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Rückforderung von Corona-Hilfen - Schweinehalter

Rückforderung von Corona-Hilfen: Erste Schweinehalter betroffen – Landwirtschaft unter Druck

Rückforderung von Corona-Hilfen: Erste Schweinehalter betroffen – Landwirtschaft unter Druck
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

14.05.2025

Die Corona-Rückforderungen erreichen nun auch die Landwirtschaft. Wie aus Medienberichten hervorgeht, sind erste Schweinehalter mit Rückforderungsbescheiden in Höhe von bis zu 100.000 Euro konfrontiert. Betroffen sind Zahlungen, die im Rahmen der Corona-Soforthilfe und späterer Hilfsprogramme ausgezahlt wurden – nun aber Jahre später von den zuständigen Stellen infrage gestellt werden.

Landwirtschaft im Fokus der Rückforderungen

Während der COVID-19-Pandemie zählten viele landwirtschaftliche Betriebe zu den ausdrücklich förderberechtigten Unternehmen. Absatzprobleme, gestörte Lieferketten und Betriebseinschränkungen führten damals zu massiven wirtschaftlichen Einbrüchen – auch in der Schweinehaltung.

Nun mehren sich die Fälle, in denen Behörden nachträglich prüfen, ob die ursprünglichen Voraussetzungen tatsächlich vorlagen. Dabei wird häufig auf geänderte Bewertungsmaßstäbe zurückgegriffen – was zu überraschenden Rückforderungen führt.

Beispiel aus der Praxis: 100.000 € Rückzahlung gefordert

Ein aktueller Fall betrifft einen Schweinemastbetrieb, der laut Behördenangaben zu Unrecht Coronahilfen in sechsstelliger Höhe erhalten haben soll. Der Betrieb sieht sich mit der Rückforderung konfrontiert, obwohl er nach eigenen Angaben die Hilfen auf Grundlage der damals veröffentlichten Vorgaben korrekt beantragt hatte.

Was betroffene Landwirte jetzt wissen müssen

Nicht jeder Rückforderungsbescheid ist rechtmäßig. Häufig lassen sich rechtliche Argumente ins Feld führen, etwa:

  • Verwirkung: Rückforderung erfolgt erst viele Jahre nach Auszahlung
  • Vertrauensschutz: Antragstellung beruhte auf behördlichen Vorgaben
  • Fehlende Rechtsgrundlage oder fehlerhafte Begründung im Bescheid

Wichtig: Die Rechtsmittelfrist beträgt in der Regel nur einen Monat nach Zustellung. Wird diese Frist versäumt, ist der Bescheid kaum noch angreifbar.

Unsere Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe

Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Rückforderungsbescheide im Zusammenhang mit Coronahilfen prüfen wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung,
✅ ob ein Widerspruch oder eine Klage das richtige Rechtsmittel ist,
✅ welche Fristen laufen und
✅ welche Kosten für eine anwaltliche Vertretung entstehen würden.

Unser Ziel: Eine individuelle und rechtlich fundierte Verteidigung gegen ungerechtfertigte Rückforderungen – auch im landwirtschaftlichen Bereich.

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