Corona-Soforthilfe: VGH Mannheim entscheidet am 2. Oktober 2025 über Musterverfahren
25.09.2025
Die Diskussion um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen erreicht in Baden-Württemberg einen neuen Höhepunkt. Am 2. Oktober 2025 befasst sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mit mehreren Musterverfahren, die für tausende betroffene Unternehmen von großer Bedeutung sein können.
Ziel der Verfahren ist es, eine klare Linie in der Rechtsprechung zu schaffen. Hintergrund ist, dass zahlreiche Verwaltungsgerichte in den vergangenen Monaten Rückforderungsbescheide aufgehoben haben – unter anderem wegen fehlerhafter Berechnungen oder unzutreffender Auslegung der Förderbedingungen. Nun soll das oberste Verwaltungsgericht des Landes eine einheitliche Entscheidung treffen.
Für Unternehmen, die während der Pandemie auf Soforthilfen angewiesen waren und nun zur Rückzahlung aufgefordert wurden, könnte der Termin wegweisend sein. Sollte der VGH die erstinstanzliche Rechtsprechung bestätigen, bestehen gute Chancen, dass viele Rückforderungsbescheide keinen Bestand haben.
Erfahrungsgemäß enthalten zahlreiche Bescheide der Behörden formale oder inhaltliche Mängel. Häufig wird etwa der Liquiditätsengpass falsch angesetzt oder die zugrunde liegenden Richtlinien werden fehlerhaft angewandt. Deshalb empfiehlt es sich, jeden Rückforderungsbescheid sorgfältig prüfen zu lassen.
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