.

Erstattungsansprüche unterliegen regelmäßig der dreijährigen Verjährung; hochstreitig ist der Fristbeginn – die Rechtsprechung ist gespalten, obergerichtliche Klärung steht aus. Sicher ist: Die Einrede muss aktiv erhoben werden und hat in der Praxis bereits Vollstreckungen gestoppt. In jedem Altfall gehört die Verjährungsprüfung an den Anfang.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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