Was sich seit Monaten in NRW andeutete, schlägt jetzt bundesweit durch:
Gerichte stellen zunehmend fest, dass zentrale Corona-Hilfsprogramme von 2020/2021 nicht EU-beihilfekonform ausgestaltet waren. Der „harte Kurs“ des OVG Münster setzt sich durch – und führt zu einer neuen, flächendeckenden Rückforderungsdynamik.
➡️ Zentrale Erkenntnis: Der Befristete EU-Rahmen erlaubte ausschließlich Hilfen zur Abwendung akuter Liquiditätsengpässe. Viele Programme – Kleinbeihilfen, Fixkostenhilfe, branchenspezifische Sonderprogramme – kompensierten jedoch Umsatzverluste oder entgangene Gewinne. Das war nie gedeckt.
➡️ Praxisentwicklung: Immer mehr Verwaltungsgerichte folgen der NRW-Linie. Förderbehörden starten Neubewertungen, stoppen Nachbewilligungen und prüfen bestehende Bescheide nachträglich auf Rechtsfehler.
➡️ Konsequenz für Unternehmen:
Die Risiken steigen – und zwar branchenübergreifend. Fehlende Liquiditätsnachweise, pauschale Förderungen oder bestandskräftige, aber rechtswidrige Bescheide können jetzt Rückforderungen nach sich ziehen.
📌 Unser Fazit:
Die „NRW-Welle“ wird zur Bundeswelle. Organisationen sollten ihre Bewilligungsunterlagen jetzt proaktiv prüfen lassen und ein belastbares Verteidigungskonzept entwickeln. Die Herausforderungen sind juristisch anspruchsvoll – aber lösbar.
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