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Wirtschaftsrecht

Geschädigtes Unternehmen: Wie Sie das Strafverfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nutzen

Der Buchhalter hat jahrelang überwiesen, der Vertriebspartner existierte nur auf dem Papier, der Geschäftsführer der Tochter hat sich bedient: Wenn Ihr Unternehmen Opfer einer Straftat wird, ist die Strafanzeige nicht das Ende der Möglichkeiten, sondern der Anfang einer Strategie, denn das Strafverfahren liefert, was der Zivilprozess teuer erkämpfen müsste – Ermittlungsergebnisse, Kontodaten, Durchsuchungen, Vermögensarrest. Wir vertreten geschädigte Unternehmen als aktive Verletzte, von der Anzeige bis zum vollstreckten Titel – die Spiegeldisziplin zur Verteidigung, und deshalb beherrschen wir beide Seiten.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Text: Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns diskret zurück und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

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Die Strafanzeige als strategisches Instrument

Zwischen „Anzeige erstattet” und „Verfahren eingestellt, § 170 II” liegt meist nur eines: die Qualität der Anzeige. Wirtschafts-Staatsanwaltschaften sind überlastet – eine Anzeige, die den Sachverhalt aufbereitet liefert (Zahlungsströme, Belege, Zeugen, rechtliche Würdigung, bezifferter Schaden), wird bearbeitet; drei Seiten Empörung werden es nicht.

Wir schreiben Anzeigen wie Klageschriften und flankieren sie: Anregung von Durchsuchung und Vermögensarrest, Akteneinsicht als Verletzter (§ 406e StPO), aktive Begleitung statt Warten auf Post.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Unternehmen, die Opfer einer Straftat wurden (Untreue, Betrug, Veruntreuung durch Mitarbeiter oder Geschäftspartner)

Grundprinzip: Die Strafanzeige ist der Anfang einer Strategie, nicht das Ende – das Strafverfahren liefert Ermittlungsergebnisse, Kontodaten und Vermögensarrest, die im Zivilprozess teuer erkämpft werden müssten

Wichtiger Zeitdruck: Zwei Uhren laufen parallel – die zivilrechtliche Verjährung (meist drei Jahre ab Kenntnis) und die faktische Gefahr, dass Tätervermögen schnell verschwindet

Qualität der Anzeige entscheidet: Eine gut aufbereitete Anzeige mit Zahlungsströmen, Belegen und beziffertem Schaden wird bearbeitet – pauschale Beschwerden versanden meist bei überlasteten Staatsanwaltschaften

Vermögenssicherung hat Priorität: Das reformierte Einziehungsrecht lässt abgeschöpftes Tätervermögen vorrangig an Geschädigte zurückfließen – Voraussetzung ist frühzeitige Sicherung durch Vermögensarrest, parallel zivilrechtlich flankiert

Weg zum Titel: Das Adhäsionsverfahren ermöglicht einen Zahlungstitel direkt im Strafurteil ohne separaten Zivilprozess – bei komplexer Schadensberechnung oder mehreren Beteiligten läuft stattdessen oder zusätzlich die Zivilklage

Sonderfall Mitarbeiterdelikte: Aufklärung, Arbeitsrecht (zwei Wochen Frist für fristlose Kündigung) und Datenschutz müssen koordiniert werden – die interne Untersuchung muss rechtssicher und verwertbar geführt werden, bevor über den Zeitpunkt der Anzeige entschieden wird

Vermögensabschöpfung und Arrest: das Geld sichern, solange es da ist

Das reformierte Einziehungsrecht (§§ 73 ff. StGB) macht den Staat zum Inkassohelfer des Verletzten: Abgeschöpftes Tätervermögen fließt vorrangig an die Geschädigten zurück. Voraussetzung ist, dass früh gesichert wird – Vermögensarrest im Strafverfahren friert Konten und Immobilien ein, bevor sie wandern. Parallel sichern wir zivilrechtlich (Arrest, einstweilige Verfügung, Auskunftsansprüche).

Die Reihenfolge entscheidet: Erst sichern, dann streiten.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit Unternehmen, Organe und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht – von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret und vertraulich.

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Adhäsionsverfahren und Zivilklage: der Weg zum Titel

Das Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) holt den Zahlungstitel direkt im Strafurteil – ohne zweiten Prozess, mit den Beweisen der Ermittlungsakte, oft schneller und günstiger als die Zivilklage. Es passt nicht immer (komplexe Schadensberechnung, mehrere Beteiligte); dann führen wir die Zivilklage parallel oder anschließend – gestützt auf die Akteneinsicht, die uns das Strafverfahren verschafft hat.

Dazu kommen die Nebenwege: Haftung von Mittätern und Gehilfen (auch Banken und Dienstleister bei Sorgfaltsverstößen), D&O-Ansprüche bei Organversagen, Versicherungen (Vertrauensschaden!).

Der Sonderfall Mitarbeiterdelikte: aufklären, ohne sich selbst zu schaden

Bei Taten aus dem eigenen Haus kollidieren Aufklärungsinteresse, Arbeitsrecht und Datenschutz: Die interne Untersuchung muss verwertbar sein (Beweissicherung, IT-Forensik, Interviews mit Belehrungsfragen), die Kündigung fristgerecht (zwei Wochen ab Kenntnis für die fristlose, § 626 II BGB!), die Kommunikation still. Wir orchestrieren Untersuchung, arbeitsrechtliche Maßnahmen, Anzeige und Schadensrückholung als einen Plan – auch mit Blick auf die Vertrauensschadenversicherung und deren Obliegenheiten.

So gehen wir für Sie vor

  • Anzeige in Klagequalität: aufbereiteter Sachverhalt, bezifferter Schaden, Sicherungsanregungen – damit ermittelt wird.
  • Vermögen zuerst: Arrest und Abschöpfung strafrechtlich und zivilrechtlich parallel anstoßen.
  • Titelweg wählen: Adhäsion, Zivilklage oder beides – nach Beweislage und Tempo.
  • Bei Innentätern: Untersuchung, Arbeitsrecht, Versicherung und Anzeige als koordinierten Gesamtplan führen.

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Häufige Fragen

Die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche direkt im Strafprozess (§§ 403 ff. StPO): ein Titel ohne separaten Zivilprozess. Es lohnt bei klarer Schadensberechnung und solventem Täter; bei komplexen Fällen fahren wir zweigleisig.

Nein: Gegen die Einstellung gibt es die Beschwerde und das Klageerzwingungsverfahren, vor allem aber die Analyse, WARUM eingestellt wurde – oft fehlte nur die Aufbereitung. Und der Zivilweg bleibt unabhängig davon offen.

Erst sichern, dann entscheiden: Beweise und Vermögen zuerst (IT, Konten, Zwei-Wochen-Frist für die fristlose Kündigung!). Die Anzeige ist dann Teil der Strategie – ihr Zeitpunkt richtet sich auch nach Versicherung und Rückholchancen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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