Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB?
Die Teilnahme am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel ist strafbar – legal sind nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis (Whitelist). Häufige Auslöser sind Bank-/FIU-Meldungen; die erste Nachricht ist dann Vorladung oder Anhörung.
Wir übernehmen sofort: Akteneinsicht, Prüfung Ihrer Zahlungsflüsse und des Anbieter-Status, danach eine klare Verteidigungsstrategie (Einlassung vs. Schweigen) mit dem Ziel Einstellung oder mildeste Sanktion – möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung. Parallel prüfen wir Risiken der Vermögensabschöpfung (Einziehung von Einsätzen/Gewinnen nach §§ 73 ff. StGB) und wehren überzogene Forderungen ab.
Sie profitieren von digitaler & diskreter Mandatsführung, schneller Rückmeldung (i. d. R. am selben Werktag) und einer kostenfreien Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihr nächster Schritt: keine Aussage, Fristen wahren, Unterlagen hochladen.