Immer mehr Menschen erhalten Vorladungen der Polizei wegen angeblicher Beteiligung am illegalen Glücksspiel. Was steckt dahinter – und wie sollte man sich jetzt verhalten?
Ermittlungen wegen Online-Glücksspiel nehmen zu
Viele Beschuldigte berichten: Sie haben lediglich bei einem Online-Casino gespielt – teilweise über bekannte Anbieter wie Lottoland, Lottohelden oder Stake. Was sie nicht wussten:
Diese Plattformen verfügen häufig nicht über eine gültige Lizenz in Deutschland. Die Teilnahme daran kann bereits den Straftatbestand des § 285 StGB erfüllen.
Was steht in der Vorladung?
Typisch ist ein Schreiben der Polizei mit dem Betreff:
„Vorladung als Beschuldigter – Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“
Damit sind Sie offiziell Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sie werden zu einem Termin eingeladen – meist zur Vernehmung in einer Polizeidienststelle. Was viele nicht wissen:
Sie müssen diesem Termin nicht folgen – und sollten sich vor jeder Aussage rechtlich beraten lassen.
Warum ist Online-Glücksspiel oft strafbar?
Nur wer bei einem Anbieter spielt, der in Deutschland auf der Whitelist der GGL gelistet ist, handelt legal. Viele ausländische Anbieter besitzen nur EU-Lizenzen – diese gelten in Deutschland nicht automatisch.
Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann daher strafbar sein – unabhängig davon, ob man einen Gewinn erzielt hat oder nicht.
Welche Strafen drohen?
Der § 285 StGB sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor. Besonders brisant:
- Einziehung von Gewinnen (auch rückwirkend)
- Abschöpfung von Einsätzen durch die Staatsanwaltschaft
- Kontenüberwachung, z. B. bei PayPal oder Kryptowährungen
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht. Eine Aussage ohne Akteneinsicht kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren.
Unsere Kanzlei übernimmt bundesweit die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine individuelle Strategie – oft mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
- ✅ schnell & digital
- ✅ Erfahrung mit Glücksspiel-Ermittlungen bundesweit
- ✅ Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft durch uns
- ✅ Rechtsschutz-Deckungsanfrage ohne Zusatzkosten
Fazit: Vorladung erhalten? Jetzt rechtliche Hilfe sichern.
Wenn Sie betroffen sind, handeln Sie jetzt – bevor Sie sich äußern. Eine gute Verteidigung beginnt mit dem ersten Schritt: nichts sagen, alles prüfen lassen.
Wir stehen Ihnen zur Seite – diskret, schnell und kompetent.
📧 E-Mail: info@tes-partner.de
🌐 www.teslegal.de