Verschwiegene Mängel nach dem Hauskauf? Der Gewährleistungsausschluss schützt keine Arglist.
Im Notarvertrag steht „unter Ausschluss jeder Gewährleistung” – und trotzdem ist Ihr Fall nicht verloren: Wer Mängel kannte und verschwieg, haftet nach § 444 BGB in voller Härte – auf Sanierungskosten, Schadensersatz oder die komplette Rückabwicklung samt Nebenkosten. Bei sechsstelligen Streitwerten prüfen wir zuerst leise und gründlich: Indizienlage, Beweissicherung, Kosten-Nutzen – und verhandeln dann aus einer Position, der man die Klagebereitschaft anmerkt.
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Häufige Fragen
Sagen alle – widerlegt werden viele: Wer Jahrzehnte im Haus lebte, kannte seinen Keller, und übermalte Stellen, alte Trocknungsrechnungen und Nachbarschafts-Wissen sprechen ihre eigene Sprache. Arglist ist ein Indizienbeweis – und unser Handwerk.
Nein – die einvernehmliche Rückabwicklung oder ein Sanierungskosten-Vergleich sind oft der klügere Weg, gerade wenn die Indizienlage erdrückend ist. Verhandelt wird aber am besten mit prozessfertiger Akte im Rücken; genau die bauen wir zuerst.
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