Gebrauchtwagen mangelhaft? Ihre Gewährleistung ist stärker, als der Verkäufer behauptet.
„Gekauft wie gesehen”, „Verschleiß, kein Mangel”, „erst muss unser Meister schauen” – die Abwehrsätze der Verkäufer sind so vorhersehbar wie oft unzutreffend: Beim Händlerkauf gilt die Gewährleistung zwingend, im ersten Jahr mit Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten, und der Privat-Ausschluss schützt keine Arglist. Wir prüfen Ihren Fall, setzen die Fristen richtig und holen Reparatur, Minderung oder den Kaufpreis zurück – mit Nutzungsentschädigungs-Rechnung, die stimmt.
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Häufige Fragen
Kulanz ist das falsche Wort für Ihre Rechte: Die Nacherfüllung ist für Sie kostenlos – Zuzahlungs-Angebote sind ein Indiz, dass der Händler seine Lage kennt. Nicht unterschreiben, prüfen lassen.
Nutzungsausfall und Ersatzmobilität können ersatzfähig sein, aber mit Grenzen – vorher kurz abstimmen, sonst bleiben Sie auf Kosten sitzen. Genau für solche Sofortfragen sind wir erreichbar.
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