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Wirtschaftsrecht

Steuerstrafrecht: Verteidigung und Selbstanzeige – von Anwälten UND Steuerberatern

Steuerstrafverfahren sind Zwei-Fronten-Kriege: Vor der einen steht die Straf- und Bußgeldsachenstelle mit § 370 AO, vor der anderen das Festsetzungsverfahren mit Nachzahlungen, Zinsen und Schätzungen – wer nur eine Front bedient, verliert an der anderen. Genau hier liegt unsere strukturelle Stärke: Als Kanzlei und Steuerberatung entstehen Verteidigungserklärung und korrigierte Steuererklärung bei uns am selben Tisch – das gilt für das laufende Verfahren ebenso wie für die Königsdisziplin davor, die strafbefreiende Selbstanzeige.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Text: Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns diskret zurück und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

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Die Selbstanzeige: strafbefreiend nur bei Perfektion

§ 371 AO verspricht Straffreiheit – aber nur bei vollständiger Nacherklärung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (alle unverjährten Taten einer Steuerart, mindestens der letzten zehn Kalenderjahre, § 371 Abs. 1 AO), fristgerechter Nachzahlung samt Zinsen und ohne Sperrgrund.

Die Fallstricke sind berüchtigt: die vergessene Einkunftsquelle, die die ganze Anzeige unwirksam macht; die Teilselbstanzeige, die als Beweismittel gegen Sie wirkt; ab 25.000 € je Tat der Zuschlag nach § 398a AO (gestaffelt 10, 15 oder 20 Prozent des Hinterziehungsbetrags ab 25.000 €).

Deshalb bauen wir Selbstanzeigen wie Bilanzen: vollständig ermittelt (Bankdaten, Depots, Auslandskonten), steuerlich exakt beziffert, strafrechtlich abgesichert eingereicht – und mit vorbereiteter Finanzierung der Nachzahlung, denn ohne Zahlung keine Straffreiheit.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Personen mit laufendem Steuerstrafverfahren oder Überlegungen zu einer Selbstanzeige

Grundproblem: Steuerstrafverfahren sind Zwei-Fronten-Kriege – Straf-/Bußgeldsachenstelle und Festsetzungsverfahren müssen gleichzeitig bedient werden

Selbstanzeige (§ 371 AO): Wirkt nur vor Tatentdeckung und vor Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung – entscheidend ist vollständige Nacherklärung aller unverjährten Taten einer Steuerart (mindestens zehn Jahre), fristgerechte Nachzahlung samt Zinsen und kein Sperrgrund; bereits eine vergessene Einkunftsquelle macht die gesamte Anzeige unwirksam

Wichtiger Kostenfaktor: Ab 25.000 € Hinterziehungsbetrag je Tat kommt ein gestaffelter Zuschlag von 10-20% hinzu, zusätzlich zu Hinterziehungszinsen von 6% p.a.

Laufendes Verfahren: Strafrechtliches Schweigen und steuerliche Mitwirkung lassen sich kombinieren – überzogene Schätzungen des Finanzamts können steuerlich angegriffen werden, ohne strafrechtlich zu gestehen; die Bezifferung des Hinterziehungsbetrags ist entscheidend für Strafmaß und Bewährungsfragen (kritische Schwellen bei 50.000 € und 1 Mio. €)

Kritischer Übergang: Viele Verfahren beginnen als harmlose Betriebsprüfung und kippen unbemerkt in ein Steuerstrafverfahren – frühzeitiges Erkennen der Verdachtsmomente ist entscheidend

Verfahrensbeendigung: Möglichkeiten reichen von Einstellung gegen Auflage über das diskrete Strafbefehlsverfahren bis zur tatsächlichen Verständigung über Besteuerungsgrundlagen – bewertet wird die Gesamtbelastung aus Steuer, Zinsen, Zuschlägen und strafrechtlichen Folgen als Paket

Das laufende Steuerstrafverfahren: Verteidigung auf zwei Gleisen

Kommt die Einleitung (oft mit der Steuerfahndung vor der Tür), gilt: Aussagen zur Sache nur nach Akteneinsicht – aber die MITWIRKUNG im Besteuerungsverfahren bleibt ein taktisches Feld: Schätzungen des Finanzamts sind häufig überzogen und lassen sich steuerlich angreifen, ohne strafrechtlich zu gestehen.

Die Kernarbeit ist die Bezifferung: Der Hinterziehungsbetrag bestimmt Strafmaß, Einstellungschancen und die 50.000-€-/1-Mio-€-Schwellen der Rechtsprechung zur Freiheitsstrafe (nach der BGH-Rechtsprechung: ab 50.000 € regelmäßig keine Bewährungsfrage mehr allein über die Höhe, ab 1 Mio. € regelmäßig Freiheitsstrafe ohne Bewährung nur in Ausnahmefällen vermeidbar). Jeder Euro, den unsere Steuerberater aus der Schätzung herausrechnen, ist unmittelbare Strafverteidigung.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit Unternehmen, Organe und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht – von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret und vertraulich.

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Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung: die Übergänge

Viele Verfahren beginnen als harmlose Betriebsprüfung – und kippen: Die berühmte Belehrung nach § 393 AO, die Übergabe an die BuStra, der Durchsuchungsbeschluss.

Wir begleiten Prüfungen so, dass der Übergang nicht unbemerkt passiert: Erkennen der Verdachtsmomente, Steuerung der Auskünfte (Mitwirkungspflicht vs. Selbstbelastungsfreiheit), rechtzeitige Weichenstellung Richtung Verständigung oder Verteidigung.

Und wenn die Fahndung durchsucht: Soforthilfe wie bei jeder Durchsuchung → Hausdurchsuchung.

Verfahrensbeendigung: vom § 398a-Zuschlag bis zur Einstellung

Die Ausstiege sind vielfältig: Einstellung nach § 153a StPO bei moderaten Beträgen, das Strafbefehlsverfahren als diskrete Erledigung ohne Hauptverhandlung, tatsächliche Verständigung über die Besteuerungsgrundlagen als Fundament der strafrechtlichen Lösung.

Unser Maßstab ist die Gesamtbelastung: Steuer, Zinsen, Zuschläge, Strafe, Register- und Berufsfolgen – optimiert als Paket, nicht als Einzelposten.

So gehen wir für Sie vor

  • Selbstanzeige-Check binnen Tagen: Sperrgründe, Vollständigkeit, Bezifferung, Finanzierung – dann kontrolliert einreichen.
  • Im Verfahren: strafrechtliches Schweigen und steuerliches Rechnen kombinieren – Schätzungen angreifen, Beträge drücken.
  • Betriebsprüfungen mit Frühwarnsystem begleiten: der Übergang zur BuStra darf nie überraschen.
  • Gesamtbelastung optimieren: Steuer + Strafe + Folgen als ein Verhandlungspaket.

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Häufige Fragen

Ja – aber nur bei Vollständigkeit, rechtzeitiger Zahlung und ohne Sperrgrund (§ 371 AO). Die missglückte Selbstanzeige ist schlimmer als keine: Sie liefert das Geständnis ohne die Straffreiheit. Deshalb: nie im Alleingang.

Für die durchsuchten Zeiträume und Steuerarten regelmäßig ja (Sperrgrund). Aber häufig nicht für alles: Für nicht umfasste Jahre, Steuerarten oder Personen kann der Weg noch offen sein – das prüfen wir sofort – die Sperrgründe des § 371 Abs. 2 AO (u. a. Tatentdeckung, Prüfungsanordnung, Erscheinen des Prüfers) beenden die Möglichkeit abrupt.

Nachzahlung, Hinterziehungszinsen von 6 % p. a. (§§ 235, 238 AO – vom Zinsurteil des BVerfG zu Nachzahlungszinsen nicht erfasst), ab 25.000 € je Tat der § 398a-Zuschlag – plus Beratungskosten. Klingt viel, ist aber kalkulierbar; das unkontrollierte Verfahren ist es nicht. Wir rechnen Ihnen beide Szenarien vor der Entscheidung durch.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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