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Wirtschaftsrecht

Betrug und Untreue im Unternehmen: Wenn wirtschaftliche Entscheidungen zum Strafvorwurf werden

Kaum ein Vorwurf trifft Entscheider häufiger als §§ 263, 266 StGB: Der geplatzte Deal wird zum Eingehungsbetrug, die unternehmerische Fehlentscheidung zur Untreue – die Untreue ist dabei der konturloseste Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, denn Pflichtverletzung und Vermögensnachteil sind Wertungsfragen, die sich mit wirtschaftlichem Sachverstand angreifen lassen. Wir verteidigen Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter – und denken die zivilrechtliche Parallelfront von Anfang an mit.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Untreue (§ 266 StGB): die zwei angreifbaren Säulen

Untreue setzt eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht UND einen Vermögensnachteil voraus – beides ist regelmäßig bestreitbar.

Die Pflichtverletzung: Nicht jede riskante oder rückblickend falsche Entscheidung ist pflichtwidrig; unternehmerisches Ermessen (Business Judgement, § 93 AktG-Rechtsgedanke) schützt die informierte Risikoentscheidung, und die Rechtsprechung verlangt bei Untreue eine GRAVIERENDE Pflichtverletzung (nach den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur restriktiven Auslegung der Untreue).

Der Nachteil: Er muss konkret beziffert und darf nicht mit bloßem Risiko gleichgesetzt werden – Kompensationen, Gegenwerte und Vermögensvergleich zum Tatzeitpunkt sind das Feld, auf dem Untreueverfahren gewonnen werden. Hier zahlt sich unsere steuerlich-betriebswirtschaftliche Aufstellung aus: Wir rechnen nach, statt Bewertungen der Ermittler zu übernehmen.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter, denen Betrug oder Untreue im Unternehmenskontext vorgeworfen wird

Grundproblem: Geplatzte Deals werden zum Eingehungsbetrug, unternehmerische Fehlentscheidungen zur Untreue – Untreue ist der konturloseste Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts

Untreue – zwei angreifbare Säulen: Pflichtverletzung (unternehmerisches Ermessen schützt informierte Risikoentscheidungen, es muss eine gravierende Pflichtverletzung vorliegen) und Vermögensnachteil (muss konkret beziffert werden, bloßes Risiko genügt nicht) – Kompensationen und Vermögensvergleich sind entscheidende Verteidigungsfelder

Betrug im Geschäftsverkehr: Verteidigung setzt an, ob über Tatsachen getäuscht oder nur Meinungen geäußert wurden, ob beim Vertragsschluss wirklich Zahlungsunwille/-unfähigkeit bestand oder die Krise erst später kam

Wichtigste Sofortregel: Keine Aussage, keine Herausgabe, keine interne "Klarstellung" ohne Akteneinsicht – vorschnelle Erklärungen verfestigen die Ermittlungshypothese

Doppelfront Straf- und Zivilverfahren: Beide Verfahren beeinflussen sich gegenseitig – eine kluge zivilrechtliche Einigung mit Schadenswiedergutmachung kann zur strafrechtlichen Einstellung führen, eine unbedachte Zahlung kann als Geständnis wirken

Verteidigungsstrategie: Eigene wirtschaftliche Aufarbeitung von Zahlen und Bewertungen (mit steuerlich-betriebswirtschaftlicher Kompetenz), Angriff auf Tatbestandsmerkmale, koordinierte Verzahnung von Zivil- und Strafverteidigung, frühzeitige Begrenzung von Vermögensabschöpfung und Arrest

Betrug (§ 263 StGB) im Geschäftsverkehr

Der Wirtschaftsbetrug lebt von Zuspitzungen: Aus optimistischen Prognosen wird „Täuschung”, aus Zahlungsschwierigkeiten „Eingehungsbetrug”, aus branchenüblichem Vertriebston „Irrtumserregung”.

Die Verteidigung setzt an den Tatbestandsmerkmalen an: Wurde über Tatsachen getäuscht oder Meinungen geäußert? Bestand beim Vertragsschluss wirklich Zahlungsunwille oder -unfähigkeit – oder kam die Krise später? Ist der Getäuschte seinen Prüfungsobliegenheiten nachgekommen, und wie ist der Schaden bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung zu bemessen?

Serienvorwürfe (viele Geschädigte) zerlegen wir in Einzelfälle – pauschale Verurteilungslogik ist angreifbar.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit Unternehmen, Organe und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht – von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret und vertraulich.

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Die Doppelfront: Straf- und Zivilverfahren verzahnt

Betrug- und Untreuevorwürfe kommen selten allein: Parallel drohen Schadensersatzklagen, Arrest und Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB) – und was im Zivilprozess vorgetragen wird, liest die Staatsanwaltschaft mit (und umgekehrt).

Wir führen beide Fronten koordiniert: Aussageverhalten, Vergleichsverhandlungen und Zahlungen werden strafrechtlich wie zivilrechtlich bewertet, bevor sie erfolgen. Eine kluge zivilrechtliche Einigung kann das Strafverfahren zur Einstellung führen (Schadenswiedergutmachung, § 153a StPO) – eine unbedachte kann als Geständnis wirken.

Verteidigungsziele nach Lage

Vom Bestreiten des Tatbestands über die Einstellung gegen Auflagen bis zur Verständigung in der Hauptverhandlung: Das Ziel richtet sich nach Aktenlage, Bezifferbarkeit des Nachteils und Ihren beruflichen Rahmenbedingungen (Registerfolgen, Gewerbe- und Zuverlässigkeitsrecht, Compliance-Klauseln in Verträgen).

Was wir nie tun: den wirtschaftlichen Sachverhalt den Ermittlern überlassen – die Deutungshoheit über Zahlen ist im Untreueverfahren die halbe Verteidigung.

So gehen wir für Sie vor

  • Wirtschaftlichen Sachverhalt selbst aufarbeiten: Zahlen, Bewertungen, Kompensationen – mit StB-Kompetenz im eigenen Haus.
  • Tatbestandsangriff: gravierende Pflichtverletzung? konkreter, bezifferter Nachteil? Täuschung über Tatsachen?
  • Zivil- und Strafverteidigung verzahnen: keine Erklärung in einem Verfahren ohne Freigabe für das andere.
  • Vermögensabschöpfung und Arrest früh begrenzen – Liquidität ist Verteidigungsfähigkeit.

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Häufige Fragen

Eine gravierende Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht und einen konkret bezifferbaren Vermögensnachteil – beides ist häufig angreifbar, besonders bei unternehmerischen Ermessensentscheidungen.

Nein: Die informierte, dokumentierte Risikoentscheidung im Unternehmensinteresse ist grundsätzlich straffrei. Strafbar wird es erst jenseits des unternehmerischen Ermessens – genau diese Grenze verteidigen wir.

Ein bekanntes Muster – und selbst rechtlich heikel (Nötigungsgrenze). Wir bewerten das Drohpotenzial realistisch, antworten auf beiden Ebenen koordiniert und lassen uns von Anzeigedrohungen keine schlechten Vergleiche diktieren.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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