Startseite
>
News
>
Landwirte Coronahilfen Rückforderung

Corona-Hilfen: Warum viele landwirtschaftliche Betriebe jetzt Probleme mit der Schlussabrechnung bekommen

Corona-Hilfen: Warum viele landwirtschaftliche Betriebe jetzt Probleme mit der Schlussabrechnung bekommen
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Datum: 09.05.2025

In der Landwirtschaft herrscht zunehmend Unsicherheit: Zahlreiche Betriebe sehen sich bei der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen mit Rückfragen, Prüfungen oder sogar Rückforderungsbescheiden konfrontiert. Besonders betroffen sind Tierhaltungsbetriebe wie Schweinemäster – viele empfinden die Verwaltungspraxis als überzogen und schwer nachvollziehbar.

Veränderte Bewertung durch die Behörden

Zwar wurden die Hilfen ursprünglich gewährt, um pandemiebedingte Umsatzeinbrüche abzufedern. Inzwischen prüfen viele Bewilligungsstellen aber deutlich kritischer nach – und stellen neue Anforderungen auf, die zur Zeit der Antragstellung gar nicht kommuniziert wurden. Landwirte und ihre Berater werden dabei häufig mit drei Hauptproblemen konfrontiert:

  1. Umsatzrückgänge werden rückblickend als nicht coronabedingt gewertet, z. B. mit Verweis auf Tierkrankheiten, Marktschwankungen oder witterungsbedingte Einflüsse.
  2. Der Begriff "coronabedingt" wird eng ausgelegt. Statt wirtschaftlicher Gesamtfolgen wird teilweise ein direkter behördlicher Eingriff gefordert, etwa eine behördliche Betriebsschließung – was in der Landwirtschaft kaum vorlag.
  3. Indirekte Effekte bleiben unberücksichtigt. Dabei treffen Pandemie-Auswirkungen landwirtschaftliche Betriebe oft verzögert – etwa über sinkende Abnahmemengen, gestörte Lieferketten oder Verwerfungen bei den Abnehmerpreisen.

Warum diese Vorgehensweise rechtlich fragwürdig ist

Die Auslegung durch manche Behörden steht nicht immer im Einklang mit den offiziellen Regelwerken:

  • Die Förderbedingungen schließen indirekte Pandemiefolgen nicht aus. Im Gegenteil: Sie erkennen an, dass auch mittelbare Belastungen eine Förderung rechtfertigen können.
  • Nachträgliche Änderungen der Auslegung können gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen – insbesondere wenn der ursprüngliche Bescheid keine Hinweise auf mögliche spätere Einschränkungen enthielt.
  • Eine Benachteiligung landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber anderen Branchen – etwa dem Einzelhandel oder der Gastronomie – wirft rechtliche Fragen hinsichtlich der Gleichbehandlung auf.
  • Die Beweislast darf nicht einseitig verschoben werden. Antragsteller müssen keine vollständigen Beweise liefern, sondern nur nachvollziehbar erklären, wie ihre Umsätze durch die Pandemie beeinflusst wurden.

Was betroffene Betriebe jetzt tun sollten

1. Rechtzeitig juristische Unterstützung einholen

Spätestens bei ersten Rückfragen oder wenn eine Rückforderung droht, sollte ein auf Fördermittel spezialisierter Rechtsanwalt eingebunden werden. Frühzeitige Begleitung kann helfen, unnötige Fehler zu vermeiden und Spielräume richtig zu nutzen.

2. Wirkung der Pandemie sorgfältig dokumentieren

Stellen Sie dar:

  • Welche wirtschaftlichen Entwicklungen wann eintraten,
  • wie diese mit der Pandemie zusammenhängen,
  • und warum andere Einflüsse keine oder nur untergeordnete Rolle gespielt haben.

Dies kann durch Preisentwicklungen, Handelsstatistiken, Absatzberichte oder Dokumentationen von Abnehmerreaktionen belegt werden.

3. Argumentationslinien aufbauen

In der Auseinandersetzung mit den Behörden kommt es auf eine klare, fundierte Darstellung an:

  • Verweisen Sie auf die Fördergrundlagen, insbesondere auf die Definition von „coronabedingt“.
  • Heben Sie die Besonderheiten des Agrarsektors hervor, insbesondere bei mehrstufigen Lieferketten.
  • Fordern Sie eine faire und einzelfallbezogene Prüfung, statt pauschaler Ablehnung wegen Branchentypik.

Fazit

Landwirtschaftliche Betriebe dürfen sich nicht mit pauschalen Rückforderungen abfinden. Die rechtliche Ausgangslage ist oft besser, als es auf den ersten Blick scheint. Wer frühzeitig aktiv wird, die Fakten sauber aufbereitet und rechtlichen Beistand nutzt, kann unberechtigte Forderungen abwehren und finanzielle Nachteile vermeiden.

{{corona-soforthilfe-rueckzahlung="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Kompetente Steuerberatung
Kostenfreier und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.