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Coronahilfen zurückzahlen

🧾 „Corona-Hilfe zurückzahlen: Möglichkeiten der Ratenzahlung bei Rückforderungen“

🧾 „Corona-Hilfe zurückzahlen: Möglichkeiten der Ratenzahlung bei Rückforderungen“
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

🧾 „Corona-Hilfe zurückzahlen: Möglichkeiten der Ratenzahlung bei Rückforderungen“

Viele Unternehmen und Selbstständige stehen derzeit vor der Herausforderung, erhaltene Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen ganz oder teilweise zurückzahlen zu müssen. Doch was tun, wenn die Rückforderung wirtschaftlich kaum oder gar nicht auf einen Schlag zu stemmen ist? Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten der Ratenzahlung – aber nur, wenn man rechtzeitig und richtig reagiert.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Optionen Sie bei der Rückzahlung von Corona-Hilfen haben, welche Voraussetzungen für eine Ratenzahlung gelten – und wie Sie strategisch vorgehen können, um Ihre Liquidität zu sichern.

✅ Wer ist von Rückforderungen betroffen?

Insbesondere in Hessen, aber auch in vielen anderen Bundesländern, erhalten Unternehmer derzeit Rückforderungsbescheide zu Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder November-/Dezemberhilfen. Häufige Gründe:

  • Falsche oder unvollständige Angaben
  • Nachträglich geringerer Liquiditätsengpass
  • Umsatzentwicklung besser als prognostiziert
  • Keine ordnungsgemäße Schlussabrechnung

Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob er rechtmäßig ist – und ob sich Widerspruch oder Klage lohnt. Mehr dazu auf unserer Hauptseite zur Corona-Hilfe Rückzahlung.

🧮 Kann man eine Ratenzahlung bei der Rückforderung vereinbaren?

Ja – grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Bewilligungsstelle eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen. Allerdings:

  • Es besteht kein Anspruch, sondern es liegt im Ermessen der Behörde.
  • Eine Ratenzahlung muss formell beantragt und begründet werden.
  • Die Rückforderung darf nicht bestandskräftig sein (d. h. ggf. Widerspruch einlegen).

📌 Welche Voraussetzungen gelten?

Die Bedingungen für eine Ratenzahlung unterscheiden sich je nach Bundesland. In der Regel müssen Sie:

  • Ihre wirtschaftliche Lage darlegen (z. B. Kontoauszüge, Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Einen realistischen Tilgungsplan vorschlagen
  • Darlegen, warum eine sofortige Rückzahlung nicht möglich ist

Tipp: Eine professionelle Begleitung durch einen Anwalt oder Steuerberater erhöht die Erfolgsaussichten erheblich – gerade bei höheren Beträgen.

📆 Wie lange sind Ratenzahlungen möglich?

Die meisten Behörden gewähren Ratenzahlungen über 6 bis 24 Monate. Bei besonders hohen Beträgen oder sehr schwieriger wirtschaftlicher Lage kann im Einzelfall auch eine längere Laufzeit vereinbart werden. Wichtig:

  • Oft werden Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben
  • Eine Einmalzahlung vorab kann verlangt werden

⚠️ Was passiert, wenn keine Ratenzahlung beantragt wird?

Wenn keine Reaktion erfolgt oder keine Einigung möglich ist, kann es schnell zu:

  • Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Kontosperrung)
  • Negativer Schufa-Eintrag
  • Zusätzlichen Kosten und Gebühren

Deshalb unser Rat: Reagieren Sie nicht erst bei Fristablauf, sondern nutzen Sie das Zeitfenster für eine rechtssichere Lösung.

🛡️ Deckung durch Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen übernimmt Ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Vertretung bei Widerspruch oder Klage gegen den Rückforderungsbescheid. Wir prüfen gerne kostenlos, ob Ihre Versicherung eine Deckung übernimmt – schnell, digital und unverbindlich.

💡 Fazit: Jetzt aktiv werden – wir helfen Ihnen weiter

Die Rückzahlung von Corona-Hilfen kann zu erheblichen Belastungen führen. Doch Sie sind nicht allein – wir begleiten Sie rechtlich bei der Überprüfung Ihres Bescheids und der Beantragung einer tragbaren Ratenzahlung.

📞 Kostenlose Ersteinschätzung sichern – einfach Rückforderungsbescheid hochladen oder direkt Kontakt aufnehmen.

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