Startseite
>
News
>
corona soforthilfe rückzahlung, rückzahlung corona soforthilfe

Verwaltungsgericht Meiningen erklärt Rückforderung von Corona-Hilfen für rechtswidrig

Verwaltungsgericht Meiningen erklärt Rückforderung von Corona-Hilfen für rechtswidrig
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Verwaltungsgericht Meiningen erklärt Rückforderung von Corona-Hilfen für rechtswidrig

Am 23. Juli 2024 hat das Verwaltungsgericht Meiningen mit Urteil (Az.: 8 K 142/23 Me.) den Widerrufs- und Erstattungsbescheid der Thüringer Aufbaubank für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Das Gericht stellte fest, dass die Corona-Dezemberhilfe von Unternehmen und Selbstständigen zweckentsprechend verwendet wurde und somit keine Zweckverfehlung vorlag. Damit bestätigte das Gericht die Position, dass keine Rückforderungen der erhaltenen Hilfen gerechtfertigt sind, solange die Mittel entsprechend des ursprünglichen Verwendungszwecks genutzt wurden.

Bedeutung des Urteils für Unternehmen und Selbstständige

Das Urteil stellt einen bedeutenden Erfolg für viele betroffene Unternehmen und Selbstständige dar. Diese sehen sich seit 2023 zunehmend mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert, die teilweise über Jahre nach der Auszahlung der Corona-Hilfen ergangen sind. Insbesondere die Thüringer Aufbaubank sowie andere Förderinstitutionen in den Bundesländern hatten begonnen, zu Unrecht geleistete Rückforderungen zu erheben.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen ist ein Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Corona-Hilfen, die während der Pandemie als unbürokratische Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige bereitgestellt wurden. Zu Beginn der Pandemie hatte der damalige Bundesfinanzminister versprochen, dass keine Rückforderungen erfolgen würden, wenn die Hilfen zweckentsprechend verwendet wurden. Doch bereits ab 2023 kam es in mehreren Bundesländern zu Rückforderungen, was zu Unsicherheit und Rechtsstreitigkeiten führte.

Weitere gerichtliche Erfolge gegen Corona Hilfe Rückforderung

Das Gericht betonte, dass die Unternehmen, die die Hilfen ordnungsgemäß genutzt haben, nicht für eine vermeintliche Zweckverfehlung haftbar gemacht werden können. Das Urteil ist daher ein wichtiges Signal für alle von Rückforderungen betroffenen Unternehmen und Selbstständige. Es wird geraten, die entsprechenden Bescheide im Einzelfall zu überprüfen, da auch andere Behörden Fehler bei der Rückforderung gemacht haben könnten, die rechtlich unzulässig sind.

Ähnliche positive Urteile gab es auch in anderen Bundesländern, wie beispielsweise in Baden-Württemberg, wo die Verwaltungsgerichte in Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart ebenfalls entschieden, dass die Rückforderungen in bestimmten Fällen unrechtmäßig sind.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen stärkt die Position von Unternehmern und Selbstständigen, die sich gegen unberechtigte Rückforderungen der Corona-Hilfen wehren möchten. Es wird erwartet, dass dieser Rechtsstreit noch weiteren Schwung erhalten könnte, da immer mehr Betroffene auf die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung ihrer Rückforderungsbescheide aufmerksam werden.

{{corona-soforthilfe-rueckzahlung="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns gerne an: 069 25 75 156 20

Email: info@tes-partner.de
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.