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Grundsteuer Einspruch und Widerspruch

Grundsteuerreform 2025: Kritik und Widerstand gegen hohe Kosten

Grundsteuerreform 2025: Kritik und Widerstand gegen hohe Kosten
Steuerberater
Florian Enders
Steuerberater

Newsartikel: Grundsteuerreform 2025: Kritik und Widerstand gegen hohe Kosten

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die neue Grundsteuer. Für viele Immobilienbesitzer und Mieter bedeutet dies höhere Kosten und erhebliche Unsicherheiten. Doch die Reform, die die bislang bestehende Grundsteuer neu regelt, ist in den Fokus geraten: Die unterschiedlichen Berechnungsverfahren, teils weit auseinandergehende Hebesätze und die oft als unzureichend empfundenen Berechnungsgrundlagen sorgen für viel Kritik.

Sonderweg in Baden-Württemberg: Das Bodenwertmodell

Ein besonders kritisches Beispiel stellt Baden-Württemberg dar, wo mit dem sogenannten Bodenwertmodell ein Sonderweg eingeschlagen wurde. Bei der Berechnung der Grundsteuer zählen hier ausschließlich die Größe des Grundstücks sowie der Bodenrichtwert, der zuletzt vor drei Jahren neu festgelegt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Gebäude sich auf dem Grundstück befindet – ob Luxusvilla oder Gartenlaube, die Bebauung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer. Diese Praxis trifft viele Hausbesitzer besonders hart, da in teuren Lagen die Bodenrichtwerte häufig sehr hoch sind.

Das Bundesmodell: Eine Problematische Berechnungsmethode

Im Gegensatz dazu steht das sogenannte Bundesmodell, das in Rheinland-Pfalz, Saarland und den meisten anderen Bundesländern zur Anwendung kommt. Hier fließt neben den Bodenrichtwerten auch der Wert der Bebauung ein – jedoch auf Basis theoretischer Werte, etwa der fiktiven Mieteinnahmen eines Objekts. Diese theoretischen Werte seien laut Kritikern jedoch ungenau und könnten in der Praxis oft nicht nachvollzogen werden. Der Bund der Steuerzahler bezeichnet die Berechnung als verfassungswidrig, da sie auf stark typisierten Annahmen beruht, die wenig mit der Realität zu tun haben.

Rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Klagen

Juristen, wie etwa der Professor für Steuerrecht Gregor Kirchhof, sehen die neue Grundsteuer als verfassungswidrig an, weil die Berechnungsmethoden zu ungenau und intransparent seien. Doch noch ist unklar, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Zahlreiche Musterklagen von betroffenen Eigentümern und Verbänden wie dem Bund der Steuerzahler und Haus & Grund zeigen jedoch, dass die betroffenen Grundstücksbesitzer nicht tatenlos zusehen wollen.

Reaktion auf den Grundsteuerbescheid: Was tun?

Die erste Rate der neuen Grundsteuer muss bereits im Februar 2025 gezahlt werden. Doch viele Grundstückseigentümer fühlen sich überfordert und wissen nicht, wie sie gegen die Steuerbescheide vorgehen können. Experten empfehlen, den Grundsteuerbescheid der Kommunen genau zu überprüfen. Sollte der Bescheid Rechenfehler enthalten oder der Hebesatz falsch berechnet worden sein, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Allerdings gilt: Wer keinen Einspruch gegen den ursprünglichen Bescheid des Finanzamts eingelegt hat, kann nun nichts mehr tun, außer den Bescheid gründlich zu prüfen. Besonders wichtig ist, dass Grundstückseigentümer auch die Zahlungsverpflichtung ernst nehmen müssen, da die alte Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025 als verfassungswidrig gilt. Wer trotz Fehlern im Bescheid zu spät handelt, muss den Betrag erst einmal begleichen.

Ausblick und Möglichkeiten für Grundstückseigentümer

Für Grundstückseigentümer, die 2023 bereits Einspruch eingelegt haben, bleibt die Hoffnung auf eine rückwirkende Änderung des Steuerbetrags, falls sich die Klagen durchsetzen. In einigen Fällen können sogar extreme Differenzen zwischen dem Grundsteuerwert und dem tatsächlichen Verkehrswert zu einem neuen Einspruchsverfahren führen – allerdings muss hierfür ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Fazit: Grundsteuerreform bleibt umstritten

Die neue Grundsteuer 2025 sorgt nicht nur für hohe Kosten, sondern auch für Unklarheiten und Unzufriedenheit. Ob und inwieweit die Berechnungsmethoden verfassungswidrig sind, wird in den kommenden Jahren wohl noch vor Gericht geklärt werden müssen. Grundstückseigentümer sollten sich gründlich informieren und gegebenenfalls rechtzeitig gegen fehlerhafte Bescheide vorgehen, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

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