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Vertragsrecht

Hauskauf rückabwickeln: Wenn das Traumhaus verschwiegene Mängel hat, kippt der „Gewährleistungsausschluss”

Der erste Winter bringt die Wahrheit: Feuchtigkeit im Keller, übermalter Schimmel, Hausschwamm unter neuem Laminat oder eine nicht genehmigte Souterrain-Wohnung – der Verkäufer verweist auf "gekauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Was Käufer selten wissen: Dieser Ausschluss schützt nicht bei Arglist, wenn der Verkäufer den Mangel kannte und verschwieg (§ 444 BGB) – solche Fälle sind häufiger und beweisbarer, als Verkäufer glauben, und bei sechsstelligen Streitwerten ist genau diese Prüfung entscheidend.

Christina Bender
Rechtsanwältin
Andreas Klickow
Rechtsanwalt

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Arglist beweisen: das Indizien-Handwerk

„Der Verkäufer wusste davon” klingt unbeweisbar – ist es aber selten: Übermalte und überklebte Stellen, frisch verkleidete Kellerwände, selektives Lüften vor Besichtigungen, die Aussage der Nachbarn („der Keller stand doch jedes Jahr unter Wasser”), Handwerker-Rechnungen über frühere Trocknungen, Versicherungsmeldungen alter Wasserschäden, das Exposé mit „trockener Keller” – aus solchen Steinen bauen wir das Arglist-Mosaik.

Wichtig: Arglist erfasst auch Angaben „ins Blaue hinein” (behaupten ohne Wissen) und das Verschweigen auf konkrete Nachfrage.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Immobilienkäufer, die nach dem Kauf verschwiegene Mängel entdecken (Feuchtigkeit, Schimmel, Hausschwamm, illegale Umbauten)

Grundprinzip: Der übliche "Gewährleistungsausschluss unter Ausschluss jeder Gewährleistung" schützt den Verkäufer nicht bei Arglist – wenn er den Mangel kannte und verschwieg (§ 444 BGB)

Wichtigste Regel bei Entdeckung: Nicht sofort sanieren – erst dokumentieren und beraten lassen, da vorschnelle Sanierung Beweise vernichtet

Arglist beweisen: Durch Indizien wie übermalte Stellen, selektives Lüften vor Besichtigungen, Nachbaraussagen, alte Handwerkerrechnungen oder Versicherungsmeldungen – auch Angaben "ins Blaue hinein" und Verschweigen auf Nachfrage zählen als Arglist

Mögliche Ansprüche: Schadensersatz in Höhe der Sanierungskosten (häufigster Weg), Minderung, oder komplette Rückabwicklung (Haus zurück gegen Kaufpreis plus Nebenkosten wie Notar, Makler, Grunderwerbsteuer)

Einvernehmliche Lösung: Bei erdrückender Indizienlage oft möglich – eine notarielle Aufhebungsvereinbarung spart Zeit und Kosten gegenüber einem jahrelangen Prozess

Sonderfälle: Beim Bauträger gilt Werkvertragsrecht mit eigenen Regeln; bei Erbengemeinschaften haftet jeder Erbe für die Arglist, die auch nur einer kannte; auch Makler können bei falschen Exposé-Angaben selbst haften

Ihre Ansprüche: von der Sanierung auf Verkäuferkosten bis zur kompletten Rückabwicklung

Steht die Arglist, öffnet sich das volle Arsenal trotz Ausschluss: Schadensersatz in Höhe der Sanierungskosten (der häufigste Weg – Sie behalten das Haus, der Verkäufer zahlt die Beseitigung plus Folgeschäden wie Gutachten und Ausweichwohnen), Minderung, oder die GROSSE Lösung: Rückabwicklung – Haus zurück gegen Kaufpreis, plus Ersatz von Erwerbsnebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) und Finanzierungsschäden (Vorfälligkeitsentschädigung!), abzüglich Nutzungsvorteile. Welche Lösung trägt, ist Rechen- UND Lebensfrage – wir stellen beide Rechnungen auf, inklusive der steuerlichen: Bei Rückabwicklung kommt die Grunderwerbsteuer zurück (§ 16 GrEStG) – unsere Steuerberater erledigen den Antrag gleich mit.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Käufer, Besteller und Geschädigte bei Mängeln, Rücktritt und Schadensersatz – vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Handwerkerstreit. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozesskostenrisiko.

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Die einvernehmliche Rückabwicklung: der unterschätzte Verhandlungsweg

Nicht jeder Fall muss vor die Zivilkammer: Wenn die Indizienlage erdrückend ist, hat auch der Verkäufer ein massives Interesse an der leisen Lösung – die einvernehmliche Rückabwicklung per notarieller Aufhebungsvereinbarung regelt Rückzahlung, Räumung, Nebenkosten-Erstattung und Steuerfolgen in einem Dokument, ohne drei Jahre Prozess und Gutachterschlacht.

Unsere Verhandlungsposition bauen wir trotzdem prozessfest: Wer erkennbar klagen KANN, muss es seltener. Und wo der Verkäufer mauert: Selbstständiges Beweisverfahren zur Beweiskonservierung, dann Klage – bei diesen Streitwerten mit sauber vorbereiteter Akte.

Sonderfälle: Bauträger, Erbengemeinschaft, Makler

Beim Neubau vom Bauträger gilt Werkvertragsrecht mit eigenen Regeln (Abnahme, Mängelrechte VOR Verjährungsende der 5 Jahre, MaBV-Raten) – der „Gewährleistungsausschluss” ist dort ohnehin kaum möglich. Verkauft die Erbengemeinschaft, haftet jeder Erbe für die Arglist, die auch nur einer kannte. Und der Makler: Wer im Exposé falsche Angaben macht, haftet unter Umständen selbst – eine zweite Anspruchsquelle, die oft vergessen wird. Wir prüfen die gesamte Haftungskette, nicht nur den Verkäufer.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Häufige Fragen

Nein: Solche Klauseln schützen nicht vor Arglist, und pauschale Zustands-Bestätigungen erfassen keine versteckten, aktiv verschleierten Mängel. Genau diese Klauseln geben Verkäufern falsche Sicherheit – und uns Ansatzpunkte.

Immobilienprozesse sind streitwertbedingt teuer – deshalb erst die Deckungsanfrage (viele Policen decken Kauf-Streitigkeiten, Details variieren) und die ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung: Bei 80.000 € Sanierungskosten rechnet sich konsequentes Vorgehen fast immer, bei 8.000 € reden wir offen über Alternativen.

Das Mitleid der Käufer ist die beste Verteidigung der Verkäufer: Wer 30 Jahre im Haus wohnte, kannte seinen Keller. Ob Arglist vorliegt, entscheiden Indizien, nicht das Alter – und die Vollstreckbarkeit prüfen wir realistisch mit.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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