Hauskauf rückabwickeln: Wenn das Traumhaus verschwiegene Mängel hat, kippt der „Gewährleistungsausschluss”
Der erste Winter bringt die Wahrheit: Feuchtigkeit im Keller, übermalter Schimmel, Hausschwamm unter neuem Laminat oder eine nicht genehmigte Souterrain-Wohnung – der Verkäufer verweist auf "gekauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Was Käufer selten wissen: Dieser Ausschluss schützt nicht bei Arglist, wenn der Verkäufer den Mangel kannte und verschwieg (§ 444 BGB) – solche Fälle sind häufiger und beweisbarer, als Verkäufer glauben, und bei sechsstelligen Streitwerten ist genau diese Prüfung entscheidend.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Fall zu Kaufvertrag, Werkvertrag oder Schadensersatz und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Ihren Ansprüchen und rechtlichen Optionen.
Arglist beweisen: das Indizien-Handwerk
„Der Verkäufer wusste davon” klingt unbeweisbar – ist es aber selten: Übermalte und überklebte Stellen, frisch verkleidete Kellerwände, selektives Lüften vor Besichtigungen, die Aussage der Nachbarn („der Keller stand doch jedes Jahr unter Wasser”), Handwerker-Rechnungen über frühere Trocknungen, Versicherungsmeldungen alter Wasserschäden, das Exposé mit „trockener Keller” – aus solchen Steinen bauen wir das Arglist-Mosaik.
Wichtig: Arglist erfasst auch Angaben „ins Blaue hinein” (behaupten ohne Wissen) und das Verschweigen auf konkrete Nachfrage.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Immobilienkäufer, die nach dem Kauf verschwiegene Mängel entdecken (Feuchtigkeit, Schimmel, Hausschwamm, illegale Umbauten)
Grundprinzip: Der übliche "Gewährleistungsausschluss unter Ausschluss jeder Gewährleistung" schützt den Verkäufer nicht bei Arglist – wenn er den Mangel kannte und verschwieg (§ 444 BGB)
Wichtigste Regel bei Entdeckung: Nicht sofort sanieren – erst dokumentieren und beraten lassen, da vorschnelle Sanierung Beweise vernichtet
Arglist beweisen: Durch Indizien wie übermalte Stellen, selektives Lüften vor Besichtigungen, Nachbaraussagen, alte Handwerkerrechnungen oder Versicherungsmeldungen – auch Angaben "ins Blaue hinein" und Verschweigen auf Nachfrage zählen als Arglist
Mögliche Ansprüche: Schadensersatz in Höhe der Sanierungskosten (häufigster Weg), Minderung, oder komplette Rückabwicklung (Haus zurück gegen Kaufpreis plus Nebenkosten wie Notar, Makler, Grunderwerbsteuer)
Einvernehmliche Lösung: Bei erdrückender Indizienlage oft möglich – eine notarielle Aufhebungsvereinbarung spart Zeit und Kosten gegenüber einem jahrelangen Prozess
Sonderfälle: Beim Bauträger gilt Werkvertragsrecht mit eigenen Regeln; bei Erbengemeinschaften haftet jeder Erbe für die Arglist, die auch nur einer kannte; auch Makler können bei falschen Exposé-Angaben selbst haften
Ihre Ansprüche: von der Sanierung auf Verkäuferkosten bis zur kompletten Rückabwicklung
Steht die Arglist, öffnet sich das volle Arsenal trotz Ausschluss: Schadensersatz in Höhe der Sanierungskosten (der häufigste Weg – Sie behalten das Haus, der Verkäufer zahlt die Beseitigung plus Folgeschäden wie Gutachten und Ausweichwohnen), Minderung, oder die GROSSE Lösung: Rückabwicklung – Haus zurück gegen Kaufpreis, plus Ersatz von Erwerbsnebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) und Finanzierungsschäden (Vorfälligkeitsentschädigung!), abzüglich Nutzungsvorteile. Welche Lösung trägt, ist Rechen- UND Lebensfrage – wir stellen beide Rechnungen auf, inklusive der steuerlichen: Bei Rückabwicklung kommt die Grunderwerbsteuer zurück (§ 16 GrEStG) – unsere Steuerberater erledigen den Antrag gleich mit.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Käufer, Besteller und Geschädigte bei Mängeln, Rücktritt und Schadensersatz – vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Handwerkerstreit. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozesskostenrisiko.
Die einvernehmliche Rückabwicklung: der unterschätzte Verhandlungsweg
Nicht jeder Fall muss vor die Zivilkammer: Wenn die Indizienlage erdrückend ist, hat auch der Verkäufer ein massives Interesse an der leisen Lösung – die einvernehmliche Rückabwicklung per notarieller Aufhebungsvereinbarung regelt Rückzahlung, Räumung, Nebenkosten-Erstattung und Steuerfolgen in einem Dokument, ohne drei Jahre Prozess und Gutachterschlacht.
Unsere Verhandlungsposition bauen wir trotzdem prozessfest: Wer erkennbar klagen KANN, muss es seltener. Und wo der Verkäufer mauert: Selbstständiges Beweisverfahren zur Beweiskonservierung, dann Klage – bei diesen Streitwerten mit sauber vorbereiteter Akte.
Sonderfälle: Bauträger, Erbengemeinschaft, Makler
Beim Neubau vom Bauträger gilt Werkvertragsrecht mit eigenen Regeln (Abnahme, Mängelrechte VOR Verjährungsende der 5 Jahre, MaBV-Raten) – der „Gewährleistungsausschluss” ist dort ohnehin kaum möglich. Verkauft die Erbengemeinschaft, haftet jeder Erbe für die Arglist, die auch nur einer kannte. Und der Makler: Wer im Exposé falsche Angaben macht, haftet unter Umständen selbst – eine zweite Anspruchsquelle, die oft vergessen wird. Wir prüfen die gesamte Haftungskette, nicht nur den Verkäufer.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.
Häufige Fragen
Nein: Solche Klauseln schützen nicht vor Arglist, und pauschale Zustands-Bestätigungen erfassen keine versteckten, aktiv verschleierten Mängel. Genau diese Klauseln geben Verkäufern falsche Sicherheit – und uns Ansatzpunkte.
Immobilienprozesse sind streitwertbedingt teuer – deshalb erst die Deckungsanfrage (viele Policen decken Kauf-Streitigkeiten, Details variieren) und die ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung: Bei 80.000 € Sanierungskosten rechnet sich konsequentes Vorgehen fast immer, bei 8.000 € reden wir offen über Alternativen.
Das Mitleid der Käufer ist die beste Verteidigung der Verkäufer: Wer 30 Jahre im Haus wohnte, kannte seinen Keller. Ob Arglist vorliegt, entscheiden Indizien, nicht das Alter – und die Vollstreckbarkeit prüfen wir realistisch mit.
Fälle, die für uns sprechen
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Unsere Standorte
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt
















