Rückforderung der Corona-Hilfen in Bayern: Laut SZ über eine Milliarde Euro betroffen – was Sie jetzt wissen müssen
02.05.2025
Wie die Süddeutsche Zeitung am 2. Mai 2025 berichtet, summieren sich die Rückforderungen von Corona-Hilfen im Freistaat Bayern mittlerweile auf über 1,1 Milliarden Euro. Besonders betroffen: die Corona-Soforthilfen, von denen allein 758 Millionen Euro zurückgefordert wurden – oft von kleinen Unternehmen, Einzelhändlern, Gastronomen oder Selbständigen, die in der Pandemie auf staatliche Unterstützung angewiesen waren.
Rückforderungen trotz früherer Zusagen
Ursprünglich hatte das Bayerische Wirtschaftsministerium öffentlich erklärt, dass keine umfassenden Rückforderungen zu erwarten seien. Umso größer ist nun der Frust bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich damals auf diese Aussagen verlassen haben – und nun teils fünfstellige Rückforderungen erhalten.
Die Rückforderungsbescheide betreffen häufig:
- Kleinbetriebe wie Friseursalons, Cafés oder Läden (5.000–9.000 €)
- Mittelständische Unternehmen mit deutlich höheren Summen (bis zu 30.000 €)
Was jetzt wichtig ist: Fristen und rechtlicher Schutz
Die Rückzahlungsforderungen kommen häufig überraschend – und sie sind oft mit engen Fristen verbunden: In Bayern ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich, andernfalls wird der Bescheid bestandskräftig.
👉 Wichtig zu wissen: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig. In vielen Fällen lohnt sich eine rechtliche Überprüfung – sei es wegen formaler Fehler, unklarer Liquiditätsberechnungen oder unzulässiger Anrechnung bestimmter Betriebskosten (z. B. Personal).
Achtung: Jedes Bundesland ist anders
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
„Viele der aktuellen Bescheide sind aus rechtlicher Sicht angreifbar – und die Folgen für Unternehmen gravierend. Wer jetzt schnell reagiert, kann seine Rechte noch wahren“, sagt Rechtsanwalt Julian Tietze von tes rechtsanwälte steuerberater.
Unsere Empfehlung: Bescheid prüfen lassen
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben oder befürchten, dass einer folgen wird, prüfen wir, ob und wie Sie sich wehren können:
✅ Welche Frist gilt für Ihren Bescheid?
✅ Ist ein Widerspruch oder eine Klage möglich?
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