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Inkasso und Forderungsmanagement

Zahlungsverzug: Ab wann Ihr Kunde in Verzug ist – und was er Ihnen

„In Verzug” ist kein Gefühl, sondern ein Rechtszustand mit Preisschild: Ab Verzugseintritt schuldet Ihr Kunde Zinsen, Pauschalen und die Kosten der Rechtsverfolgung – automatisch, kraft Gesetzes. Trotzdem verschenken die meisten Unternehmen diese Ansprüche, weil unklar ist, WANN der Verzug eigentlich beginnt und WAS er genau auslöst. Dieser Ratgeber beantwortet beides – mit den Rechenbeispielen, die in Ihrer Buchhaltung fehlen.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Ab wann ist der Kunde in Verzug? Die drei Wege

Weg 1 – die Mahnung: Nach Fälligkeit genügt eine Mahnung (formfrei, auch per E-Mail); ab Zugang läuft der Verzug.

Weg 2 – der Kalender: Ist die Leistungszeit bestimmt („zahlbar bis 15.08.”), braucht es keine Mahnung – Verzug tritt mit Fristablauf ein (§ 286 Abs. 2 BGB).

Weg 3 – die 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei Verbrauchern nur mit Hinweis (s. o.).

Und ein vierter, oft übersehener: Die ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung („zahle ich nicht”) macht jede Mahnung entbehrlich (ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Unternehmen, die verstehen wollen, wann Zahlungsverzug eintritt und welche Ansprüche sich daraus ergeben

Grundprinzip: Verzug ist ein Rechtszustand mit automatischen Folgen – Zinsen, Pauschalen und Rechtsverfolgungskosten entstehen kraft Gesetzes, werden aber oft nicht geltend gemacht

Drei (plus ein) Wege in den Verzug: Mahnung nach Fälligkeit, Kalenderfälligkeit (festes Datum ohne Mahnung nötig), automatisch 30 Tage nach Fälligkeit/Rechnungszugang (bei Verbrauchern nur mit ausdrücklichem Hinweis), sowie ernsthafte Zahlungsverweigerung

Zinssätze: B2B 9 Prozentpunkte über Basiszins plus 40-Euro-Pauschale je verspäteter Zahlung; B2C nur 5 Prozentpunkte ohne Pauschale – bei größeren Summen und langer Verzugsdauer können erhebliche Beträge zusammenkommen

Wichtigster unterschätzter Posten: Rechtsverfolgungskosten (insbesondere Anwaltsgebühren) sind ab Verzug regelmäßig vom Schuldner zu erstatten – die anwaltliche Zahlungsaufforderung kostet den Gläubiger im Normalfall nichts

Prävention: Klare Fälligkeitsdaten statt "zahlbar sofort", der Pflichthinweis nach § 286 Abs. 3 BGB auf B2C-Rechnungen, passende AGB-Klauseln und dokumentierte Rechnungszustellung verhindern spätere Diskussionen über den Verzugsbeginn

Was der Verzug kostet: Zinsen und Pauschalen mit Rechenbeispielen

Die Sätze: B2B 9 Prozentpunkte über Basiszins, B2C 5 Prozentpunkte (§ 288 BGB); dazu im B2B-Verkehr die 40-€-Pauschale je verspäteter Zahlung.

Rechenbeispiel B2B: Rechnung 25.000 €, 8 Monate Verzug, Basiszins angenommen 2,25 % → Zinssatz 11,25 % → rund 1.875 € Zinsen plus 40 € Pauschale plus erstattungsfähige Anwaltskosten nach RVG (1,3-Geschäftsgebühr aus dem Forderungswert).

Beispiel B2C: 3.500 € Zahnarztrechnung, 6 Monate → 7,25 % → rund 127 € – klingt klein, summiert sich im Portfolio.

Wichtig: Höherer Verzugsschaden (teurer Kontokorrent!) kann zusätzlich geltend gemacht werden, wenn belegt.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

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Der unterschätzte Posten: Rechtsverfolgungskosten als Verzugsschaden

Ab Verzug sind die Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung – insbesondere die Gebühren des beauftragten Rechtsanwalts – regelmäßig als Verzugsschaden erstattungsfähig (§§ 280, 286 BGB).

Praktisch heißt das: Die anwaltliche Zahlungsaufforderung bezahlt im Regelfall der säumige Kunde, nicht Sie – ohne Einzelfallgarantie (Stichwort Insolvenz), aber als gesetzlicher Normalfall. Das verändert die Wirtschaftlichkeit des konsequenten Forderungseinzugs grundlegend.

Verzug vermeiden lassen: Was in Ihre AGB und Rechnungen gehört

Prävention in vier Zeilen: klare Fälligkeitsdaten statt „zahlbar sofort” (Kalenderregel!), der Verbraucher-Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB auf jeder B2C-Rechnung, Verzugszins- und Gerichtsstandsklauseln in den AGB (B2B), dokumentierte Rechnungszustellung (E-Mail mit Lesebestätigung, Portal-Log). Wir auditieren Rechnungs- und AGB-Vorlagen im Rahmen des laufenden Forderungsmanagements – einmal sauber aufgesetzt, verdient das Dokument bei jedem Verzugsfall mit.

So läuft der Forderungseinzug bei uns

1. Einreichen: Rechnung und Kurzinfo hochladen – wir prüfen Forderung, Verjährung und Schuldner-Situation.

2. Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Kostenerstattung – löst einen erheblichen Teil der Fälle.

3. Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – je nach Einwandlage der schnellste Weg zum Titel.

4. Zwangsvollstreckung: Konto- und Lohnpfändung, Vermögensauskunft – bis das Geld da ist.

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Häufige Fragen

Nein – das ist Folklore: Eine Mahnung nach Fälligkeit genügt für den Verzug, und bei Kalenderfälligkeit oder nach 30 Tagen braucht es gar keine. Die „dritte Mahnung” ist Kulanz, keine Rechtspflicht.

Ja – für unverjährte Forderungen lassen sich Zinsen rückwirkend ab Verzugseintritt berechnen und geltend machen. Beim Portfolio-Check alter Außenstände kommt hier regelmäßig ein überraschender Betrag zusammen.

Pro verspäteter Zahlung – bei Dauerbeziehungen mit vielen Rechnungen also mehrfach (die Vermögensauskunft ist zwei Jahre gültig, § 802d ZPO – danach erneut möglich). Sie wird allerdings auf spätere Rechtsverfolgungskosten teilweise angerechnet; die Details rechnen wir für Sie.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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