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Anlagebetrugswarnliste August 2025 - diverse WhatsApp Gruppen Trading

Aktuelle Anlagebetrugswarnliste August 2025

Aktuelle Anlagebetrugswarnliste August 2025
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht regelmäßig Warnmeldungen über Online‑Plattformen und Anbieter, die ohne Zulassung Bank‑, Finanz‑ oder Kryptowerte‑Dienstleistungen anbieten. In den vergangenen zwölf Monaten (August 2024 bis August 2025) ist die Zahl der Fälle erneut gestiegen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Warnungen und Betrugs­muster.

1. Serienplattformen mit identischem Design

BaFin hat einen ganzen Strauß von Websites identifiziert, die nach dem gleichen Muster aufgebaut sind – gleichen Slogan, identische Schriftarten und Textbausteine. Sie werben mit Botschaften wie „Verdienen Sie schnell und einfach Geld“ oder „Wir sind CFD‑Handelsagentur“, verzichten aber auf ein Impressum und die notwendige Zulassung. Zu diesen nahezu identischen Handelsplattformen gehören beispielsweise 360secureddigitalearning.com, aicoinstrade.com, apexmarketexpert.com, avalitetrading.com, bigchaincryptofx.com, bitmaincryptotrading.net, coinfxtrade.net, connecthover.com, cryptofxtradingplatform.com, digitalbitfxtrades.com, digitalexchangeplatform.net und viele weitere. Anleger sollten jegliche Einzahlungen auf solchen Seiten unterlassen.

2. Individuelle Warnmeldungen

Neben den Serienplattformen hat die BaFin eine Reihe einzelner Anbieter hervorgehoben:

  • Festgeld360.de: Die Website nutzt den Namen der AC Management GmbH unbefugt und bietet vermeintliche Festgeldanlagen an; laut BaFin handelt es sich um Identitätsdiebstahlbafin.de.
  • Immediate Dash (immediate‑dash.eu / .com): Hinter diesem Namen steht eine Trading‑Software, die Finanz‑ und Kryptowerte‑Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbietetbafin.de.
  • Gi‑brokers.com: Die Betreiber dieser Plattform behaupten fälschlich, von einer „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“ beaufsichtigt zu werden; BaFin warnt ausdrücklich vor dem Angebotbafin.de.
  • Coinvestor‑ai.com: Die Coinvestor Partners GmbH mit Sitz in London missbraucht Teile des Impressums einer deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaft; sie besitzt keine BaFin‑Zulassungbafin.de.
  • Safefin.org / safe‑fin.net: Ähnlich wie bei Coinvestor werden Angaben eines zugelassenen Unternehmens kopiert, um Seriosität vorzutäuschenbafin.de.
  • Tronixrise.com: Eine Plattform ohne Rechtsform, die angibt, in Horley (UK) zu sitzen; BaFin geht davon aus, dass dort unerlaubte Finanz‑ und Kryptodienstleistungen erbracht werdenbafin.de.
  • Nebulain.com: Die englischsprachige Warnung weist darauf hin, dass Nebulain der Nachfolger der bereits zuvor verbotenen Plattform DaxRise sein könntebafin.de.
  • Capitaltecnet.com: Nach Erkenntnissen der BaFin (über eine Zusammenfassung im Anlegerforum Tom‑Next) werden dort Angebote unter Nutzung des Namens der Capital Tecnet Investment Group GmbH unterbreitettom-next.com.
  • Aurum‑Fix: Die Website aurum‑fix‑corp.com wirbt aus Barcelona und behauptet, von einer fiktiven „European Financial Security/FINA‑EU“ beaufsichtigt zu werden. BaFin stellt klar, dass keine Erlaubnis vorliegtbafin.de.
  • AuroraStocks und Adaptives Scheme: Diese beiden Seiten bieten ohne Zulassung Bank‑ oder Kryptowerte‑Dienstleistungen an. BaFin rät Anlegern, keinerlei Gelder dorthin zu transferierenbafin.debafin.de.
  • Mulfin Trade: Unter verschiedenen Domains (u. a. trading‑area.mulfin‑v4.com und trading‑area.mulfin‑v5.com) taucht diese Plattform immer wieder auf; BaFin hat mehrfach davor gewarntbafin.de.
  • 3. Missbrauch bekannter Namen

    Eine beliebte Masche besteht darin, etablierte Unternehmensnamen zu kopieren. Festgeld360.de nutzt den Namen der AC Management GmbHbafin.de, Immediate Dash wirbt mit einer angeblichen Verbindung zur BaFinbafin.de, und Safefin sowie Coinvestor verwenden Daten zugelassener Kapitalverwaltungsgesellschaftenbafin.debafin.de. Laut BaFin werden auch Marken wie XTB (xtbwill.com), GoldRhein (goldrhein.com, goldrhein.net), Allianz (allianz‑invest.com) und sogar Bank of Scotland oder Sparda‑Bank für Betrugs­briefe missbraucht.

    4. WhatsApp‑ und Social‑Media‑Betrug

    Zunehmend verbreiten Betrüger Anlageempfehlungen über WhatsApp‑Gruppen, Instagram oder angebliche Finanz‑Communities. Beispiele sind „Quantum Compute Fonds“, der sich auf den US‑Analysten Gil Blake beruft und über Apps wie FintechX sowie Websites wie computefund.com und blakecompute.com wirbt. Ähnliche Empfehlungen kommen von „Axionto“ (axionto.com) mit dem angeblichen Professor Lorenzo Riccardi, von YBUOJ (ybuoj.com), von der Minexra‑Plattform (minexrapro.com) und von Venus Investment Alliance / Finetica (venusin.de, fineticagroup.com). Auch vermeintliche Broker wie City Index (cityindex.klosies.com) oder Nexvolt locken per Chat zur Kontoeröffnung. BaFin macht klar, dass keine dieser Firmen eine Erlaubnis besitzt.

    5. Gefälschte Stellenangebote

    Dubiose Jobanzeigen auf Websites wie ada‑staking.com, ada‑handelssystem.com oder prozesswerk.digital locken mit Heimarbeit im Finanzbereich und fordern Bewerber auf, Zahlungen über das eigene Bankkonto abzuwickeln. Dieses Vorgehen kann Sie ungewollt zum Geldwäscher machen. Nehmen Sie von solchen Angeboten Abstand.

    Fazit

    Unsere Kanzlei rät dringend, die genannten Plattformen zu meiden und sich im Zweifelsfall direkt bei uns oder in der BaFin‑Unternehmensdatenbank zu informieren. Legitime Anbieter verfügen über eine Zulassung und ein vollständiges Impressum. Bleiben Sie wachsam gegenüber unrealistischen Versprechen und unaufgeforderten Kontaktaufnahmen per Messenger.

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