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Helfenstein Consulting ZFU FernUSG BGH Urteil

E-Commerce-Webinar von Helfenstein Consulting auf dem Prüfstand des FernUSG

❗ Vorsicht bei Coaching-Angeboten: E-Commerce-Webinar von Helfenstein Consulting auf dem Prüfstand des FernUSG
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

❗ Vorsicht bei Coaching-Angeboten: E-Commerce-Webinar von Helfenstein Consulting auf dem Prüfstand des FernUSG

Viele Angebote halten rechtlich nicht, was sie werblich versprechen. Aktuell im Fokus: Die sogenannte „E-Commerce Master Class“ der Firma Helfenstein Consulting GmbH, präsentiert von Kevin Helfenstein.

Am 13.10.2024 veranstaltete Herr Helfenstein ein Webinar unter dem Titel:
„MISSION 5.000 €: So startest du dein E-Commerce Business“. Dabei wurde ein 5-Schritte-Plan zur Erzielung von Umsätzen über 5.000 € in sechs Wochen in Aussicht gestellt – ergänzt um konkrete Produktempfehlungen und den Aufbau eines Online-Shops.

Angeboten wurde im Anschluss eine kostenpflichtige „Master Class“ für 4.165 € brutto.

📜 Fernunterricht? Dann gilt das FernUSG!

Nach § 1 FernUSG liegt Fernunterricht vor, wenn:

  1. Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden sollen,
  2. der Unterricht gegen Entgelt erfolgt und
  3. die Inhalte überwiegend im Fernabsatz, also ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt, vermittelt werden.

👉 Die Master Class erfüllt wohl alle drei Voraussetzungen:

  • Ziel ist der Aufbau eines profitablen E-Commerce-Geschäfts (Kenntnisvermittlung).
  • Das Angebot kostet über 4.000 €.
  • Die Schulung findet vollständig online statt (Videoformate, Webinare, E-Mail-Kommunikation).

⚖️ Konsequenz: Ohne ZFU-Zulassung nichtig!

Fernunterrichtsangebote bedürfen nach § 12 FernUSG einer Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Eine solche Zulassung konnte für das Angebot von Helfenstein Consulting bislang nicht festgestellt werden. Fehlt die Zulassung, ist der Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG). In der Praxis bedeutet das:
🔁 Sie können Ihr Geld zurückfordern.

💡 Unsere Einschätzung

Das Angebot der „E-Commerce Master Class“ fällt unserer rechtlichen Einschätzung unter das FernUSG. Die Präsentation im Webinar enthält typische Erfolgsversprechen („über 5.000 € in 6 Wochen“, „wir zeigen dir exakt wie“), die gerade für Existenzgründer:innen besonders verlockend sind – rechtlich aber an hohe Maßstäbe gebunden sind. Gerade weil keinerlei persönliche Begleitung vor Ort erfolgt, sind Anbieter hier an die strengen Regelungen des Verbraucherschutzes gebunden.

✅ Was Sie jetzt tun können:

Wenn Sie eine Rechnung wie diese erhalten haben oder an einem solchen Coaching teilgenommen haben:

  1. Sichern Sie alle Unterlagen: Rechnungen, Werbe-E-Mails, Webinar-Mitschnitte etc.
  2. Kontaktieren Sie uns: Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung zur Rückforderung Ihrer Zahlung.
  3. Auf Wunsch stellen wir eine Rechtsschutz-Deckungsanfrage und fordern den Betrag zurück – außergerichtlich oder gerichtlich.

⚠️ Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie:
Ob ein Anspruch auf Rückzahlung tatsächlich besteht, hängt stets von den konkreten Umständen Ihres Einzelfalls ab. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen. Wir empfehlen eine individuelle anwaltliche Prüfung.

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