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Bußgeldbescheid erhalten? Zwei Wochen Frist – und mehr Verteidigungschancen, als die Behörde vermuten lässt

Der gelbe Brief ist da: Geschwindigkeitsverstoß, Rotlicht, Abstand oder Handy – dazu Geldbuße, Punkte, vielleicht ein Fahrverbot. Die meisten Betroffenen zahlen reflexhaft, „um Ruhe zu haben“ – und verschenken damit dreierlei: die Prüfung, ob die Messung überhaupt verwertbar ist (Messtechnik und Messverfahren sind fehleranfälliger als ihr amtlicher Auftritt), die Chance, ein FAHRVERBOT gegen eine erhöhte Geldbuße abzuwenden, und bei Vorbelasteten die Punkte-Arithmetik, die über den Führerschein entscheidet.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Wann sich der Einspruch lohnt: die Fehlerquellen, die die Behörde nicht mitliefert

Ob ein Bescheid angreifbar ist, steht nicht im Bescheid, sondern in der MESSAKTE – und die bekommt vollständig nur Ihr Verteidiger zu sehen: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise des Messpersonals, Rohmessdaten, Beschilderungslage, Fotoqualität. Die wiederkehrenden Angriffspunkte: Messgeräte außerhalb der Eichfrist, Bedienfehler beim Aufbau (Winkel, Abstände, Fotolinie), fehlende oder unverwertbare Rohmessdaten, nicht standardkonforme Messungen ohne die dann erforderliche Einzelbegründung, falsch angesetzte Toleranzabzüge, unscharfe Fahrerfotos (wer saß wirklich am Steuer? – niemand muss sich selbst belasten) sowie Zustellungs- und Verjährungsfehler: Die Verfolgungsverjährung ist im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht mit sechs Monaten bis zum Bußgeldbescheid kurz bemessen (§ 26 Abs. 3 StVG) – überlastete Behörden reißen diese Frist häufiger, als man denkt. Was davon in Ihrem Fall trägt, zeigt die Akteneinsicht – nicht das Bauchgefühl.

Fahrverbot abwenden: die wichtigste Rechenaufgabe des Bußgeldrechts

Für Berufstätige ist selten die Geldbuße das Problem, sondern der Monat ohne Führerschein – und genau hier hat die Verteidigung ihren wertvollsten Hebel: Behörde und Gericht können vom Fahrverbot ABSEHEN und im Gegenzug die Geldbuße angemessen erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV), wenn besondere Umstände das rechtfertigen – etwa die dokumentierte drohende Existenzgefährdung (Berufskraftfahrer, Außendienst, Selbstständige ohne Ersatzlösung) oder ein Augenblicksversagen bei der Beschilderung. Das ist die seriöse Antwort auf die Suchfrage „Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln“: kein Automatismus und kein Anspruch, aber eine anwaltlich begründbare und in der Praxis regelmäßig erörterte Lösung – die Rechtsprechung verlangt dafür konkrete, belegte Härten, keine Floskeln, und genau diese Belegarbeit ist Verteidigerhandwerk. Dazu die Taktik-Bausteine: die Viermonatsfrist für Ersttäter (§ 25 StVG – wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann den Antritt binnen vier Monaten nach Rechtskraft selbst legen, etwa in den Jahresurlaub) und bei mehreren Verfahren das Timing, damit aus zwei Verboten keine Dauerpause wird. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr davon ist noch gestaltbar.

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Punkte in Flensburg: die Arithmetik hinter dem Führerschein

Das Fahreignungsregister rechnet unbarmherzig einfach: ein Punkt für gewöhnliche Verstöße, zwei für grobe (einschließlich der Fahrverbots-Taten), drei für Straftaten – und bei ACHT Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 StVG). Deshalb ändert sich die Einspruchs-Rechnung mit Ihrem Kontostand: Der Verstoß, der für den Punktefreien ein Ärgernis ist, ist für den Sechs-Punkte-Fahrer eine Existenzfrage – und rechtfertigt eine Verteidigung, die sich „wegen 100 €“ scheinbar nicht lohnt. Dazu die Tilgungs-Mechanik: Eintragungen verfallen je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren, jede für sich (§ 29 StVG) – manchmal ist der Zeitgewinn eines Verfahrens bares Punkte-Gold, weil Alt-Einträge während des laufenden Verfahrens tilgen. Ihren aktuellen Stand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen; die Strategie daraus machen wir. Und in der PROBEZEIT gilt Sonderrecht (§ 2a StVG): Ein A-Verstoß bedeutet Probezeitverlängerung plus Aufbauseminar – hier verteidigt man auch Verstöße, die außerhalb der Probezeit Bagatellen wären.

Ablauf und Kosten: warum die Verteidigung oft nichts kostet

So läuft es bei uns:

(1) Sie senden den Bescheid (Foto genügt) – wir prüfen Frist und Erfolgsansatz;

(2) fristwahrender Einspruch und Akteneinsicht;

(3) nach Aktenlage die ehrliche Empfehlung: durchfechten (bei Messtechnik-Fragen mit Sachverständigem), auf ein Absehen vom Fahrverbot hinarbeiten – oder den Einspruch zurücknehmen, wenn nichts trägt; auch das gehört zur seriösen Beratung, denn der aussichtslose Einspruch produziert nur Gerichtskosten;

(4) Hauptverhandlung nur, wo sie sich rechnet – viele Verfahren enden vorher in Einstellung oder Abänderung. Die Kostenfrage entschärft in vielen Fällen die VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: Bußgeldverteidigung gehört zum Kernbereich dieser Policen, und die Deckungsanfrage stellen wir für Sie, bevor Kosten entstehen – was Ihre konkrete Police deckt, klären wir im ersten Schritt. Ohne Rechtsschutz erhalten Sie von uns vorab eine klare Kostenübersicht; gemessen an Fahrverbots-Folgen und Punkte-Arithmetik ist die Rechnung häufig eindeutig.

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Häufige Fragen

Ruhe bewahren und nichts Voreiliges erklären: Erst kommt meist der Anhörungsbogen – dort gilt: Angaben zur Person ja, Angaben zur Sache nein, bevor die Akte geprüft ist; Sie müssen sich nicht selbst belasten. Schon ab dem Anhörungsbogen lohnt die anwaltliche Weichenstellung – und die Verjährung des § 26 Abs. 3 StVG läuft bereits.

Als reine Geldfrage selten – als Punktefrage oft: Mit Voreintragungen oder in der Probezeit kann genau dieser eine Punkt der teuerste sein. Mit Verkehrsrechtsschutz kostet die Prüfung Sie ohnehin nichts – dann ist die Frage nicht ob, sondern nur, was sie ergibt.

Nicht zwingend: Bei unverschuldeter Versäumung (Zustellungsfehler, Krankheit, Abwesenheit) kommt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht – sie hat aber selbst enge Fristen. Je schneller Sie jetzt anrufen, desto realistischer ist der Rettungsweg.

Sie müssen sich nicht selbst belasten, und nahen Angehörigen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Aber Vorsicht: Rein taktisches Schweigen kann zur Fahrtenbuchauflage führen (§ 31a StVZO), die oft lästiger ist als der Punkt – diese Abwägung gehört in die Beratung, nicht in den Reflex.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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