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Erbrecht & Steuerrecht

Nachlassverzeichnis: das Dokument, das über die Höhe Ihres Pflichtteils entscheidet – und wie Sie es vollständig bekommen

Der Pflichtteil ist nur eine Quote – der eigentliche Kampf wird über das Nachlassverzeichnis geführt, denn was der Erbe dort weglässt, klein rechnet oder verschweigt, fehlt am Ende im Zahlungsanspruch. Das Gesetz gibt dafür ein scharfes Werkzeug (§ 2314 BGB), das in Eigenregie fast immer stumpf geführt wird – so setzen Sie es richtig ein, und für Erben: das müssen Sie liefern, mehr nicht.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Der Auskunftsanspruch: Sie müssen dem Erben nichts glauben

Wer pflichtteilsberechtigt, aber nicht Erbe ist, kann vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen (§ 2314 Abs. 1 BGB) – durch Vorlage eines geordneten Verzeichnisses. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Misstrauen begründet ist; er ist der gesetzliche Normalfall, keine Kampfansage. Die Kosten des Verzeichnisses trägt der Nachlass (§ 2314 Abs. 2 BGB) – ein Punkt, den Erben regelmäßig übersehen, wenn sie mit „das ist mir zu teuer” abwehren.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Pflichtteilsberechtigte, die den tatsächlichen Nachlasswert ermitteln müssen – der eigentliche Streit liegt nicht in der Quote, sondern im Verzeichnis

Auskunftsanspruch: Pflichtteilsberechtigte können vom Erben ein geordnetes Nachlassverzeichnis verlangen (§ 2314 BGB) – die Kosten trägt der Nachlass, nicht der Berechtigte

Was hineingehört: Aktiva (Konten, Immobilien zum Verkehrswert, Beteiligungen), Passiva (Schulden, Bestattungskosten) und – entscheidend – der fiktive Nachlass mit Schenkungen der letzten zehn Jahre, die in privaten Verzeichnissen fast immer fehlen

Privat vs. notariell: Das private Verzeichnis erstellt der Erbe selbst und ist nur so gut wie sein Wille; das notarielle Verzeichnis verpflichtet den Notar zu eigener Ermittlung (Kontoverläufe, Grundbücher) – deshalb sollte fast immer das notarielle verlangt werden

Wertermittlung: Bei Immobilien und Unternehmensbeteiligungen kann ein Sachverständigengutachten verlangt werden, das der Nachlass bezahlt

Eskalationsleiter bei Mauern: Anwaltliche Fristsetzung → Stufenklage (Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Zahlung in einem Verfahren) → eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit → Vollstreckung per Zwangsgeld; die dreijährige Verjährungsfrist darf dabei nie ungenutzt verstreichen

Erbenseite: Erben schulden ein vollständiges, geordnetes Verzeichnis, aber keine Dauer-Rechenschaft und grundsätzlich keine Belege

Was hineingehört – die Checkliste, an der die meisten Verzeichnisse scheitern

Aktiva zum Todestag: Konten und Depots (mit Stichtagssalden), Immobilien (mit Verkehrswert, nicht Einheitswert), Beteiligungen, Fahrzeuge, Wertsachen, Forderungen des Erblassers. ‍

Passiva: Erblasserschulden, Bestattungskosten, Nachlassverbindlichkeiten.

‍Und – der entscheidende dritte Block, der in privaten Verzeichnissen fast immer fehlt – der fiktive Nachlass: alle ergänzungsrelevanten Zuwendungen der letzten zehn Jahre (Schenkungen, gemischte Schenkungen, Grundstücksübertragungen – bei vorbehaltenem Nießbrauch oder umfassendem Wohnrecht auch weiter zurück), Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung Dritter, Zuwendungen an den Ehegatten ohne Zehnjahresgrenze (§ 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB) und ausgleichungspflichtige Vorempfänge. Ohne diesen Block ist das Verzeichnis wertlos – denn genau dort liegen die Beträge, um die es in Immobilienfamilien wirklich geht. → Pflichtteilergänzung

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Privat oder notariell: Warum Sie fast immer das notarielle Verzeichnis verlangen sollten

Das private Verzeichnis erstellt der Erbe selbst – es ist so gut wie sein Wille und sein Wissen. Der Pflichtteilsberechtigte kann stattdessen (oder zusätzlich, auch nach einem privaten Verzeichnis) verlangen, dass das Verzeichnis durch einen Notar aufgenommen wird (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der Unterschied ist nach der Rechtsprechung fundamental: Der Notar darf nicht bloß die Angaben des Erben beurkunden – er muss den Nachlassbestand selbst ermitteln, also Kontoverläufe anfordern und auf ergänzungsrelevante Abflüsse durchsehen, Grundbücher einsehen, Nachfragen stellen. Zehn Jahre Kontobewegungen unter notarialer Durchsicht fördern regelmäßig zutage, was das private Verzeichnis verschwieg: die Abhebungen kurz vor dem Tod, die Überweisungen an ein Enkelkind, die „geliehene” Anzahlung. Zusätzlich haben Sie das Recht, bei der Aufnahme des Verzeichnisses hinzugezogen zu werden – nutzen Sie es. Ein genereller Anspruch auf Belegvorlage besteht daneben grundsätzlich nicht; die Wertermittlung läuft über den nächsten Hebel.

Der Wertermittlungsanspruch: das Gutachten zahlt der Nachlass

Für Immobilien und Unternehmensbeteiligungen können Sie die Ermittlung des Wertes verlangen (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB) – praktisch: ein Sachverständigengutachten zum Verkehrswert, dessen Kosten der Nachlass trägt. Das ist der Ausweg aus dem klassischen Konflikt, dass der Erbe das Haus mit dem Wert „aus dem Gefühl” ansetzt, das er später selbst deutlich teurer verkauft. Übrigens wirkt hier eine zweite Kontrolle: Verkauft der Erbe zeitnah, ist der tatsächliche Verkaufspreis das stärkste Wertindiz.

Wenn der Erbe mauert: die Eskalationsleiter

Stufe 1: Anwaltliche Aufforderung mit Fristsetzung – oft genügt sie, weil sie die Kostenfolgen aufzeigt.

Stufe 2: Stufenklage (§ 254 ZPO): Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Zahlung in einem Verfahren – die Verjährung des Zahlungsanspruchs ist damit gehemmt, der Druck maximal.

Stufe 3: Bei erteiltem, aber zweifelhaftem Verzeichnis die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit (§ 260 Abs. 2 BGB) – wer falsch versichert, macht sich strafbar; erstaunlich viele Verzeichnisse wachsen kurz vor diesem Termin noch einmal.

Stufe 4: Vollstreckung des Auskunftstitels über Zwangsgeld. Parallel läuft immer die Uhr im Blick: Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§§ 195, 199 BGB) – die Auskunftsstufe darf diese Frist nie ungenutzt verstreichen lassen.

Für Erben: Was Sie liefern müssen – und was nicht

Auch die Verteidigungsperspektive gehört zur Wahrheit: Als Erbe schulden Sie ein vollständiges, geordnetes Verzeichnis – aber keine Dauer-Rechenschaft, grundsätzlich keine Belege und keine Auskunft ins Blaue über Jahrzehnte. Wer früh ein sauberes notarielles Verzeichnis vorlegt, nimmt dem Konflikt den Treibstoff und sich selbst das Risiko der eidesstattlichen Versicherung. Wie Sie Pflichtteilsforderungen insgesamt strukturiert begegnen: → Pflichtteil abwehren

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Der Nachlass (§ 2314 Abs. 2 BGB) – wirtschaftlich mindern sie als Nachlassverbindlichkeit auch Ihre Pflichtteilsbasis, aber der Erkenntnisgewinn übersteigt diesen Effekt in streitigen Fällen regelmäßig deutlich.

Nein. Sie können auch danach noch das notarielle Verzeichnis verlangen; das private erfüllt den Anspruch auf das notarielle nicht.

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht; angemessen sind je nach Nachlasskomplexität einige Wochen bis wenige Monate. Ohne Reaktion auf eine anwaltliche Fristsetzung ist die Stufenklage der nächste Schritt – auch, um die Verjährung zu hemmen.

Nicht als Belege für sich selbst – aber das notarielle Verzeichnis leistet praktisch dasselbe: Der Notar muss die Kontoverläufe auf ergänzungsrelevante Zuwendungen durchsehen und das Ergebnis aufnehmen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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