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Rückforderungswelle Coronahilfen NRW

🔥 Die nächste Rückforderungswelle rollt an – und diesmal trifft sie alle.

🔥 Die nächste Rückforderungswelle rollt an – und diesmal trifft sie alle.
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Was sich seit Monaten in NRW andeutete, schlägt jetzt bundesweit durch:
Gerichte stellen zunehmend fest, dass zentrale Corona-Hilfsprogramme von 2020/2021 nicht EU-beihilfekonform ausgestaltet waren. Der „harte Kurs“ des OVG Münster setzt sich durch – und führt zu einer neuen, flächendeckenden Rückforderungsdynamik.

➡️ Zentrale Erkenntnis: Der Befristete EU-Rahmen erlaubte ausschließlich Hilfen zur Abwendung akuter Liquiditätsengpässe. Viele Programme – Kleinbeihilfen, Fixkostenhilfe, branchenspezifische Sonderprogramme – kompensierten jedoch Umsatzverluste oder entgangene Gewinne. Das war nie gedeckt.

➡️ Praxisentwicklung: Immer mehr Verwaltungsgerichte folgen der NRW-Linie. Förderbehörden starten Neubewertungen, stoppen Nachbewilligungen und prüfen bestehende Bescheide nachträglich auf Rechtsfehler.

➡️ Konsequenz für Unternehmen:
Die Risiken steigen – und zwar branchenübergreifend. Fehlende Liquiditätsnachweise, pauschale Förderungen oder bestandskräftige, aber rechtswidrige Bescheide können jetzt Rückforderungen nach sich ziehen.

📌 Unser Fazit:
Die „NRW-Welle“ wird zur Bundeswelle. Organisationen sollten ihre Bewilligungsunterlagen jetzt proaktiv prüfen lassen und ein belastbares Verteidigungskonzept entwickeln. Die Herausforderungen sind juristisch anspruchsvoll – aber lösbar.

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