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Wirtschaftsrecht

Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer: Die ersten Entscheidungen sind die wichtigsten

Im Wirtschaftsstrafrecht ermittelt die Staatsanwaltschaft selten gegen "die GmbH" – sie ermittelt gegen Sie persönlich: den Geschäftsführer, der unterschrieben, angewiesen oder pflichtwidrig unterlassen hat. Was in den ersten Tagen geschieht – die spontane Aussage, die gut gemeinte E-Mail, das "klärende Gespräch" – prägt das gesamte Verfahren; wir verteidigen Geschäftsführer und Vorstände von der ersten Stunde an, persönlich, diskret und mit Blick auf alle Nebenschauplätze von D&O bis Gesellschafterstreit.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Text: Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns diskret zurück und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

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Ihre Rechte als Beschuldigter – und die typischen Fehler

Das Schweigerecht ist absolut und darf nicht gegen Sie verwertet werden; Akteneinsicht erhält Ihr Verteidiger (§ 147 StPO), Sie selbst nicht.

Die klassischen Fehler der ersten Woche: die spontane Teilaussage („ich erkläre nur kurz…“), die das Schweigen später entwertet; eigene „Aufklärung” im Unternehmen, die Zeugen präpariert wirkt und den Verdunkelungsverdacht nährt; das Löschen von Chats – aus verständlicher Panik wird Verdunkelung.

Unsere erste Leistung ist deshalb oft das Verhindern: nichts erklären, nichts löschen, nichts delegieren, bis die Akte gelesen ist.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Geschäftsführer und Vorstände, gegen die persönlich strafrechtlich ermittelt wird

Grundprinzip: Ermittlungen richten sich meist gegen die Person, nicht das Unternehmen – die Handlungen der ersten Tage prägen das gesamte Verfahren

Wichtigste Sofortregel: Konsequentes Schweigen nutzen – keine spontanen Aussagen, keine informellen Gespräche, keine Geräteherausgabe ohne anwaltliche Prüfung; die Vorladung der Polizei verpflichtet nicht zum Erscheinen

Typische Anfängerfehler: Spontane Teilaussagen, eigene "Aufklärung" im Unternehmen (wirkt wie Zeugenpräparation) und das Löschen von Chats aus Panik (wird als Verdunkelung gewertet)

Strategischer Ausgangspunkt: Erst Akteneinsicht (§ 147 StPO) durch den Verteidiger, dann die Entscheidung zwischen qualifiziertem Schweigen, schriftlicher Verteidigungserklärung oder gezielter Aussage

Wichtige Nebenschauplätze: D&O-Versicherung deckt oft Verteidigungskosten (enge Anzeigepflichten beachten), Gesellschafter/Aufsichtsgremien fordern strafprozessual heikle Auskünfte, das Unternehmen selbst kann eigenständig betroffen sein und braucht dann getrennte Vertretung wegen Interessenkonflikten

Verfahrensziel: Beendigung vor der Anklage – durch Einstellung mangels Tatverdachts, Einstellung gegen Auflage, oder zumindest Begrenzung auf das Kernvorwerfbare

Akteneinsicht: erst lesen, dann reden – oder weiter schweigen

Die Verteidigung beginnt mit § 147 StPO: Erst die Akte zeigt, was die Ermittler wirklich haben – und was nicht.

Danach fällt die strategische Grundentscheidung: qualifiziert schweigen, schriftlich verteidigen oder gezielt aussagen.

Im Wirtschaftsstrafrecht ist die schriftliche Verteidigungserklärung oft das Mittel der Wahl: Sie kontrolliert jedes Wort, adressiert die Schwachstellen der Ermittlungshypothese und öffnet die Tür zur Einstellung, ohne die Risiken der Vernehmung. Welche Route richtig ist, entscheidet die Aktenlage – nie der Bauch.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit Unternehmen, Organe und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht – von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret und vertraulich.

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Die Nebenschauplätze: D&O, Gesellschafter, Arbeitsrecht, Presse

Das Strafverfahren ist selten allein: Die D&O-Versicherung deckt häufig die Verteidigungskosten – die Anzeige-Obliegenheiten sind eng, wir übernehmen die Deckungskorrespondenz . Gesellschafter und Aufsichtsgremien fordern Auskünfte, deren Beantwortung strafprozessual heikel ist; das Unternehmen selbst kann als Einziehungsbeteiligte oder nach § 30 OWiG betroffen sein – dann braucht es getrennte Vertretung (Interessenkonflikt!). Und bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren gehört die Kommunikationslinie (intern wie extern) zur Verteidigung. Wir orchestrieren diese Fronten, statt sie dem Zufall zu überlassen.

Ziel: Beendigung vor der Anklage

Die meisten Wirtschaftsstrafverfahren enden nicht im Gerichtssaal – und genau dorthin arbeiten wir: Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) durch frühe, substantiierte Verteidigung; Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO), wo sie Registerfreiheit und Diskretion sichert; Begrenzung auf das Kernvorwerfbare, wo die Anklage unvermeidlich ist.

Jede Verfahrensstufe früher gespart bedeutet: keine Hauptverhandlung, keine Öffentlichkeit, keine Existenzfrage.

So gehen wir für Sie vor

  • Sofortschutz: Schweigen organisieren, Vorladungen absagen, keine Gerätekooperation ohne Prüfung.
  • Akteneinsicht nehmen und die Ermittlungshypothese auf ihre Schwachstellen abklopfen.
  • Nebenschauplätze sichern: D&O-Deckung anzeigen, Unternehmens- und Organvertretung trennen, Kommunikationslinie festlegen.
  • Verfahrensbeendigung vor Anklage anstreben – §§ 170 II, 153, 153a StPO als aktives Verteidigungsziel.

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Häufige Fragen

Grundsätzlich nicht – und schon gar nicht ohne Akteneinsicht. Zur polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen; wir sagen den Termin professionell ab und übernehmen ab dort die Kommunikation.

Häufig ja – viele Policen decken Strafverteidigungskosten bei Organen ab. Entscheidend sind rechtzeitige Anzeige und die richtige Falldarstellung gegenüber dem Versicherer; beides übernehmen wir.

In der Regel ja – das Ermittlungsverfahren allein beendet weder Amt noch Anstellung. Risiken entstehen bei Untersuchungshaft, Berufsverboten oder registerrechtlichen Folgen einer Verurteilung – auch deshalb ist die frühe Verfahrensbeendigung das Ziel.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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