Cannabis-Legalisierung: Führerschein zurück dank § 13a FeV?
Die Legalisierung von Cannabis sorgt für Erleichterung, aber im Straßenverkehr gelten weiterhin strenge Regeln. Insbesondere die neue Regelung in § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bietet Betroffenen, deren Führerschein wegen Cannabis-Konsums entzogen wurde, die Chance auf eine sogenannte „Führerschein-Amnestie“. Doch was bedeutet das genau, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bekifft hinterm Steuer: Was sagt das Gesetz?
Das Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt in Deutschland verboten. Gemäß § 24a StVG stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es zu Fahrten mit auffälligem Verhalten oder einem nachgewiesenen THC-Wert im Blut, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug. Eine Fahrt unter Einfluss liegt in der Regel vor, wenn der aktive THC-Wert im Blutserum 1 ng/ml oder mehr beträgt.
Besonders kritisch: Auch wer nicht direkt beim Fahren erwischt wird, kann seinen Führerschein verlieren, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, etwa wegen problematischen oder regelmäßigen Cannabis-Konsums.
Was ist die Führerschein-Amnestie gemäß § 13a FeV?
Die neue Regelung nach § 13a FeV ist Teil der rechtlichen Anpassungen durch die Cannabis-Legalisierung. Sie schafft die Möglichkeit, den Führerschein ohne eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Dies betrifft Personen, deren Fahrerlaubnis ausschließlich wegen früherer Cannabis-Verstöße entzogen wurde, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Cannabis-Legalisierung: Führerschein zurück dank § 13a FeV?
Die Legalisierung von Cannabis sorgt für Erleichterung, aber im Straßenverkehr gelten weiterhin strenge Regeln. Insbesondere die neue Regelung in § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bietet Betroffenen, deren Führerschein wegen Cannabis-Konsums entzogen wurde, die Chance auf eine sogenannte „Führerschein-Amnestie“. Doch was bedeutet das genau, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bekifft hinterm Steuer: Was sagt das Gesetz?
Das Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt in Deutschland verboten. Gemäß § 24a StVG stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es zu Fahrten mit auffälligem Verhalten oder einem nachgewiesenen THC-Wert im Blut, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug. Eine Fahrt unter Einfluss liegt in der Regel vor, wenn der aktive THC-Wert im Blutserum 1 ng/ml oder mehr beträgt.
Besonders kritisch: Auch wer nicht direkt beim Fahren erwischt wird, kann seinen Führerschein verlieren, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, etwa wegen problematischen oder regelmäßigen Cannabis-Konsums.
Was ist die Führerschein-Amnestie gemäß § 13a FeV?
Die neue Regelung nach § 13a FeV ist Teil der rechtlichen Anpassungen durch die Cannabis-Legalisierung. Sie schafft die Möglichkeit, den Führerschein ohne eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Dies betrifft Personen, deren Fahrerlaubnis ausschließlich wegen früherer Cannabis-Verstöße entzogen wurde, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Führerschein-Amnestie
Damit die Regelung greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Keine Abhängigkeit oder Missbrauch von Cannabis:Der Betroffene darf nicht als abhängig oder missbräuchlich konsumierend eingestuft worden sein.
- THC-COOH-Wert unter 150 ng/ml:Der passive Abbauwert (THC-COOH) im Blut darf zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle unter 150 ng/ml gelegen haben.
- Einmalige Auffälligkeit:Es darf sich um einen einmaligen Vorfall handeln. Wiederholte Verstöße sind von der Amnestie ausgeschlossen.
- Führerscheinentzug nur aufgrund von Cannabis:Die Fahrerlaubnis muss ausschließlich wegen eines Cannabis-bezogenen Verstoßes entzogen worden sein. Andere Drogen- oder Alkohol-Verstöße schließen die Regelung aus.
Was bedeutet die Regelung für Betroffene?
Für viele Betroffene bedeutet § 13a FeV eine erhebliche Erleichterung. Sie können die Rückgabe ihres Führerscheins beantragen, ohne die zeit- und kostenintensive MPU durchlaufen zu müssen. Wichtig ist jedoch, dass die oben genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Die Führerscheinbehörde prüft dies anhand der Aktenlage.
Wer von der neuen Regelung profitieren möchte, sollte schnell handeln und einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Ein Anwalt kann helfen, mögliche Hürden zu klären und den Prozess zu beschleunigen.
Bekifft fahren: Was ist erlaubt, was nicht?
Auch nach der Legalisierung bleibt das Fahren unter Einfluss von Cannabis streng reguliert. Grundsätzlich gilt: Wer konsumiert hat, darf erst dann wieder fahren, wenn keine Beeinträchtigung mehr vorliegt. Dabei spielt der THC-Wert im Blutserum eine zentrale Rolle.
- Unter 1 ng/ml aktives THC: Keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen.
- Ab 1 ng/ml aktives THC: Ordnungswidrigkeit mit 500 € Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot.
- Bei Verdacht auf regelmäßigen Konsum: Es droht die Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinbehörde, unabhängig vom THC-Wert.
Fazit: Nutzen Sie die Chance der Führerschein-Amnestie
Die Einführung von § 13a FeV ist eine positive Nachricht für viele Betroffene. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Führerschein unkompliziert zurückerhalten, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Kontaktieren Sie jetzt unsere Kanzlei, um Ihren Anspruch auf Führerschein-Amnestie zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Wir begleiten Sie sicher auf dem Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis!