Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Personalentscheidungen, die vor dem Arbeitsgericht halten
Das deutsche Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht – wer als Arbeitgeber besteht, braucht dafür Handwerk statt Bauchgefühl: die richtige Vertragsklausel, die dokumentierte Abmahnung, die Kündigung, die Frist, Form und Sozialauswahl übersteht. Wir beraten ausschließlich auf Arbeitgeberseite, präventiv und im Konflikt – von der Vertragsgestaltung über Low-Performer-Management bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, pragmatisch und mit Blick auf das, was Personalentscheidungen wirklich kosten dürfen.
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Schildern Sie uns Ihren arbeitsrechtlichen Fall und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und rechtlichen Risiken.
Prävention: Verträge und Prozesse, die Streit verhindern
Die billigste arbeitsrechtliche Beratung ist die vor der Einstellung: saubere Arbeitsverträge (Befristungen mit und ohne Sachgrund, Probezeit-Gestaltung, Ausschlussfristen, Vergütungs- und Bonusklauseln), Vergütungssysteme, die motivieren statt prozessieren (variable Vergütung, Zielvereinbarungen – hier bringen wir unsere Bonus-Programm-Praxis mit), Dienstwagen-, Homeoffice- und Nebentätigkeitsregelungen. Ein Vertragsmuster-Audit kostet einen Bruchteil dessen, was eine einzige unwirksame Klausel im Streitfall kostet.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Geschäftsführer, Inhaber und HR-Verantwortliche, die auf Arbeitgeberseite rechtssicher agieren wollen
Grundhaltung: Ausschließlich Arbeitgeberberatung, sowohl präventiv als auch im Konflikt – von Vertragsgestaltung bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Wichtigste Frist: Bei schweren Verfehlungen läuft für die fristlose Kündigung eine Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis (§ 626 Abs. 2 BGB) – wer erst intern klärt, verliert das schärfste Mittel
Prävention: Saubere Arbeitsverträge (Befristungen, Probezeit, Ausschlussfristen), motivierende Vergütungssysteme, klare Regelungen zu Dienstwagen/Homeoffice/Nebentätigkeit
Abmahnung und Trennung: Konkrete statt pauschale Abmahnungen, dokumentierte Anhörungen, Aufhebungsverträge als schnellere Alternative zum Prozess
Kündigungsschutzklage: Nach Zugang der Kündigung droht binnen drei Wochen die Klage – dann zählt die Prozessökonomie (Vergleichskosten vs. Risiko der Weiterbeschäftigung)
Dauerbaustellen: Langzeiterkrankte (BEM als Pflichtstufe), Low Performer (Dokumentation statt Frust-Kündigung), Arbeitszeit-/Homeoffice-Konflikte, Statusfragen bei Freelancern (Scheinselbstständigkeit)
Methodik: Erst die Aktenlage aufbauen, dann entscheiden – Arbeitsrichter glauben Papier, nicht Erinnerungen
Abmahnung und Trennung: das Handwerk der Konsequenz
Zwischen „so geht es nicht weiter” und der wirksamen Kündigung liegt Dokumentationsarbeit: die Abmahnung, die konkret rügt statt pauschal schimpft; die Anhörung, die Fairness dokumentiert; die Aufhebungsvertrags-Verhandlung, die schneller und leiser ist als jeder Prozess (Abfindungslogik, Sperrzeit-Vermeidung, Zeugnis). Und wo gekündigt wird: → unsere Detailseite Mitarbeiter Kündigen mit den Formfallen, an denen Kündigungen wirklich scheitern.
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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche in allen Fragen des Arbeitsrechts – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über Abmahnung und Kündigung bis zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozeßkostenrisiko.
Wenn die Klage kommt: Verteidigung mit Rechenverstand
Drei Wochen nach Zugang jeder Kündigung kann die Kündigungsschutzklage kommen – und dann zählt Prozessökonomie: Was kostet der Vergleich, was das Risiko der Weiterbeschäftigung samt Annahmeverzugslohn? Wir verteidigen Kündigungen vor den Arbeitsgerichten und verhandeln Vergleiche, die sich rechnen (→ Kündigungsschutzklage Abwehr). Ehrlicher Grundsatz: Manchmal ist der schnelle Vergleich der wirtschaftliche Sieg – wir sagen Ihnen, wann.
Die Dauerbaustellen: Krankheit, Low Performance, Compliance
Langzeiterkrankte (BEM als Pflicht-Vorstufe der krankheitsbedingten Kündigung), Low Performer (Dokumentation von Zielverfehlungen statt Frust-Kündigungen), Arbeitszeit- und Homeoffice-Konflikte, Beschäftigtendatenschutz und – zunehmend – Statusfragen bei Freelancern (→ Scheinselbstständigkeit). Für alle gilt dieselbe Methodik: erst die Aktenlage bauen, dann entscheiden – Arbeitsrichter glauben Papier, nicht Erinnerungen.
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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche in allen Fragen des Arbeitsrechts – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über Abmahnung und Kündigung bis zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozeßkostenrisiko.
Häufige Fragen
Für die Probezeit-Kündigung im Kleinbetrieb meist nicht – für alles mit Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz oder Vorgeschichte: ja, vor dem Ausspruch, nicht danach. Die halbe Stunde Prüfung ist billiger als drei Monatsgehälter Vergleich.
Im schlechtesten Fall: Annahmeverzugslohn für die gesamte Prozessdauer plus Weiterbeschäftigung plus eigene Kosten (im Arbeitsrecht erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Sieg!). Genau deshalb rechnen wir vor jedem Prozess beide Szenarien durch.
Ja – von der Anhörung nach § 102 BetrVG (deren Fehler Kündigungen killt) bis zu Betriebsvereinbarungen. Wo Gremien im Spiel sind, entscheidet Verfahrenskunde.
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