Startseite
>
News
>
Vorladung illegales Glücksspiel

Polizei-Vorladung wegen illegalem Glücksspiel – was Betroffene jetzt wissen müssen

Polizei-Vorladung wegen illegalem Glücksspiel – was Betroffene jetzt wissen müssen
Autor:
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Immer mehr Menschen erhalten Vorladungen der Polizei wegen angeblicher Beteiligung am illegalen Glücksspiel. Was steckt dahinter – und wie sollte man sich jetzt verhalten?

Ermittlungen wegen Online-Glücksspiel nehmen zu

Viele Beschuldigte berichten: Sie haben lediglich bei einem Online-Casino gespielt – teilweise über bekannte Anbieter wie Lottoland, Lottohelden oder Stake. Was sie nicht wussten:
Diese Plattformen verfügen häufig nicht über eine gültige Lizenz in Deutschland. Die Teilnahme daran kann bereits den Straftatbestand des § 285 StGB erfüllen.

Was steht in der Vorladung?

Typisch ist ein Schreiben der Polizei mit dem Betreff:

Vorladung als Beschuldigter – Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Damit sind Sie offiziell Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sie werden zu einem Termin eingeladen – meist zur Vernehmung in einer Polizeidienststelle. Was viele nicht wissen:


Sie müssen diesem Termin nicht folgen – und sollten sich vor jeder Aussage rechtlich beraten lassen.

Warum ist Online-Glücksspiel oft strafbar?

Nur wer bei einem Anbieter spielt, der in Deutschland auf der Whitelist der GGL gelistet ist, handelt legal. Viele ausländische Anbieter besitzen nur EU-Lizenzen – diese gelten in Deutschland nicht automatisch.

Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann daher strafbar sein – unabhängig davon, ob man einen Gewinn erzielt hat oder nicht.

Welche Strafen drohen?

Der § 285 StGB sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor. Besonders brisant:

  • Einziehung von Gewinnen (auch rückwirkend)
  • Abschöpfung von Einsätzen durch die Staatsanwaltschaft
  • Kontenüberwachung, z. B. bei PayPal oder Kryptowährungen

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht. Eine Aussage ohne Akteneinsicht kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren.

Unsere Kanzlei übernimmt bundesweit die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine individuelle Strategie – oft mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  • ✅ schnell & digital
  • Erfahrung mit Glücksspiel-Ermittlungen bundesweit
  • Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft durch uns
  • Rechtsschutz-Deckungsanfrage ohne Zusatzkosten

Fazit: Vorladung erhalten? Jetzt rechtliche Hilfe sichern.

Wenn Sie betroffen sind, handeln Sie jetzt – bevor Sie sich äußern. Eine gute Verteidigung beginnt mit dem ersten Schritt: nichts sagen, alles prüfen lassen.

Wir stehen Ihnen zur Seite – diskret, schnell und kompetent.


📧 E-Mail: info@tes-partner.de
🌐 www.teslegal.de

Jetzt Beratung anfragen

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Kompetente Steuerberatung
Kostenfreier und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular