Konto leergeräumt? Die Bank muss meist erstatten – wir setzen das durch.
Bei nicht autorisierten Zahlungen ist die Rechtslage besser als ihr Ruf: Die Bank muss erstatten (§ 675u BGB) – es sei denn, SIE beweist Ihnen grobe Fahrlässigkeit. Ablehnungsschreiben mit „Sie haben die TAN selbst freigegeben“ sind Verhandlungsbeginn, kein Urteil. Was jetzt zählt: schnell anzeigen, Fristen wahren, richtig argumentieren.
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Häufige Fragen
Gerade dann: Standard-Ablehnungen halten der rechtlichen Prüfung oft nicht stand – die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit trägt die Bank (§ 675w BGB), und die Fallgruppen-Rechtsprechung ist kundenfreundlicher, als die Ablehnungsschreiben klingen.
Unverzüglich anzeigen – ab Kenntnis; absolute Grenze 13 Monate ab Belastung (§ 676b BGB) . Und praktisch: Rückrufe und eingefrorene Empfängerkonten leben von Tagen. Hinweis: keine Rechtsberatung durch diese Seite; keine Erfolgsgarantien (§ 43b BRAO).
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