Vorladung wegen illegalem Glücksspiel – Was tun bei Ermittlungsverfahren?
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Wenn Sie eine Vorladung wegen illegalem Glücksspiel erhalten haben, ist die Verunsicherung oft groß. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft lädt Sie als Beschuldigten zu einer Vernehmung – meist wegen der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB. Viele Betroffene wissen gar nicht, wie es dazu kommen konnte: Ein Online-Casino, das auf den ersten Blick legal erschien, entpuppt sich im Nachhinein als nicht zugelassen – und plötzlich steht eine Strafanzeige im Raum.
Wichtig: Sie sind nicht allein – bundesweit erhalten tausende Menschen ähnliche Schreiben. In vielen Fällen geht es um vermeintlich harmlose Zahlungen an Plattformen wie Lottohelden, Casinoclub, Stake, Roobet oder andere nicht lizenzierte Online-Casinos.
Typische Inhalte der Vorladung: Was wird Ihnen vorgeworfen?
- Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB)
- Einzahlungen auf illegale Glücksspielseiten
- Geldwäscheverdacht bei größeren Summen
- Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Online-Casinos
Häufig lautet der Betreff:
„Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter – Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“
Muss ich zur Polizei? – Ihre Rechte als Beschuldigter
❌ Sie müssen nicht zur Polizei erscheinen.
❌ Sie müssen sich nicht äußern.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Eine unüberlegte Aussage kann Ihre rechtliche Position massiv verschlechtern. Geben Sie keine Informationen zu Einzahlungen, Plattformen oder Nutzungsverhalten, bevor Sie mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen haben.
Wie erfährt die Polizei überhaupt davon?
Ermittlungen wegen illegalem Glücksspiel basieren meist auf:
- Zahlungsdaten von Kreditkarten, Bankkonten oder Wallets
- Auswertungen durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
- Datenleaks oder Ermittlungen gegen Anbieter
- Kooperationen mit ausländischen Behörden
Auch die Teilnahme an vermeintlich legalen Plattformen wie „Lottohelden“ kann zu Ermittlungen führen, wenn diese nicht auf der offiziellen Whitelist der GGL stehen.
Ist die Teilnahme wirklich strafbar?
Ja – nach deutschem Recht ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar, wenn das Angebot keine gültige deutsche Lizenz hat. Die Whitelist der GGL gibt Auskunft, welche Anbieter erlaubt sind. Plattformen wie „Lottohelden“ sind nicht auf dieser Liste – auch wenn sie sich als seriös präsentieren.
Rechtslage nach § 285 StGB:
„Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, das ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.“
Was droht bei Verurteilung?
Die Strafen bei Teilnahme an illegalem Glücksspiel variieren:
- Ersttäter: meist Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO)
- Wiederholungstäter: Geldstrafe oder Strafbefehl
- In schweren Fällen: Ermittlungen wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Selbstanzeige ohne Wirkung
Zudem kann die Polizei Einzahlungen auf illegale Anbieter beschlagnahmen – oder im Nachgang selbstständige Einziehungsverfahren (§ 76a StGB) einleiten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Sofort – denn bereits bei der ersten Vorladung können fatale Fehler passieren:
- Aussage ohne Akteneinsicht
- Einlassung in Chats oder bei Nachfragen
- Bestätigung von Zahlungen
Ein auf Glücksspielrecht und Strafrecht spezialisierter Anwalt hilft Ihnen, die Akten einzusehen, Ihre Rechte zu wahren und eine Verfahrenseinstellung zu erreichen – idealerweise ohne Gerichtsverfahren.
Unsere Hilfe bei Vorladung wegen illegalem Glücksspiel
tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & Partner mbB ist eine spezialisierte Kanzlei für illegales Glücksspiel. Wir vertreten bundesweit Mandanten, die eine Vorladung wegen § 285 StGB erhalten haben – mit Erfahrung, Diskretion und Erfolg.
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