Frankfurt, 8. Mai 2025, 08:24 Uhr – – Während die Sonne scheint, sorgen tausende Rückforderungsbescheide für trübe Stimmung bei Selbstständigen und Kleinunternehmern in ganz Deutschland. Nun kommt politische Bewegung ins Spiel: Die Grünen in Sachsen fordern eine Entlastung für Betroffene der Corona-Hilfen-Rückzahlung.
Wie der Nachrichtensender ntv am 5. Mai 2025 unter Berufung auf die dpa berichtet, bringt die Landtagsfraktion der Grünen einen Antrag ein, um kleine Unternehmen und Soloselbstständige besser zu schützen.
💬 „Nicht in neue Existenznot bringen“
„Gerade viele kleine Unternehmen und Soloselbstständige haben sich mühsam von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erholt. Es darf nicht sein, dass diese Menschen nun durch Rückforderungen in Existenznot geraten“, erklärte der Abgeordnete Wolfram Günther gegenüber der Presse.
Der Staat hatte in der Pandemie schnelle finanzielle Hilfen versprochen – nun müsse er dieses Versprechen auch bei der Rückzahlung einlösen. Laut Günther gebe es durchaus Spielräume für Ratenzahlungen, Stundungen oder individuelle Härtefallregelungen. Doch viele Betroffene wüssten nichts davon, da die Behörden dieses Angebot bisher kaum kommunizieren.
⚠️ Die Praxis: Rückforderung per Bescheid – oft mit kurzer Frist
Auch unsere Kanzlei beobachtet derzeit eine Welle an Rückforderungsbescheiden in ganz Deutschland – unter anderem durch:
- die WIBank in Hessen,
- die NRW.BANK,
- die Investitionsbank Berlin,
- oder Förderstellen in Bayern, Sachsen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg.
Besonders problematisch: Die Bescheide sind oft komplex, mit pauschalen Rückforderungsbeträgen oder veralteten Umsatzdaten berechnet – und enthalten nur eine einmonatige Widerspruchsfrist oder Klagefrist.
📌 Unser Rat: Jetzt Bescheid rechtlich prüfen lassen
Viele der Bescheide sind juristisch angreifbar. Ein Vorgehen kann lohnen, wenn:
- der Umsatz nicht korrekt geschätzt wurde,
- die Rückforderung nicht nachvollziehbar ist,
- die Beihilfegrenzen falsch berechnet wurden,
- oder eine individuelle wirtschaftliche Härte vorliegt.
Wir prüfen Ihren Bescheid im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung (hinsichtlich Rechtsmittel und Frist) und übernehmen auf Wunsch auch:
- den Widerspruch oder die Klage,
- die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung,
- und die Kommunikation mit der Förderstelle.
💼 Was kostet das?
- Ersteinschätzung: kostenlos
- Mit Versicherung: Deckungsanfrage inklusive
- Ohne Versicherung: nach RVG oder 250 €/Stunde netto (bei hohem Streitwert)
📥 Jetzt aktiv werden, bevor die Frist abläuft
Wenn Sie betroffen sind, handeln Sie rechtzeitig – sonst wird der Bescheid bestandskräftig und eine spätere Verteidigung unmöglich.
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