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Wirtschaftsrecht

Subventionsbetrug (§ 264 StGB): Verteidigung, bevor aus dem Förderantrag ein Strafverfahren wird

Fördermittel beantragt, Angaben gemacht, Jahre später kommt die Post der Staatsanwaltschaft: § 264 StGB ist die schärfste Waffe des Staates zur Absicherung von Subventionen und eine der tückischsten Normen des Wirtschaftsstrafrechts, denn hier ist bereits leichtfertiges Handeln strafbar – ein flüchtig ausgefüllter Antrag oder eine falsch zugeordnete Kennzahl kann genügen. Wir verteidigen Unternehmen und Entscheider gegen Subventionsbetrugs-Vorwürfe – von Corona-Hilfen über Investitionszuschüsse bis zu EU-Fördermitteln.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Warum § 264 StGB so gefährlich ist

Drei Besonderheiten machen den Subventionsbetrug schärfer als den normalen Betrug:

Erstens genügt Leichtfertigkeit – grobe Fahrlässigkeit reicht für die Strafbarkeit, Vorsatz muss die Staatsanwaltschaft gar nicht beweisen – Leichtfertigkeit genügt (§ 264 Abs. 5 StGB).

Zweitens ist die Tat schon mit den falschen Angaben vollendet – ob die Subvention je ausgezahlt wurde, ist unerheblich.

Drittens flankieren Nebenfolgen das Verfahren: Rückforderung samt Zinsen, mögliche Vergabesperren, bei Beamten- und Zuverlässigkeitsberufen die Existenzfrage.

Die gute Nachricht: Dieselbe Konstruktion bietet Verteidigungsansätze, die es beim normalen Betrug nicht gibt.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Unternehmen und Entscheider, gegen die wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) ermittelt wird

Warum § 264 StGB so gefährlich ist: Schon Leichtfertigkeit (grobe Fahrlässigkeit) ist strafbar, Vorsatz muss nicht bewiesen werden; die Tat ist bereits mit falschen Angaben vollendet, unabhängig davon, ob Geld ausgezahlt wurde; hinzu kommen Nebenfolgen wie Rückforderung mit Zinsen und Vergabesperren

Wichtigster Verteidigungsansatz: Strafbar sind nur falsche Angaben über Tatsachen, die ausdrücklich und konkret als "subventionserheblich" bezeichnet wurden – pauschale Formularfloskeln genügen nach der Rechtsprechung oft nicht

Corona-Hilfen als Massenfall: Die Rückabwicklung der Corona-Programme hat viele Verfahren ausgelöst, oft durch Datenabgleiche statt echter Täuschung – Strafverfahren und verwaltungsrechtliches Rückforderungsverfahren beeinflussen sich gegenseitig und müssen koordiniert geführt werden

Wichtigste Sofortregel: Keine Stellungnahmen ohne Akteneinsicht abgeben – weder gegenüber Ermittlern noch gegenüber der Bewilligungsstelle, da Äußerungen im einen Verfahren im anderen verwertet werden können

Verteidigungsstrategie: Angriff auf die Subventionserheblichkeit und den Verschuldensgrad, Aufarbeitung der Antragsumstände (Beraterverschulden, behördliche Fehlinformation) – bei geringem Schuldvorwurf ist eine Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO ein realistisches Ziel

Der wichtigste Verteidigungsansatz: die Subventionserheblichkeit

Strafbar sind nur falsche Angaben über subventionserhebliche Tatsachen – solche, die durch Gesetz oder von der Bewilligungsstelle AUSDRÜCKLICH als subventionserheblich bezeichnet wurden (§ 264 Abs. 9 StGB).

Genau daran scheitern viele Verfahren: Pauschale Formular-Floskeln („alle Angaben sind subventionserheblich”) genügen nach der Rechtsprechung häufig nicht; die Bezeichnung muss konkret und bestimmt sein.

Wir sezieren jeden Antrag Feld für Feld: Welche Angabe soll falsch sein, war genau diese Tatsache wirksam als subventionserheblich bezeichnet, und wie war die maßgebliche Definition (Stichwort Corona: Umsatzeinbruch, verbundene Unternehmen, Liquiditätsengpass) zum Antragszeitpunkt überhaupt zu verstehen?

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit Unternehmen, Organe und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht – von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret und vertraulich.

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Corona-Hilfen: der Massenfall des §StGB 264

Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe: Die Rückabwicklung der Corona-Programme hat eine Welle von § 264-Verfahren ausgelöst – oft ausgelöst durch bloße Datenabgleiche oder das Schlussabrechnungs-Chaos, nicht durch echte Täuschung.

Hier gilt eine doppelte Front: Das Strafverfahren und das verwaltungsrechtliche Rückforderungsverfahren beeinflussen einander – Erklärungen im einen landen in der Akte des anderen.

Wir führen beide Verfahren koordiniert; die verwaltungsrechtliche Verteidigung gegen Rückforderungsbescheide behandelt ausführlich unser Schwerpunkt Corona-Hilfen.

So verteidigen wir

Nach der Akteneinsicht steht die Weichenstellung: Angriff auf die Subventionserheblichkeit und die Tatbestandsvoraussetzungen, Einordnung des Verschuldensgrads (Leichtfertigkeit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern begründungsbedürftig), Aufarbeitung der Antragsumstände (Beraterverschulden? Behördliche Fehlinformation? FAQ-Änderungen nach Antragstellung?) – und wo es passt, die frühe Verfahrensbeendigung: Einstellung nach §§ 153, 153a StPO ist in Subventionsfällen mit geringem Schuldvorwurf ein realistisches Ziel, das Strafregister und Reputation schont. Parallel begrenzen wir die Vermögensabschöpfung (Arrest!) und stimmen die Kommunikation mit der Bewilligungsstelle ab.

So gehen wir für Sie vor

  • Sofort: keine Stellungnahmen ohne Akteneinsicht – weder gegenüber Ermittlern noch gegenüber der Bewilligungsstelle.
  • Antrag forensisch prüfen: Subventionserheblichkeit, Definitionslage zum Antragszeitpunkt, Zurechnungsfragen im Unternehmen.
  • Doppelverfahren koordinieren: Strafverteidigung und Rückforderungsabwehr aus einer Hand, widerspruchsfrei.
  • Verfahrensziel definieren: Einstellung vor Anklage, wo der Vorwurf trägt – streitige Hauptverhandlung, wo er nicht trägt.

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Häufige Fragen

Ja – § 264 StGB erfasst auch leichtfertiges Handeln (§ 264 Abs. 5). Das senkt die Hürde für die Anklage, eröffnet aber zugleich Verteidigungsspielraum: Leichtfertigkeit ist mehr als einfache Fahrlässigkeit und muss konkret belegt werden.

Nur ausdrücklich als subventionserheblich bezeichnete Tatsachen sind strafbewehrt. Fehlt die wirksame Bezeichnung für genau die beanstandete Angabe, entfällt der Tatbestand – ein Prüfpunkt, der in Masseverfahren regelmäßig übergangen wird.

Beides zusammen, aber koordiniert: Jede Äußerung im Rückforderungsverfahren kann strafrechtlich verwertet werden. Deshalb gehört die Reihenfolge der Erklärungen strategisch geplant – nie isoliert antworten.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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