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Wirtschaftsrecht

Insolvenzverschleppung und Insolvenzstrafrecht: Verteidigung, die rechnen kann

Nach fast jeder Unternehmensinsolvenz landet die Akte routinemäßig bei der Staatsanwaltschaft – der Standardvorwurf ist Insolvenzverschleppung, flankiert von Bankrott, Beitragsvorenthaltung und Betrug gegenüber Lieferanten, und für Geschäftsführer geht es doppelt um die Existenz: Neben der Strafe drohen persönliche Haftung und eine fünfjährige Bestellungssperre. Die Verteidigung ist hier vor allem eines: Rechenarbeit über den Zeitpunkt der Insolvenzreife – unsere Domäne als Kanzlei mit Steuerberatung.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Alles hängt am Zeitpunkt: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung rekonstruieren

Der Vorwurf steht und fällt mit der Frage, WANN Insolvenzreife eintrat: Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätslücke von mind. 10 % über drei Wochen nach der BGH-Formel (Liquiditätslücke von 10 % oder mehr, nicht binnen drei Wochen schließbar)) oder Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose. Insolvenzverwalter-Gutachten setzen den Zeitpunkt systematisch früh – rückschauend, mit Kenntnis des Scheiterns.

Wir rekonstruieren nach vorn: Liquiditätsstatus zum jeweiligen Stichtag, ernsthaft eingeforderte vs. gestundete Verbindlichkeiten, realistische Zuflüsse, dokumentierte Sanierungsbemühungen und Fortführungsprognose aus damaliger Sicht. Jede Woche, die wir den Reifezeitpunkt nach hinten verschieben, verkürzt den Verschleppungszeitraum – oft bis auf null.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Geschäftsführer, gegen die nach einer Unternehmensinsolvenz wegen Insolvenzverschleppung oder Begleitvorwürfen ermittelt wird

Grundproblem: Nach fast jeder Insolvenz landet die Akte routinemäßig bei der Staatsanwaltschaft – Standardvorwurf ist Insolvenzverschleppung, flankiert von Bankrott, Beitragsvorenthaltung und Betrug; zusätzlich drohen persönliche Haftung und eine fünfjährige Bestellungssperre als Geschäftsführer

Zentraler Verteidigungsansatz: Alles hängt am Zeitpunkt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) – Insolvenzverwalter-Gutachten setzen diesen oft rückschauend zu früh an; eine forensische Rekonstruktion mit Liquiditätsstatus, Stundungen und damaligen Prognosen kann den Verschleppungszeitraum erheblich verkürzen

Antragsfristen: Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen ab Überschuldung – diese sind Höchstfristen, kein Freibrief zum Ausreizen ohne dokumentierte Sanierungsbemühungen

Begleitvorwürfe: Bankrott (schon verspätete Bilanzaufstellung kann genügen), Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Entlastung bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit möglich), Eingehungsbetrug gegenüber Lieferanten – wer die Insolvenzreife später ansetzt, entzieht auch diesen Vorwürfen die Grundlage

Parallele Zivilhaftung: Der Insolvenzverwalter fordert oft gleichzeitig Ersatz für Zahlungen nach Insolvenzreife – Straf- und Zivilverteidigung müssen koordiniert geführt werden, da Aussagen in einem Verfahren im anderen verwertet werden können; auch die D&O-Versicherung sollte sofort aktiviert werden

Beste Verteidigung ist Prävention: Rechtzeitige Krisenberatung mit dokumentierter Liquiditätsplanung und Fortführungsprognose nimmt dem späteren Vorwurf des "schuldhaften Zögerns" die Grundlage

Die Begleitvorwürfe: Bankrott, § 266a, Eingehungsbetrug

Rund um die Verschleppung gruppieren sich die Klassiker: Bankrott durch Beiseiteschaffen oder Buchführungsmängel (§ 283 StGB – schon die schon die verspätete Bilanzaufstellung kann genügen (§ 283 Abs. 1 Nr. 7, § 283b StGB)), Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (§ 266a StGB – hier existieren enge Entlastungsfenster bei Zahlungsunfähigkeit), Eingehungsbetrug gegenüber Lieferanten, die in der Krise noch beliefert haben.

Jeder Vorwurf hat eigene Angriffspunkte – und gemeinsame: Wer die Insolvenzreife später ansetzt, entzieht auch den Begleitvorwürfen den Boden.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit Unternehmen, Organe und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht – von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret und vertraulich.

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Parallelfront Zivilhaftung: verbotene Zahlungen und Verwalteransprüche

Der Insolvenzverwalter fordert parallel: Ersatz für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO), Anfechtung, ggf. Existenzvernichtung. Straf- und Zivilverteidigung müssen aus einer Hand kommen – die Einlassung im Strafverfahren ist das Beweismittel im Haftungsprozess und umgekehrt. Auch die D&O-Deckung gehört sofort aktiviert; gerade in Insolvenzfällen streiten Versicherer über Ausschlüsse. Wir koordinieren beide Verfahren mit einem Ziel: kein Satz, der auf der anderen Front schadet.

Der beste Fall: Verteidigung vor der Tat – Krisenberatung

Die wirksamste Verteidigung findet vor dem Antrag statt: belastbare Liquiditätsplanung, dokumentierte Fortführungsprognose, rechtzeitige Beratung zu Antragspflicht und Sanierungsoptionen (StaRUG, Schutzschirm). Wer die Krise dokumentiert managt, nimmt dem späteren Vorwurf des „schuldhaften Zögerns” die Grundlage.

Unsere Steuerberater und Anwälte begleiten Krisenmandate gemeinsam – vom Status bis zum Antrag.

So gehen wir für Sie vor

  • Insolvenzreife forensisch rekonstruieren: Liquiditätsstatus je Stichtag, Stundungen, Prognosen – gegen das Verwalter-Gutachten rechnen.
  • Begleitvorwürfe einzeln zerlegen: Buchführung, § 266a-Fenster, Betrugs-Zeitpunkte.
  • Straf-, Haftungs- und Deckungsfront (D&O) koordinieren – widerspruchsfreie Linie über alle Verfahren.
  • In der laufenden Krise: Antragspflicht und Sanierungswege dokumentiert klären – Prävention ist die beste Verteidigung.

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Häufige Fragen

Ohne schuldhaftes Zögern nach Eintritt der Insolvenzreife – spätestens drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen ab Überschuldung (§ 15a InsO: ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen nach Überschuldung). Die Fristen sind Höchst-, keine Überlegungsfristen: Wer sie ausreizt, braucht dokumentierte Sanierungsbemühungen.

Verwalter-Gutachten sind Parteivortrag mit Rückschaufehler – keine Urteile. Die Stichtagsrechnung lässt sich mit Kontodaten, Stundungsabreden und damaligen Planungen häufig substanziell korrigieren. Genau hier entscheidet sich Ihr Verfahren.

Ernst, aber verteidigbar: Bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit entfällt die Strafbarkeit mangels Möglichkeit; zudem gibt es Vorrang- und Kausalitätsfragen. Die Zahlungsflüsse der kritischen Monate gehören forensisch aufgearbeitet.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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