14.05.2025
Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sorgen auch im Jahr 2025 weiterhin für erhebliche Unruhe bei Selbständigen und kleinen Unternehmen. In Sachsen spitzt sich die Lage derzeit zu: Der Döbelner Stadtwerbering hat in einem Brandbrief auf die Belastung durch Rückforderungsbescheide hingewiesen – mit Erfolg. Wie nun bekannt wurde, sprach Ritt Neumann, Vorsitzender des Werberings, persönlich mit Ministerpräsident Michael Kretschmer über die prekäre Situation.
Worum geht es konkret?
Zahlreiche Selbständige sehen sich derzeit mit Bescheiden über mehrere Tausend Euro konfrontiert – für Corona-Hilfen, die bereits 2020 ausgezahlt wurden. In vielen Fällen wird dabei nicht etwa eine falsche Verwendung unterstellt, sondern eine nachträgliche Neubewertung der Fördervoraussetzungen vorgenommen. Die Kritik: Wer damals auf Grundlage der offiziellen Antragsformulare und Erläuterungen gehandelt hat, wird heute für eine wirtschaftliche Einschätzung belangt, die sich retrospektiv als zu optimistisch oder unzutreffend erwiesen haben soll.
Politische Reaktion auf den Druck
Der Stadtwerbering hatte bereits im April einen offenen Brief an die sächsische Staatskanzlei, an Landtagsfraktionen sowie weitere Stellen versandt. Das Ziel: Eine politische Lösung oder zumindest eine pragmatische Einzelfallprüfung statt pauschaler Rückforderungen. Der direkte Austausch mit Ministerpräsident Kretschmer zeigt: Das Thema ist nun auf höchster Landesebene angekommen.
Was Betroffene jetzt wissen müssen
Für Empfänger eines Rückforderungsbescheids gilt: Nicht voreilig zahlen – erst prüfen lassen. Denn:
- Die Widerspruchsfrist beträgt regelmäßig nur einen Monat ab Zustellung.
- Nach Fristablauf wird der Bescheid bestandskräftig – ein späteres Vorgehen ist kaum noch möglich.
- In vielen Fällen bestehen rechtliche Argumente, etwa zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung oder zu formellen Mängeln des Bescheids.
Unsere Unterstützung
Als auf Corona-Rückforderungen spezialisierte Kanzlei prüfen wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung,
✅ ob ein Widerspruch oder eine Klage in Betracht kommt,
✅ welche Fristen laufen,
✅ und mit welchen Kosten eine anwaltliche Vertretung verbunden wäre.
Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig – und längst nicht jede muss akzeptiert werden.
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