Jetzt kontaktieren
Bankrecht

Geld verliehen und nicht zurückbekommen? So fordern Sie Ihr Darlehen zurück

Dem Bruder die Anzahlung fürs Haus, dem Freund die Überbrückung, der Geschäftspartnerin das Firmendarlehen: Privat verliehenes Geld ist die häufigste Forderung, die nie eingetrieben wird – aus Scham, aus Rücksicht, aus dem Irrglauben, ohne schriftlichen Vertrag sei ohnehin nichts zu machen. Beides ist falsch: Auch das mündliche Darlehen ist ein vollwertiger Vertrag (§ 488 BGB), und die Rückforderung ist rechtlich oft einfacher, als das Familiengefühl vermuten lässt. Diese Seite erklärt die Anspruchskette, den Kündigungs-Kniff, die Verjährungsfrage – und wie wir durchsetzen, ohne mehr Porzellan zu zerschlagen als nötig.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Fall – ob gesperrtes Konto, Darlehensrückforderung oder Streit mit Ihrer Bank – und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Ihren Optionen

Prüfung Ihrer Ansprüche
Einschätzung der Erfolgsaussichten und nächsten Schritte
Individuelle Beratung durch unser Team
Absolut vertraulich und unverbindlich
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Die Anspruchskette: Was Sie darlegen müssen – und was wirklich reicht

Der Rückzahlungsanspruch (§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB) steht auf drei Beinen:

(1) Darlehensabrede – die Einigung, dass das Geld zurückzuzahlen ist;

(2) Auszahlung – per Kontoauszug meist mühelos belegt; 

(3) Fälligkeit – Laufzeitende oder Kündigung. Mit schriftlichem Vertrag plus Überweisungsbeleg ist die Kette geschlossen: Das genügt, um die Rückzahlung schlüssig zu begründen – dann muss der Schuldner beweisen, dass er bereits zurückgezahlt hat. Ohne Schriftvertrag bleibt der Anspruch bestehen, aber die ABREDE wird zum Beweisthema: Der Kontoauszug beweist nur die Zahlung, nicht den Rechtsgrund. Dann zählen die Indizien: der Verwendungszweck in der Überweisung („Darlehen“!), Chats und E-Mails („zahl’s zurück, wenn du kannst“), Teilrückzahlungen (das stärkste Indiz – wer zurückzahlt, räumt das Darlehen ein), Zeugen des Gesprächs.

Der Standard-Einwand: „Das war doch geschenkt“ – und warum er oft scheitert

Wer nicht zahlen will, entdeckt die Schenkung. Die Hürde dafür ist höher, als Schuldner glauben: Bei erheblichen Beträgen zwischen Erwachsenen spricht die Lebenserfahrung nicht für Freigiebigkeit, und die konkreten Umstände – Rückzahlungsgespräche, Raten, der Anlass der Zahlung – entlarven die Schutzbehauptung regelmäßig. Verwandte Einwände behandeln wir gleich mit: „Das war Unterhalt“ (dann müsste eine Unterhaltspflicht bestehen), „das war mein Anteil am gemeinsamen Projekt“ (dann gibt es eine Abrechnung), „ich habe längst bar zurückgezahlt“ (dafür trägt ER die Beweislast). Unsere Aufgabe ist, Ihre Indizienlage VOR dem ersten Anschreiben zu ordnen – denn das erste Schreiben legt fest, worüber gestritten wird.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit bei Bankrecht-Streitigkeiten – Kontosperrung, Darlehenskündigung, Rückforderung, AGB-Probleme. Vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Ihren Rechten und dem weiteren Vorgehen.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Der Kündigungs-Kniff: Ohne Kündigung keine Fälligkeit – und keine Verjährung

Die meisten Privatdarlehen haben keine feste Laufzeit („zahl zurück, wenn du wieder flüssig bist“). Dann gilt § 488 Abs. 3 BGB: Das Darlehen wird erst durch Kündigung fällig – mit einer Frist von drei Monaten. Daraus folgen zwei praktische Wahrheiten: Erstens müssen Sie kündigen, bevor Sie klagen können – das übernehmen wir formsicher und dokumentiert. Zweitens, die gute Nachricht: Die dreijährige Verjährung (§§ 195, 199 BGB) beginnt erst mit der Fälligkeit – also frühestens drei Monate nach der Kündigung, gerechnet ab Jahresende. Das zehn Jahre alte, nie gekündigte Darlehen an den Schwager? Häufig noch voll durchsetzbar. Die absolute Grenze bildet die kenntnisunabhängige Höchstfrist von zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB – weshalb bei Alt-Darlehen JETZT gekündigt gehört, nicht irgendwann.

Durchsetzung mit Augenmaß: vom Anwaltsschreiben bis zur Vollstreckung

Gerade im Familien- und Freundeskreis gilt: Eskalation ist Werkzeug, nicht Selbstzweck.

Stufe 1: das anwaltliche Zahlungsschreiben mit Kündigung, Fristsetzung und Ratenangebot – es signalisiert Ernst, ohne die Brücke abzureißen, und löst einen erheblichen Teil der Fälle.

Stufe 2: Mahnbescheid (schnell, günstig, unterbricht die Verjährung) oder Klage – je nach erwartbarem Widerstand; mit Titel folgt die Vollstreckung (Kontopfändung, Gehaltspfändung, Vermögensauskunft). 

Parallel prüfen wir die Realität: Was ist beim Schuldner zu holen, drohen Insolvenz oder Vermögensverschiebungen (Anfechtung!), lohnt eine Sicherheit (Anerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung, Raten gegen Titel)? Ein notarielles Schuldanerkenntnis als Vergleichsergebnis ist oft der beste Deal: Der Schuldner bekommt Raten und Ruhe, Sie bekommen einen sofort vollstreckbaren Titel ohne Prozess.

Unternehmens- und Gesellschafterdarlehen: dieselbe Kette, schärfere Fallstricke

Hat Ihr Unternehmen Darlehen vergeben – an Kunden, Partner, verbundene Firmen – gilt die gleiche Anspruchslogik, plus B2B-Werkzeuge: Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über Basiszins, klare Dokumentationslage, notfalls zügige Titulierung (Brücke zu unserem laufenden Forderungsmanagement). 

Sonderfall Gesellschafterdarlehen an die eigene GmbH: Hier lauern die Insolvenz-Fallstricke – Nachrang in der Insolvenz (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) und Anfechtung von Rückzahlungen im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag (§ 135 InsO): Wer sich sein Darlehen aus der kriselnden Gesellschaft zurückzahlt, zahlt es dem Insolvenzverwalter womöglich zurück. Timing und Dokumentation solcher Rückführungen gehören anwaltlich geplant – hier arbeiten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater zusammen.

So gehen wir für Sie vor

  • Beweislage ordnen: Abrede, Auszahlung, Indizien – bevor das erste Schreiben rausgeht.
  • Formsicher kündigen (§ 488 III BGB) und die Verjährungslage exakt berechnen.
  • Eskalation nach Maß: Anwaltsschreiben mit Ratenoption → Mahnbescheid/Klage → Vollstreckung.
  • Bei Unternehmens- und Gesellschafterdarlehen: Insolvenz- und Steuerfragen von Anfang an mitprüfen

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit bei Bankrecht-Streitigkeiten – Kontosperrung, Darlehenskündigung, Rückforderung, AGB-Probleme. Vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Ihren Rechten und dem weiteren Vorgehen.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Häufige Fragen

Oft ja: Der mündliche Darlehensvertrag ist wirksam, und Überweisungsbeleg plus Chats plus Teilzahlungen ergeben häufig eine tragfähige Indizienkette. Genau das bewerten wir ehrlich in der Ersteinschätzung – bevor Kosten entstehen.

Nicht zwingend: Ohne Kündigung hat die Regelverjährung oft nie zu laufen begonnen; erst die Höchstfristen und die Verwirkung setzen Grenzen . Alt-Fälle gehören sofort geprüft und gekündigt – jede weitere Wartezeit arbeitet gegen Sie.

Weil der Titel 30 Jahre lebt: Er wartet auf Erbschaft, Jobwechsel und bessere Zeiten, während die unverfolgte Forderung verjährt. Und die realistische Vermögensprüfung vorab verhindert, dass Sie gutem Geld schlechtes hinterherwerfen.

Vertragszinsen nur bei Vereinbarung – aber ab Verzug schulden Privatleute 5, Unternehmer 9 Prozentpunkte über Basiszins kraft Gesetzes (§ 288 BGB). Bei größeren Summen und langen Zeiträumen summiert sich das erheblich.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
Jetzt kontaktieren

Kostenloser Erstkontakt

Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.

STANDORT FRANKFURT - tes legal - Rechtsbereich
STANDORT LIEDERBACH - tes tax - Steuerbereich

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Kontaktformular

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Unsere Standorte

Zwei Standorte in der Rhein-Main-Region — und für den Rest von
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt

Hauptniederlassung · Zentraler Standort
Telefon
Öffnungszeiten
Parken
+49 69 25 75 156 20
Mo – Fr, 9:00 – 18:00 Uhr
Tiefgarage im Haus verfügbar
Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main

Liederbach

Zweigstelle · Rhein-Main-Region
Telefon
Öffnungszeiten
ÖPNV
+49 6196 65 05 0
Mo – Do, 9:00 – 17:00 Uhr
S-Bahn S2, Haltestelle Liederbach
Höchster Straße 72, 65812 Liederbach

Aktuelles & Neuigkeiten

Alle Beiträge
Allgemein

Was kostet eine Erbschaftssteuererklärung beim Steuerberater?

Jetzt lesen
Allgemein

Tax Consultant Frankfurt: Expert Tax Advisory for English-Speaking Expats

Jetzt lesen