Ärger mit der Bank? Wir setzen Ihr Recht durch.
Gesperrtes Konto, leergeräumtes Konto durch Phishing, Bank verweigert die Auszahlung eines fälligen Darlehens – wenn die eigene Bank zum Problem wird, zählt schnelles, entschlossenes Handeln. Wir vertreten Sie gegenüber Kreditinstituten: außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
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Schildern Sie uns Ihren Fall – ob gesperrtes Konto, Darlehensrückforderung oder Streit mit Ihrer Bank – und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Ihren Optionen
Themen in der Übersicht
Konto gesperrt oder gekündigt: Was jetzt zählt
Eine plötzliche Kontosperrung trifft meist zur Unzeit – Gehalt, Miete, Lieferantenzahlungen kommen nicht mehr durch. Banken berufen sich dabei gern auf Geldwäscheprävention oder ihre AGB-Kündigungsrechte, ohne die eigentliche Begründung offenzulegen. Wir prüfen, ob die Sperrung oder Kündigung rechtmäßig war, fordern Akteneinsicht und Begründung ein und setzen – wo nötig – die Freigabe oder Wiedereröffnung im Eilverfahren durch.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit bei Bankrecht-Streitigkeiten – Kontosperrung, Darlehenskündigung, Rückforderung, AGB-Probleme. Vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Ihren Rechten und dem weiteren Vorgehen.
Darlehen zurückfordern: Privat- und Unternehmensdarlehen
Ob privates Gefälligkeitsdarlehen unter Familienmitgliedern, ein Kredit an Bekannte oder ein Gesellschafterdarlehen im Unternehmenskontext: Wenn der Schuldner nicht zahlt, hilft guter Wille selten weiter. Wir prüfen die Rückzahlungsvereinbarung – auch wenn sie nur mündlich getroffen wurde –, setzen Fristen, mahnen wirksam und leiten bei Bedarf das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren ein. Bei Unternehmensdarlehen berücksichtigen wir zusätzlich Fragen der Nachrangigkeit und Insolvenzanfechtung.
Streit mit der Bank: Kredit, Gebühren, Widerruf
Ungerechtfertigte Kontoführungsgebühren, unwirksame AGB-Klauseln, ein zu Unrecht gekündigter Kredit oder ein Darlehensvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung – Banken kalkulieren damit, dass die meisten Betroffenen den Aufwand scheuen. Wir prüfen Ihre Verträge, rechnen zu Unrecht erhobene Kosten zurück und vertreten Ihre Ansprüche gegenüber der Bank – außergerichtlich wie vor Gericht.
Warum tes: Bankrecht mit betriebswirtschaftlichem Blick
Bankrechtliche Streitigkeiten haben oft eine zweite Ebene – Liquiditätsplanung, steuerliche Behandlung von Forderungsverzicht oder Sanierungsfragen bei Unternehmensdarlehen. Weil bei uns Anwälte und Steuerberater unter einem Dach arbeiten, denken wir diese Anschlussfragen von Anfang an mit, statt Sie an eine zweite Kanzlei zu verweisen.
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Häufige Fragen
Kommt auf den Grund an. Banken haben Prüf- und Meldepflichten, müssen aber verhältnismäßig handeln. Wir prüfen die Sperrung im Einzelfall.
Ja, auch mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich wirksam – die Beweisführung wird dadurch allerdings anspruchsvoller. Wir zeigen Ihnen, welche Nachweise zählen.
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