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Illegales Glücksspiel?
Ermittlungsverfahren nach § 285 StGB

Wir verteidigen Sie diskret & digital – deutschlandweit.

– Schnelle Akteneinsicht & klare Strategie
- Keine Aussage ohne Anwalt
- Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Die Partner des Unternehmen TES-Partner
Mehr als 10 Jahre Erfahrung
Über 10.000 bearbeitete Fälle
Digitale Kanzlei

Erste Hilfe

Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB? Oft genügen auffällige Zahlungen an Anbieter ohne deutsche Lizenz. Wir sichern Akteneinsicht, prüfen Whitelist & Zahlungsflüsse und erarbeiten eine Strategie mit Fokus auf schnelle Einstellung – digital, diskret, bundesweit.

Schweigen.

Keine Aussage bei Polizei/StA ohne Anwalt.

Fristen im Blick.

Besonders bei Anhörung/Strafbefehl.

Akteneinsicht zuerst.

Erst lesen, dann handeln.

Unterlagen sammeln.

Vorladung/Anhörung, Kontoauszüge, Anbieterinfos.

Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB?

Die Teilnahme am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel ist strafbar – legal sind nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis (Whitelist). Häufige Auslöser sind Bank-/FIU-Meldungen; die erste Nachricht ist dann Vorladung oder Anhörung.

Wir übernehmen sofort: Akteneinsicht, Prüfung Ihrer Zahlungsflüsse und des Anbieter-Status, danach eine klare Verteidigungsstrategie (Einlassung vs. Schweigen) mit dem Ziel Einstellung oder mildeste Sanktion – möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung. Parallel prüfen wir Risiken der Vermögensabschöpfung (Einziehung von Einsätzen/Gewinnen nach §§ 73 ff. StGB) und wehren überzogene Forderungen ab.

Sie profitieren von digitaler & diskreter Mandatsführung, schneller Rückmeldung (i. d. R. am selben Werktag) und einer kostenfreien Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihr nächster Schritt: keine Aussage, Fristen wahren, Unterlagen hochladen.

Was wir in den nächsten 48 Stunden für Sie tun

  • Sofortcheck (heute): Wir prüfen Vorladung/Anhörung, Fristen und Dringlichkeit.
  • Akteneinsicht (unverzüglich): Wir beantragen Einsicht, bewerten Zahlungsflüsse & Anbieter-Status (Whitelist).
  • Strategie (nach Akteneinsicht): Ziel: Einstellung oder mildeste Sanktion, ohne öffentliche Hauptverhandlung.

Kosten & RSV

Transparente Vergütung nach RVG oder Pauschale – je nach Aufwand. In vielen Fällen bleiben die Kosten bei früher Einstellung überschaubar. Wir übernehmen die kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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Kompetente Ersteinschätzung durch Anwalt
Schnelle Bearbeitung (i. d. R. am selben Werktag)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Beschuldigte(r) keine Pflicht zur Aussage/Teilnahme bei der Polizei. Bei Ladung der Staatsanwaltschaft/des Gerichts kann das anders sein – wir klären das für Sie.

Ja. Ohne deutsche Erlaubnis/Whitelist-Eintrag ist die Teilnahme regelmäßig nach § 285 StGB strafbar.

Möglich. Einziehung nach §§ 73 ff. StGB (ggf. Wertersatz). Wir prüfen Beträge und wehren überzogene Forderungen ab.

Jetzt Verteidigung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
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